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Freisener Nachrichten
Ausgabe 33/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift

Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Freisen

Sitzungstermin:

Donnerstag, 05.06.2025

Sitzungsbeginn:

18:03 Uhr

Sitzungsende:

19:15 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen

Anwesend

Vorsitz

Karl-Josef Scheer

Mitglieder

Ralf Alles

Jannik Bettinger

Annette Euler

Claudia Hornig

Jörg Janes

David Kebrich

Bernd-Jürgen Kreutz

Anton Lehnert

Gerald Linn

Matthias Sauer

Thorsten Schmidt

Joachim Bonenberger

Isolde Born

Wilhelm Ernst

Thomas Haßdenteufel

Christian Lange

Rica Schmitt

Oliver Kastel

Alois Pongratz

Ruben Schwan

Gerd Peter Werle

Karsten Haßdenteufel

Eugen Schander

Abwesend

Mitglieder

Alexander Becker

fehlt entschuldigt

Matthias Bottelberger

fehlt entschuldigt

Jochen Schmitt

fehlt entschuldigt

Philipp Wagner

fehlt entschuldigt

Verwaltung

Andrea Greif-Bausch

Maiko Stohmann

Schriftführung

Isabell Schnur

Gäste

Zuschauer

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung

2

Information bezüglich des aktuellen Status der Feuerwehr in der Gemeinde Freisen

FB1-170/25

3

Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Energis GmbH zur Sicherstellung der Stromversorgung

FB3-188/25

4

Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Freisen sowie der Bruchwaldhalle Freisen

FB1-169/25

5

Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Freisen ab 01.08.2025

FB1-171/25

6

Antrag auf Zustimmung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Gemeinde Freisen, Gemarkung Freisen, Flur 13, Flurstück 786/1 und 787/2

FB3-203/25

7

Vorstellung der Wald-Projekt-Gruppe in der Kindertageseinrichtung "Hand in Hand" Freisen

FB1-175/25

Protokoll

Öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Er beantragt, folgende Punkte nach § 41 Abs. 5 KSVG nachträglich in die Tagesordnung aufzunehmen:

Top 7

Vorstellung der Wald-Projekt-Gruppe in der Kindertageseinrichtung "Hand in Hand" Freisen FB1-175/25

Top 11

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Aufträgen für die Gewerke für die Festhalle Oberkirchen FB3-208/25

Top 12

Vergabe von Aufträgen für die Planungsleistungen für das Kolpinghaus Freisen FB3-210/25

Top 13

Vergabe zur Sanierung der Lüftungsanlage im Weiselbergbad in Oberkirchen FB3-209/25

Die folgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Es wird einstimmig zugestimmt.

2 Information bezüglich des aktuellen Status der Feuerwehr in der Gemeinde Freisen — FB1-170/25

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der Gemeindewehrführer, Herr Jochen Becker, eingeladen.

Dieser stellt den aktuellen Status der Feuerwehr in der Gemeinde Freisen vor.

Wortprotokoll:

Dieser Tagesordnungspunkt wird verschoben. Die Präsentation des Gemeindewehrführers, Herrn Jochen Becker, findet in der nächsten Gemeinderatssitzung, am 03.07.2025, statt.

3 Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Energis GmbH zur Sicherstellung der Stromversorgung — FB3-188/25

Sachverhalt:

Auf Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2023 wurde der abgeschlossene Konzessionsvertrag Strom einvernehmlich mit der Energis GmbH vorzeitig zum 30.06.2025 aufgehoben und die Verwaltung mit der Neuausschreibung beauftragt. Auf die öffentliche Bekanntmachung des Auslaufens des Konzessionsvertrages im Bundesanzeiger mit Aufforderung zur Interessensbekundung hat die Energis GmbH als einzigstes Unternehmen ihr Interesse für die neue Konzession bekundet. Bei Eingang nur einer Interessensbekundung innerhalb der 3-Monats-Frist ist ein wettbewerbliches, förmliches Auswahlverfahren nicht erforderlich. Vielmehr können die Gemeinde und der Energieträger Verhandlungen über den Abschluss eines Konzessionsvertrages aufnehmen, über den der Gemeinderat zu beschließen hat.

Konzessionsverträge werden in der Energiewirtschaft seit Jahrzehnten abgeschlossen, um den Versorgungsunternehmen die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Energieversorgungsleitungen zu ermöglichen. Mit den Wegenutzungsverträgen stellt die Gemeinde gegen Entgelt die Nutzung ihrer öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen der Stromversorgung zur Verfügung. Die Laufzeitdauer beträgt maximal 20 Jahre.

Der beiliegende Vertragsentwurf ist ein Musterkonzessionsvertrag, der mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag juristisch und inhaltlich abgestimmt ist. Altbewährte Regelungen (u. a. verteilhafte Konzessionsabgaben und Folgekostenregelung) wurden übernommen, sowie die Auswirkungen des DigiNetzG (Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze: künftig muss bei jeder Baustelle an Verkehrswegen der weitere Bedarf für den Breitbandausbau durch Mitverlegung von Glasfaserkabeln erfüllt werden; bei der Erschließung von Neubaugebieten wird die Mitverlegung von Glasfaser immer gewährleistet) sowie der übrigen Novellierungen des Energierechts eingearbeitet. Die Laufzeit beträgt erneut 20 Jahre. Die Energis GmbH verpflichtet sich zur Zahlung der Konzessionsabgaben im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Rahmen, was auch auf den Kommunalrabatt zutrifft.

Wortprotokoll:

Der Sachverhalt ist jedem bekannt und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Es ergeht folgender

Beschluss:

Die Gemeinde Freisen beschließt den als Entwurf beiliegenden Vertrag über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

4 Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Freisen sowie der Bruchwaldhalle Freisen — FB1-169/25

Sachverhalt:

Aufgrund eines gemeinsamen Antrages der CDU- und SPD-Fraktion im Gemeinderat hat dieser in seiner Sitzung am 05.12.2024 eine Gebührenbefreiung hinsichtlich der Nutzung der gemeindeeigenen Gebäude für alle Vereine, Verbände und Organisationen, exklusive Parteien und Wählergemeinschaften, die ihren Sitz in der Gemeinde Freisen haben, beschlossen. Ausgenommen hiervon sind die entsprechenden Reinigungskosten.

Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Gebührenbefreiung für die Dorfgemeinschaftshäuser sowie die Bruchwaldhalle ab dem Jahr 2025 in Kraft tritt.

Die beigefügten Entgeltordnungen wurden entsprechend geändert.

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass das Dorfgemeinschaftshaus Haupersweiler nicht in die Endgeldordnung aufgenomen wurde, da ein Vertrag mit den Mopedfreunden Ostertal e. V. besteht. Es ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung

a)

der Entgeltordnung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Freisen sowie

b)

der Entgeltordnung für die Benutzung der Bruchwaldhalle in Freisen

entsprechend beigefügter Anlagen.

Abstimmungsergebnis:

5 Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Freisen ab 01.08.2025 — FB1-171/25

Sachverhalt:

Gemäß des Kita-Beitragsfreiheitsgesetzes vom 26.04.2023 werden die Kita-Beiträge bis zum 01. Januar 2027 vollständig abgebaut.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) vor. Beginnend ab dem 01. August 2023 wurden die Kita-Beiträge schrittweise um jeweils 2,5 Prozentpunkte gesenkt.

Der Beitrag der Erziehungsberechtigten ist hierbei so zu bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge den entsprechenden Prozentsatz der Personalkosten nicht übersteigt.

Dementsprechend sind die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2025/2026 mit 5,0 % der Personalkosten ab 01.08.2025 neu festzusetzen.

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt ausführlich dar. Es folgt eine Stellungnahme der SPD-Fraktion zur Niederschrift.

Erklärung von Herrn Gerald Linn, SPD-Fraktion:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Ratskolleginnen und -kollegen,

der 1. August ist wieder ein guter Tag für unsere Eltern: Mit der 7. Stufe sinkt nun der Elternanteil an den Personalkosten der Kitas von 7,5 auf 5,0 Prozent. Damit sind wir auf der Zielgeraden. Bereits seit Beginn des Kindergartenjahres 2019/20 gehen die Elternbeiträge kontinuierlich nach unten. Ab 1. Januar 2027 sind dann die kompletten Gebühren abgeschafft.

Ab August sind beispielsweise für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen von 8 bis 14 Uhr 13 Euro monatlich weniger für das 1. Kind, für den Besuch der Krippe von 8 bis 14 Uhr in Freisen und Schwarzerden 33 Euro monatlich weniger für das 1. Kind und für den Besuch des Hortes 12 Euro monatlich weniger zu entrichten.

Obwohl vieles teurer wird, halten wir Wort und senken die Kindergartenbeiträge. Zusätzlich erbringt die Gemeinde Freisen weiterhin freiwillige Leistungen wie die kostenlosen Abhol- und Rückfahrten für die Kinder aus unseren Ortsteilen sowie die kostengünstige Zubereitung von frischem Essen.

Auch im Bereich des Qualitätsmanagements und der Fachberatung in den Kindertagesstätten nimmt die Gemeinde Freisen eine vorbildliche Rolle ein.

Gebührenfreie Bildung von Anfang an ist ein zentrales und wichtiges Vorhaben der Sozialdemokratie.

Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen beitragsfrei zu gestalten, ist schon lange Wunsch unseres Gemeinderates. Gute Betreuung hängt künftig nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern ab. Unsere Gemeinde ist eine familienfreundliche Kommune und wird es mit den neuen Beiträgen auch bleiben.

Gerald Linn

Es folgt eine kurze Erklärung von Herrn Bonenberger, CDU-Fraktion:

Herr Bonenberger erläutert, dass er die Entwicklung der stetigen Senkung der Elternbeiträge sehr erfreulich findet. Es sei schön, dass man diesen Weg gemeinsein gehen konnte, mit dem Ziel, die Eltern im Jahr 2027 ganz entlasten zu können.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) beschließt der Gemeinderat als Anlage zur Satzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen das beigefügte Verzeichnis über

die Festsetzung der Elternbeiträge zum Besuch der Kindertageseinrichtungen (gültig ab 01.08.2025).

Abstimmungsergebnis:

6 Antrag auf Zustimmung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Gemeinde Freisen, Gemarkung Freisen, Flur 13, Flurstück 786/1 und 787/2  —  FB3-203/25

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.02.2025 beantragt Herr Albin Müller, Zum Sparrenberg 28, 66629 Freisen die Zustimmung der Gemeinde Freisen zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Er beabsichtigt die Bebauung des Grundstückes Gemarkung Freisen, Flur 13, Flurstücke 786/1 und 787/2 mit einem zweigeschossigen Mehrfamilienhaus mit maximal 5 Wohneinheiten. Der Ortsrat von Freisen hat der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in seiner Sitzung vom 31.03.2025 zugestimmt.

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Dieser Tagesordnungspunkt ist jedem bekannt und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Es ergeht folgender

Beschluss:

Dem Antrag auf Zustimmung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Gemeinde Freisen, Gemarkung Freisen, Flur 13, Flurstücke 786/1 und 787/2 wird zugestimmt.

Sämtliche Kosten, auch die der Erschließung, trägt der Antragsteller Albin Müller.

Abstimmungsergebnis:

7 Vorstellung der Wald-Projekt-Gruppe in der Kindertageseinrichtung "Hand in Hand" Freisen — FB1-175/25

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt der Erste Beigeordnete, Herr Thorsten Schmidt, die ab 01.09.2025 geplante Wald-Projekt-Gruppe in der Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ in Freisen vor.

Wortprotokoll:

Anhand einer ausführlichen Präsentation stellt der Erste Beigeordnete, Herr Thorsten Schmidt, das geplante Waldprojekt der Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ vor. Im Anschluss bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Schmidt für die detaillierte Darstellung des Waldprojektes. Er erklärt, dass es der Wunsch der Eltern war dieses Projekt zu starten und berichtet, dass die Absprache mit dem Jugendamt erfolgt sei und die entsprechende Zertifizierung vorliegt. Danach werden die Fragen der Ratsmitglieder eingehend beantwortet.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19:15 Uhr.

Vorsitz:

Schriftführung:

Die Mitglieder

Karl-Josef Scheer

Isabell Schnur