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Freisener Nachrichten
Ausgabe 30/2023
Amtlicher Teil
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Anlage zur Satzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen

Mit Beschluss vom 20.07.2023 hat der Gemeinderat die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen ab 01.08.2023 wie folgt festgesetzt:

Verzeichnis

über die Festsetzung der Elternbeiträge

(gültig ab 01.08.2023)

1.

Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen

1.)

Der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

52,00 €,

b)

für das zweite Kind

39,00 €,

c)

für das dritte Kind

26,00 €,

d)

für das vierte Kind

13,00 €.

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

2.)

Der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

61,00 €,

b)

für das zweite Kind

45,75 €,

c)

für das dritte Kind

30,50 €,

d)

für das vierte Kind

15,25 €.

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

3.)

Der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

87,00 €,

b)

für das zweite Kind

65,25 €,

c)

für das dritte Kind

43,50 €,

d)

für das vierte Kind

21,75 €.

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

2.

Elternbeitrag für den Besuch der Kinderkrippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen

1.)

Der Elternbeitrag für den Besuch der Krippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

136,00 €

b)

für das zweite Kind

102,00 €

c)

für das dritte Kind

68,00 €

d)

für das vierte Kind

34,00 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

2.)

Der Elternbeitrag für den Besuch der Krippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

159,00 €

b)

für das zweite Kind

119,25 €

c)

für das dritte Kind

79,50 €

d)

für das vierte Kind

39,75 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

3.)

Der Elternbeitrag für den Besuch der Krippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

227,00 €

b)

für das zweite Kind

170,25 €

c)

für das dritte Kind

113,50 €

d)

für das vierte Kind

56,75 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

3.

Elternbeitrag für den Besuch des Hortes in der Kindertagesstätte Freisen

Der Elternbeitrag für den Besuch des Hortes in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen bis 17.00 Uhr wird auf monatlich 50,00 € festgelegt.

Hinweis auf § 12 Abs. 6 KSVG:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder

auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen

Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Freisen, den 20.07.2023
Der Bürgermeister
gez. Karl-Josef Scheer