Gemeinde Freisen, Der Bürgermeister
An die
Firma Saar-Mobil GmbH & Co. KG
Industriegelände Am Bahnhof 7
66346 Püttlingen
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs.1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Streckenverbote
hier: Ihr Antrag vom 19.07.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund des o.g. Antrages, wird Ihnen hiermit eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBI. 1 S. 367) in der derzeit gültigen Fassung, von den auf nachfolgenden Straßen und Wegen angeordneten
Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten des § 41 StVO nach Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art)
--Befreiung für die Buslinien 602 und 638-- erteilt:
| • | Feldweg Verlängerung Kuseler Straße in Wolfersweiler in Richtung Eitzweiler und zurück. |
| Bedingungen und Auflagen: | |
| 1. | Diese Genehmigung gilt nur für die Dauer der Vollsperrung der B 41 Ortsdurchfahrt Wolfersweiler in der Zeit vom 25.07.2022 - 12.08.2022. |
| 2. | Die Sicherheit des Verkehrs darf durch diese Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden. Auf den Wegen angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen sind einzuhalten und es ist eine besondere Vorsicht und Rücksicht geboten. |
| 3. | Die Ausnahmegenehmigung wird mit der Maßgabe erteilt, dass der Genehmigungsinhaber den Träger der Straßenbaulast oder eine sonstige verkehrssicherungspflichtige Körperschaft des öffentlichen Rechts von Entschädigungsansprüchen Dritter, welche im Rahmen dieser Genehmigung entstehen, freistellt. Ferner, dass der Genehmigungsinhaber für jeden von ihm verursachten Schaden am Straßenkörper haftet, sofern er über den durch die übliche Straßenbenutzung entstehenden Schaden hinausgeht. |
| 4. | Der Genehmigungsinhaber hat keine Berechtigung, Ansprüche daraus herzuleiten, dass die Straßenbeschaffenheit nicht den besonderen Anforderungen für die Fahrzeuge entspricht. |
| 5. | Die Genehmigung ist bei allen Fahrten mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Kontrolle vorzuzeigen. |
| 6. | Diese Ausnahmegenehmigung ist widerruflich. Sie wird insbesondere widerrufen, wenn der Grund für sie entfällt oder sie missbraucht wird. |