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Freisener Nachrichten
Ausgabe 32/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Freisen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes

vom 12.12.2023 (Amtsbl. I S. 1119), hat der Gemeinderat am 25.04.2024 folgende Haushaltssatzung

beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 25.851.550 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 26.436.550 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf —  -585.000 €

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 1.659.800 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  2.834.200 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf —  -1.174.400 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 488.600 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 408.800 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  — 79.800 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 474.400 €.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 2.191.000 €.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 16.000.000 €.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf

585.000 €.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Satzung über die Festsetzung der

Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Freisen vom 05.12.2019 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Grundsteuer A

300 v. H.

b) für die Grundstücke

Grundsteuer B

390 v. H.

2. Gewerbesteuer

425 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 25.04.2024 beschlossene Stellenplan.

Freisen, den 25.04.2024
Der Bürgermeister
gez. Scheer

Hinweis

Bezüglich der Rechtsfolgen verweise ich auf § 12 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).

Freisen, den 30.07.2024
Der Bürgermeister
gez. Scheer

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit gemäß § 86 Abs. 3 KSVG in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung, öffentlich bekanntgemacht. Die nach dem KSVG

erforderliche Genehmigung ist von der Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt in St.

Ingbert erteilt und hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Freisen genehmige ich

- gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

in Höhe von 474.400 €,

und

- gemäß § 91 Abs.4 KSVG den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von 474.400 €.

St. Ingbert, 25.07.2024
Im Auftrag
gez. Birgit Heib

Offenlegung des Haushaltsplanes 2024

Der Haushaltsplan der Gemeinde Freisen für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit von Montag, dem 12.08.2024 bis Freitag, dem 23.08.2024, bei der Gemeindeverwaltung Freisen - Rathaus, Schulstraße 60, Zimmer 22, während der allgemeinen

Dienststunden öffentlich aus.

Montag:

08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag

: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr

Mittwoch:

08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag:

08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Freisen, den 30.07.2024
Der Bürgermeister
gez. Scheer