| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67655 Kaiserslautern, 03.08.2023 |
| DLR Westpfalz | Fischerstraße 12 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 0631-36740 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Selchenbach | Telefax: 0631-3674255 |
| Aktenzeichen: 21044-HA5.1. | E-Mail: |
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| Internet: www.dlr.rlp.de |
Im Flurbereinigungsverfahren Selchenbach, Landkreis Kusel liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am
Montag, den 04.09. und Dienstag, den 05.09.2023,
in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr
und von 13:00 bis 16:00 Uhr;
Mittwoch, den 06.09.2023 nur vormittags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Siedlungsweg 7, 66871 Selchenbach zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Westpfalz zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf
Mittwoch, den 06.09.2023, um 13:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Siedlungsweg 7, 66871 Selchenbach, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.
Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren Selchenbach zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich bis zum 05.10.2023 erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten
Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein.
Vollmachtsvordrucke können beim DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern angefordert werden.
Vollmachtsvordrucke stehen online unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle (Verfahrensname auswählen) am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit.
Unter diesem Link finden Sie u.a. die Wertermittlungskarte und weitere Informationen zum Verfahren.