Änderung des Bewerbungsschlusses für den Zeltbetreiber an den Kirmessen im Ortsteil Freisen
Der Freisener Ortsrat hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 beschlossen, dass die Bewerbungsfrist für den Zeltbetreiber geändert wird. Folgende Änderung hat sich ergeben: Der Bewerbungsschluss für den Zeltbetreiber für die Kirmessen in Freisen wird vorverlegt. Der neue Bewerbungsschluss ist der 30. November für die Kirmessen des Folgejahres. Eingang bis 30. November bei der Gemeinde Freisen unter Verwendung des offiziellen Bewerbungsformulars. Dieses Formular finden Sie unter www.freisen.de unter der Rubrik Kirmes.
Diese Änderung tritt ab der Kirmes 2023 in Kraft, d. h. der Bewerbungsschluss für das Zelt an der Kirmes 2023 ist der 30. November 2022.
Der Bewerbungsschluss für die Schausteller, Imbiss- und Bierstandbetreiber bleibt beim 15. Februar des aktuellen Kirmesjahres. Eingang bis 15. Februar bei der Gemeinde Freisen unter Verwendung des offiziellen Bewerbungsformulars.