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Freisener Nachrichten
Ausgabe 31/2022
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 1-3 STVO

Die Gemeinde Freisen erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8, § 47 Abs. 2 Nr. 4 der StVO vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsbeschränkung an.

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Verkehr auf folgender

Gemeindestraße:

Bismarckstraße

Regelplan Nr.

BI/17 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Sanierungsarbeiten

Verantwortlicher:

Herr Jannik Hahn Tel. 0173 3080-161

Dauer der Sperrung:

Vom 01.08.2022 bis 30.11.2022

Die Straße ist unter Beachtung der Bestimmungen der StVO und der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA, Ausgabe Juli 1995) abzusichern.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Die VRA ist mitzuführen und auf Verlangen den mit der Überwachung des Verkehrs beauftragten Personen zur Prüfung auszuhändigen.

Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3-5 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetzes.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer