Aufgrund der §§ 84 ff. des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 12.12.2023 (Amtsbl. I S. 1119), hat der Gemeinderat am 25.04.2024 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit |
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| dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 25.851.550 € |
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| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 26.436.550 € |
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| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — -585.000 € |
| 2. | im Finanzhaushalt mit |
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| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.659.800 € |
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| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.834.200 € |
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| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — -1.174.400 € |
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| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 488.600 € |
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| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 408.800 € |
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dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 79.800 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 474.400 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 2.191.000 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 16.000.000 €.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf
585.000 €.
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Satzung über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Freisen vom 05.12.2019 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | |
| Grundsteuer A | 300 v. H. |
| b) für die Grundstücke | |
| Grundsteuer B | 390 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 425 v. H. |
Es gilt der vom Gemeinderat am 25.04.2024 beschlossene Stellenplan.
Bezüglich der Rechtsfolgen verweise ich auf § 12 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit gemäß § 86 Abs. 3 KSVG in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung, öffentlich bekanntgemacht. Die nach dem KSVG
erforderliche Genehmigung ist von der Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt in St.
Ingbert erteilt und hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Freisen genehmige ich
- gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
in Höhe von 474.400 €,
und
- gemäß § 91 Abs.4 KSVG den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 474.400 €.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Freisen für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit von Montag, dem 12.08.2024 bis Freitag, dem 23.08.2024, bei der Gemeindeverwaltung Freisen - Rathaus, Schulstraße 60, Zimmer 22, während der allgemeinen
Dienststunden öffentlich aus.
| Montag: | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag | : 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr |