| Sitzungstermin: | Donnerstag, 09.03.2023 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:57 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen |
Anwesend
Vorsitz
Karl-Josef Scheer
Mitglieder
Matthias Bottelberger
Ralf Alles
Daniel Erbes
Peter Berwanger
Jannik Bettinger
Claudia Hornig
Jörg Janes
Anton Lehnert
Gerald Linn
Thorsten Schmidt
Ernst Später
Alexander Becker
Gerhard Bier
Joachim Bonenberger
Isolde Born
Wilhelm Ernst
Paul Haupenthal — nicht anwesend zur Abstimmung Top 12
Stefan Haupenthal
Sandra Morgenstern
Christoph Rudolphy
Jens Scheer
Jochen Schmitt
Gerd Peter Werle
Abwesend
Mitglieder
David Kebrich — fehlt entschuldigt
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Freisen 09.03.2023
Seite 1
Harald Borger — fehlt entschuldigt
Matthias Sauer — fehlt entschuldigt
Alois Pongratz — fehlt entschuldigt
Verwaltung
Olivia Fleisch
Timo Fleisch
Maiko Stohmann
Christian Alles
Schriftführung
Isabell Schnur
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil | ||
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
|
| 2 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 02.02.2023 |
|
| 3 | Tätigkeitsbericht der Jugendbeauftragten der Gemeinde Freisen für das Jahr 2022 sowie Ausblick auf das Jahr 2023 | FB1-086/23 |
| 4 | Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der Jugendbeauftragten der Gemeinde | FB1-087/23 Freisen |
| 5 | Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes eGo-Saar | FB1-084/23 |
| 6 | Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen im Saarland (AGFK-SL) | FB1-085/23 |
| 7 | Beratung und Beschlussfassung über die Unterstützung der Kirchengemeinde zur Bewirtschaftung des Volkshauses im Ortsteil Oberkirchen | FB1-088/23 |
| 8 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 | FB2-025/23 |
| 9 | Beratung und Beschlussfassung über die Stellenpläne der Gemeinde Freisen für das Haushaltsjahr 2023 | FB1-080/22 |
| A) Stellenplan der Beamten, |
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| B) Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) sowie |
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| C) Anlage zum Stellenplan (Beamtenanwärter und Auszubildende) |
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| 10 | Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 - 2026 | FB2-026/23 |
| 11 | Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Investitionszuweisungen (gemäß § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt) für das Jahr 2023 sowie über ihre Verwendung | FB2-027/23 |
| 12 | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Durchführungsvertrages zur Erschließung des Baugebietes "Wohnpark Ortsmitte Freisen" Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Freisen 09.03.2023 | FB3-100/23 |
| 13 | Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnpark Ortsmitte Freisen" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen | FB3-093/23 |
| 14 | Austritt aus dem Zweckverband ÖKOMPARK Heide-Westrich | FB1-089/23 |
Protokoll
Öffentlicher Teil
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
| 2 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 02.02.2023 |
Ohne Aussprache wird der öffentliche Teil der Niederschrift genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
| 3 | Tätigkeitsbericht der Jugendbeauftragten der Gemeinde Freisen für das Jahr 2022 sowie Ausblick auf das Jahr 2023 | FB1-086/23 |
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde die Jugendbeauftrage Justine Hautz eingeladen. Sie wird ihre Tätigkeiten im Jahr 2022 seit ihrem Dienstantritt bei der Gemeinde Freisen sowie geplante Aktionen und Projekte für das Jahr 2023 vorstellen.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende begrüßt die Jugendbeauftragte der Gemeinde Freisen. Er lobt Frau Justine Hautz für ihr Engagement und betont, das Frau Hautz im Rückblick auf 2022 sehr gute Arbeit geleistet hat und auch für 2023 schon viele Projekte in Planung hat. Er übergibt das Wort an die Jugendbeauftragte. Es folgt ein ausführlicher Tätigkeitsbericht von Frau Hautz. Danach informiert Sie die Ratsmitglieder zu den geplanten Aktionen und Veranstaltungen für 2023. Sie erklärt, dass Sie auf der Suche nach ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ist. Diese seien sehr wichtig, um die geplanten Projekte in die Tat umzusetzen.
Es folgen sehr positive Rückmeldungen der Fraktionen. Gerald Linn lobt für die SPD-Fraktion das Engagement von Justine Hautz. Die Aktivitäten seien sehr vielfältig und zielgenau. Die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der Jugendbeauftragten sei absolut gerechtfertigt. Der Beigeordnete Thorsten Schmidt schließt sich dem Dank an und spricht von einer hervorragenden Zusammenarbeit mit der Jugendbeauftragten. Auch der Vorsitzende betont nochmal, dass er sehr zufrieden sei und sagt ihr seine volle Unterstützung zu.
| 4 | Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der Jugendbeauftragten der Gemeinde Freisen | FB1-087/23 |
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 13.12.2018 hat der Gemeinderat den Abschluss einer Vereinbarung zur Betreibung eines Jugendbüros in der Gemeinde Freisen mit der idee.on gGmbH zum 01.01.2019 beschlossen.
Damals wurde eine wöchentliche Arbeitszeit der/des Jugendbeauftragten von 19,75 Stunden pro Woche vereinbart. Da diese wöchentliche Arbeitszeit für die Gemeinde Freisen nicht mehr ausreichend ist, hat die idee.on gGmbH eine Erhöhung auf 25 Stunden pro Woche angeboten.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Es folgt eine Wortmeldung der Freien Wähler Gemeinschaft Freisen zu Top 3 und Top 4 mit der Bitte um Aufnahme in die Niederschrift.
Erklärung FWG Freisen:
Tätigkeitsbericht und Erweiterung der Arbeitszeit
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Ratskolleginnen- und Kollegen!
Dem uns vorgelegten Tätigkeitsbericht ist deutlich zu entnehmen, daß der Bedarf an qualifizierter Jugendarbeit in der Gemeinde Freisen enorm ist. Mit der Person Justine Hautz wurde der Gemeinde Freisen, zwar eine sehr junge, aber auch sehr fähige und engagierte Jugendbeauftragte zur Verfügung gestellt. Darüber konnte sich jeder Interessierte in den vergangenen Monaten selbst informieren. Dies konnten auch wir bei einer Vielzahl von Aktionen und Veranstaltungen selbst "Live und in Farbe" erleben. Da die Gemeinde Freisen als Auftraggeber in den vergangenen Jahren nicht so viel Glück mit den Vorgängern hatte, können wir nur deutlichst zustimmen, die Gelegenheit zu nutzen und die wöchentliche Stundenzahl zu erhöhen. Eigentlich befürworten wir sogar die Erhöhung auf eine Vollzeitstelle - denn Arbeit für Sie, ist weit mehr als genügend vorhanden! Aber die vorgeschlagene Erhöhung der Arbeitszeit ist ein Schritt in die richtige Richtung! Wir sollten die Chance nutzen, solange es noch möglich ist und Justine uns zur Verfügung steht - wir wissen nicht, wer danach kommt. Bei anderen Gelegenheiten wurde schon öfters der Begriff "Glücksfall" benutzt - dies können wir in diesem Fall nur bestätigen und genau so benennen!
Wir freuen uns, wenn ihr unserem ursprünglichen und nun vorliegenden Vorschlag zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von Justine Hautz zustimmen würdet! Bitte zur Niederschrift! Danke für eure Aufmerksamkeit!
Freie Wählergemeinschaft Freisen e.V.
Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der Jugendbeauftragten von bisher 19,75 Stunden auf 25 Stunden ab 01.02.2023 zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
| 5 | Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes eGo-Saar | FB1-084/23 |
Sachverhalt:
In der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-Saar soll der Wirtschaftsplan 2023 verabschiedet werden. Hierfür ist es erforderlich, dass vorab der Gemeinderat darüber informiert wird und seine Zustimmung erteilt.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden erörtert. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem beiliegenden Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbades eGo-Saar zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
| 6 | Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen im Saarland (AGFK-SL) | FB1-085/23 |
Sachverhalt:
Als wichtige Akteur:innen der kommunalen Radverkehrsförderung haben sich bundesweit die Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) etabliert. In einer AGFK schließen sich Gemeinden, Städte und Landkreise zusammen, um gemeinsam den Radverkehr zu fördern und den Radverkehrsanteil in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihrem Landkreis zu erhöhen. Die gängigste Rechtsform ist hierbei ein eingetragener Verein mit Geschäftsstelle. Durch eine AGFK entsteht ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern. Eine AGFK bildet zudem eine wichtige Interessenvertretung gegenüber Bund und Land, kann Fortbildungen initiieren und Veranstaltungen und Kampagnen organisieren. Zudem ermöglicht sie ihren Mitgliedern einen besseren Zugang zu Fördermitteln durch eine entsprechende Beratung.
Auf Initiative des saarländischen Mobilitätsministeriums (vormals Verkehrsministerium) und in Abstimmung mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag Saarland wurde 2020 der Prozess zur Gründung einer AGFK im Saarland (AGFK-SL) angestoßen. Seitdem wurden in mehreren Sitzungen, sowohl auf Arbeitsebene als auch unter Beteiligung der Verwaltungsspitzen, die Ziele und Aufgaben einer AGFK im Saarland festgelegt und eine Satzung für den zu gründenden Verein erarbeitet. Die Gründung der AGFK-SL soll im Frühjahr 2023 erfolgen.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Da keine Fragen vorliegen, ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Gemeinde Freisen zu der noch zu gründenden Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen im Saarland (AGFK-SL) und die damit einhergehende Mitgliedschaft in dem zugehörigen Verein.
Der Gemeinderat beschließt, den in der Vereinssatzung der AGFK-SL festgelegten Pflichten nachzukommen, den Radverkehr in der Gemeinde Freisen zu fördern und die jährlichen Mitgliedsbeiträge zu begleichen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
| 7 | Beratung und Beschlussfassung über die Unterstützung der Kirchengemeinde zur Bewirtschaftung des Volkshauses im Ortsteil Oberkirchen | FB1-088/23 |
Sachverhalt:
Zum 01.10.2022 wurde das Volkshaus im Ortsteil Oberkirchen, das der katholischen Kirche gehört, geschlossen. Beabsichtigt war ein Verkauf spätestens zum 01.05.2023. Am 04.01.2023 fand eine Besprechung bezüglich des weiteren Betriebs des Volkshauses mit 2 Vertretern des Pfarrverwaltungsrates, Herrn Reinhard Loch und Frau Rita Krastins, sowie dem Ortsvorsteher von Oberkirchen, Herrn Bernd Kreutz, und Herrn Bürgermeister Karl-Josef Scheer statt.
Im Jahr 2023 ist mit einem Defizit in Höhe von ca. 10.000,-- € zu rechnen. Um die weitere Nutzung des Volkshauses sicherzustellen, hat man sich darauf geeinigt, dass die Gemeinde Freisen ab dem Jahr 2023 mit einem jährlichen Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten in Höhe von 30 %, maximal 3.000,-- €, die Kirchengemeinde unterstützt.
Die Vermietung soll zukünftig über den Ortsvorsteher erfolgen, die Abrechnung mit den Mietern über die Gemeinde. Die Reinigung des Volkshauses erfolgt durch Personal der Gemeinde und wird von der Gemeinde mit den Mietern abgerechnet. Die Mieteinnahmen werden jährlich von der Gemeinde an die Kirchengemeinde rückerstattet. Die Kirchengemeinde wird ihre Entgeltordnung für die Nutzung des Volkshauses an die Entgeltordnung der Gemeinde für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser anpassen.
Ab 01.03.2023 soll das Volkshaus wieder für die Nutzung zur Verfügung stehen.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Ratsmitglied Wilhelm Ernst gibt einer persönliche Erklärung ab und bittet um die Aufnahme in die Niederschrift.
Persönliche Erklärung von Wilhelm Ernst bezüglich gemeinsamer Nutzung des Volkshauses mit der Gemeinde Freisen
Zusammenarbeit der Gemeinde Freisen mit Kath. Kirchengemeinde bezüglich Nutzung des Volkshauses.
Werte Anwesende, bekanntlich hat unsere Kirchengemeinde inzwischen erhebliche finanzielle und organisatorische Probleme mit der Nutzung des Volkshauses. Es wurde daher für Veranstaltungen geschlossen. Wegen den geplanten Veränderungen / Umbauarbeiten der Festhalle und ihres Umfeldes die dort bis zu deren Abschluß keine problemlose Nutzung ermöglichen, wurde als Ausweichmöglichkeit das Volkshaus mit der Kirchengemeinde beraten. Die Kooperation der Kirchengemeinde, des Ortsvorstehers und der Gemeinde Freisen halte ich für eine sehr gute Lösung und stimme ihr ausdrücklich zu, aber nicht nur bis zum Abschluß der Arbeiten in der Festhalle, sondern auch darüber hinaus.
Das Volkshaus hat seinen Namen nicht zu Unrecht erhalten!
Ich bin der Überzeugung, dass trotz räumlicher Abgrenzungsmöglichkeiten in der Festhalle viele fröhliche oder traurige Zusammenkünfte der Menschen in unseren Dörfern, auch Versammlungen und öffentliche Veranstaltungen, Nutzung durch Vereine und Organisationen dort nicht so gut stattfinden können. Hierfür sollte das Volkshaus den Menschen weiter zur Verfügung bleiben. Ich lehne daher eine zeitliche Begrenzung der Vereinbarung mit der Kirchengemeinde zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Der Vorsitzende erklärt daraufhin, dass bereits in der Sitzung mit dem Pfarrverwaltungsrat und dem Pfarrgemeinderat besprochen und festgelegt wurde, dass der jährliche Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten für das Volkshaus in Oberkirchen nur für die Zeit der Umbauarbeiten der Festhalle in Oberkirchen erfolgen soll. Danach will und wird die Kirchengemeinde über den weiteren Verbleib des Volkshauses neu entscheiden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Kirchengemeinde ab dem Jahr 2023 mit einem jährlichen Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten des Volkshauses Oberkirchen in Höhe von 30 %, maximal 3.000,-- €, zu unterstützen. Die Vermietung erfolgt über den Ortsvorsteher.
Die Reinigung und Abrechnung mit den Mietern erfolgt über die Gemeinde, die jährlich die Mieteinnahmen an die Kirchengemeinde erstattet.
Die Unterstützung der Kirchengemeinde endet, sobald die Umbauarbeiten an der Festhalle abgeschlossen sind.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 22 | 1 | 0 |
| 8 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 | FB2-025/23 |
Sachverhalt:
Gemäß § 84 Abs. 1 KSVG hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
| 1. | des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages |
| a) der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie deren Saldo, |
| b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit des Finanzhaushaltes sowie jeweils deren Saldo, |
| c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung), |
| d) der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen, |
| 2. | der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Verringerung der allgemeinen Rücklage, |
| 3. | des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung, |
| 4. | der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind. |
Sie kann weitere Vorschriften enthalten, die sich auf die Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan und den Haushaltssanierungsplan oder den Sanierungshaushalt beziehen.
Die Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes des Jahres 2023 (23.397.350 €) übersteigen die Gesamterträge (22.631.000 €) um 766.350 €.
Der Saldo aus Ein- (2.923.700 €) und Auszahlungen (3.848.100 €) aus Investitionstätigkeit beträgt - 924.400 €, der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung für Investitionen wird auf 474.400 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 900.000 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 16.000.000 €. Zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird die Verringerung der allgemeinen Rücklage auf 766.350 € festgesetzt.
Für die Realsteuern gelten die vom Gemeinderat am 05.12.2019 festgesetzten Hebesätze. Über den Stellenplan und das Investitionsprogramm wird am 09.03.2023 beraten und beschlossen.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erklärt, dass der heutige Beschluss über den Haushalt 2023 mitunter der wichtigste Beschluss des Jahres ist und somit die Handlungsfähigkeit der Gemeinde gewährleistet. Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Kämmerer der Gemeinde Freisen, Herrn Timo Fleisch. Dieser erklärt, dass die Präsentation zum Haushalt so vorbereitet ist, dass sie parallel zur Haushaltsrede des Bürgermeisters dargestellt werden kann.
Haushaltsrede 2023
Liebe Ratsmitglieder,
Ihnen liegt nun der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 der Gemeinde Freisen zur Beratung und Beschlussfassung vor. Nach der Pandemie ist Europa von einem Krieg heimgesucht worden, welcher immer noch nicht ausgestanden ist. Sowohl Corona als auch die dramatische Situation in der Ukraine haben vor der finanziellen Situation der Kommunen in Deutschland nicht halt gemacht. Steigende Energie- und Rohstoffpreise machen Firmen, Gemeinden und Privatleuten stark zu schaffen. Die Verwaltung hat versucht, für das Jahr 2023 einen Haushaltsplan aufzustellen, der den Veränderungen auf der Einnahme- und der Ausgabeseite bestmöglich Rechnung trägt.
Im Folgenden möchte ich Ihnen die vorliegenden Zahlen des Haushaltsplanes etwas näher bringen:
Der Ergebnishaushalt, dessen Ergebnis letztlich eine Erhöhung oder Minderung des Eigenkapitals der Gemeinde bewirkt, weist bei Erträgen von 22.631.000 € und Aufwendungen von 23.397.350 € ein Minus von 766.350 € auf. Gegenüber der Planung des Vorjahres bedeutet dies eine Verbesserung von rund 525 T€. Dies ist durch verschiedene Faktoren begründet – sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite. Die Entwicklung bewegt sich jedoch, in Anbetracht der Regelungen des Saarlandpaktes, absolut im „grünen“ und somit auch im genehmigungsfähigen Bereich. Am Ende der mittelfristigen Finanzplanung beträgt der Fehlbetrag noch ca. 186.056 €, wobei in den Jahren 2024 - 2026 noch keine baulichen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden im Haushalt veranschlagt wurden. Ein Hauptgrund für die hohe Belastung ist, dass die Kreisumlage mittlerweile auf ein neues Rekord- hoch von 6.760.800 € im Ansatz angestiegen ist. Das Gebot der Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden zu nehmen, wie es im Kommunalselbstverwaltungsgesetz verankert ist, wird seit Jahren nicht gewahrt. Zum Beispiel liegt der Standard des Landkreises bei seinen eigenen Immobilien weit über dem der kreisangehöri- gen Gemeinden, da diese finanziell selbst kaum noch in der Lage sind, einem Sanierungsstau entgegenzuwirken. Die Kreisumlage hat mittlerweile eine Dimension erreicht, welche den Gemeinden den „Hals“ finanziell immer weiter zuschnürt.
Ein weiterer Faktor, der auf das Ergebnis „drückt“, ist die Tatsache, dass die bilanziellen Abschreibungen mittlerweile mit einer Größenordnung von über 2,3 Mio. im Ergebnishaushalt zu Buche schlagen. Dem entgegen stehen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (z.B. Landeszuschüssen) in Höhe von rund 531 T€. Würde man also diese nicht zahlungsrelevanten Größen außer Acht lassen, könnte die Gemeinde Freisen ein positives Jahresergebnis vorweisen. Erfreulich ist, dass die Gemeinde im Haushaltsjahr 2023 mit einer hohen Gewerbesteuer und einem größeren Anteil an den Schlüsselzuweisungen und an der Einkommensteuer rechnen kann.
Der Finanzhaushalt, in dem alle Ein- und Auszahlungen dargestellt werden, informiert über die Kassenlage und die Investitionstätigkeit der Gemeinde. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beläuft sich in diesem Jahr auf -924.400 €. Der vom Ministerium für die Gemeinde Freisen festgelegte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen beträgt 474.400 €. Das verbleibende Delta von -450.000 € wird im laufenden Haushaltsjahr mit dem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgeglichen. Auf die bedeutendsten Positionen des Finanzhaushaltes möchte ich kurz eingehen. Das größte Projekt im Haushaltsjahr 2023 ist klar die weitere Finanzierung der Erschließung des Gewerbegebietes Schwann. Außerdem wird das DGH Schwarzerden, das Kolpinghaus Freisen und die Festhalle Oberkirchen grundlegend saniert. Die Verwaltung war, wie in jedem Jahr, darum bemüht, dass sich jeder Ortsteil im Investitionsprogramm wiederfinden kann. Die pauschale Investitionszuweisung wurde im Haushaltsplan 2023 erneut, wie im Vorjahr, investiv veranschlagt. Nicht vergessen werden sollte, dass diese Zuweisung an die Einhaltung der Vorgaben des Saarlandpaktes geknüpft ist. Das Land kann diese Zuweisung bei Überschreitung der jeweiligen Defizitobergrenzen zurückfordern.
Auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen kurz erläutern, welche Auswirkungen der Saarlandpakt auf den aktuellen Haushalt hat:
Das Grundprinzip ist mittlerweile jedem im Rat bekannt - das Land übernimmt einen Teil der Kassenkredite und die Gemeinde muss dafür den Rest der Schulden nach einem festen Tilgungsplan zurückzahlen und sich an Spar-Vorgaben halten, um keine neue Schulden mehr anzuhäufen. Ab dem Haushaltsjahr 2022 ist es gemäß § 9 Absatz 3 des Gesetzes über den Saarlandpakt erstmals erlaubt, Überschüsse aus dem Vorvorjahr (sprich Ergebnis 2020) zu verwenden. Die Berechnung des Überschusses richtet sich zwingend nach dem vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport herausgegebenen „Exceltool“. Das vorläufige Ergebnis aus dem Jahr 2020 beträgt rund +6,2 Mio €. Hier besteht ab dem Jahr 2022 die Möglichkeit, den Überschuss zunächst zum Ausgleich von Fehlbeträgen zu verwenden. Danach stehen sie für Investitionen oder für die Tilgung von Liquiditätskrediten zur Verfügung. Im Haushaltsentwurf des Jahres 2022 wurden 325.935 € zum Ausgleich von Fehlbeträgen und 324.700 € für Investitionen verwendet. Im aktuellen Haushalt 2023 deckt der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit den Fehlbetrag aus dem Investitionsprogramm in Höhe von 450.000 €. Es muss also nicht auf Überschüsse der Vorjahre zurückgegriffen werden. Diese Mittel stehen ab dem Jahr 2025 komplett für die Rückzahlung der verbleibenden Liquiditätskredite zur Verfügung. Die Gemeinde Freisen kann ihre verbleibenden Liquiditätskredite vertragsbedingt erst ab dem Jahr 2025 zurückzahlen. Da die Gemeinde bestrebt ist, möglichst schnell „schuldenfrei“ zu werden, wird beim Exceltool im Jahr 2025 und 2026 der maximal mögliche Rückzahlungsbetrag abzüglich der Restübernahme durch das Land eingeplant. Der geplante Überschuss Ende des Jahres 2026 wird verwendet, um im Jahr 2027 den letzten Kassenkredit i.H.v. 1 Mio € zurückzuzahlen. Damit wäre die Gemeinde Freisen bei einer stabilen Gesamtfinanzlage im Jahr 2027 frei von sämtlichen Liquitdtätskrediten. Es wurde also im vorliegenden Haushaltsplan mittelfrisitg gewährleistet, dass alle vorhandenen Mittel sinnvoll verplant wurden und kein zahlungsbezogenes Defizit entsteht. Auch wird ein Puffer auf- gebaut, welcher eventuelle zukünftige Fehlbeträge auffangen kann. Das Sanierungsziel wurde im Planungsjahr 2023 erreicht. Dieses muss jetzt jedoch auch im Jahresergebnis eingehalten und der Kommunalaufsicht nachgewiesen werden. Die finanzielle Lage der Gemeinde hat sich durch die positiven Ergebnisse der vergangenen Jahre weiter entspannt. Bricht jeoch eine Einnahmequelle wie z.B. die Gewerbesteuer unerwartet weg oder werden Rohstoffe und Energie unverhältnismäßig teuer, wird es warscheinlich nicht mehr möglich sein, die Sanierungsziele einzuhalten. Von einer nachhaltigen Entspannung der Finanzlage kann erst die Rede sein, wenn die Gemeinde ihre gesamten Kassenkredite zurückgezahlt hat und die Nachwirkungen der Pandemie und des Ukrainekrieges abgeklungen sind. Liebe Ratsmitglieder, der Haushaltsplan für das Jahr 2023 liegt Ihnen nun zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mein besonderer Dank gilt zunächst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Finanzen sowie der zuarbeitenden Fachbereiche. Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen mit meinem Perso- nal selbstverständlich für weitere Einzelheiten zur Verfügung. Ich bitte Sie um sinnvolle und sachori- entierte Haushaltsberatungen und um Annahme des vorliegenden Entwurfes. Die Verwaltung wird wie immer bestrebt sein, die allgemeinen Haushalts- und Planungsgrundsätze zu beachten und ein- zuhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Der Vorsitzende erklärt nochmal, dass bei Investitionen immer versucht werde, allen Ortsteilen gerecht zu werden. Dabei betont er die Wichtigkeit der Zusammenarbeit von Verwaltung, Fraktionen, Ortsräten und Ortsvorstehern und bedankt sich bei diesen.
Es folgt die Erklärung der SPD-Fraktion, von Gerald Linn:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Kollegen,
die Haushaltsberatungen werden gerne als die Sternstunde eines Parlamentes bezeichnet. Wenn wir heute Abend über die finanzielle Situation unserer Gemeinde befinden, können wir konstatieren, dass die Gemeinde Freisen weiter auf Kurs bleibt. Unser Haushalt ist fast saniert. Corona, Klimakatastrophe, Russlands Krieg in der Ukraine, Zeitenwende, Flüchtlingskrise, Liefereng- pässe, hohe Inflation und hohe Energiekosten – alles das hatte im letzten Jahr zum Teil dramatische Auswirkungen auf unseren Alltag, unsere Arbeit und unser Leben, aber auch auf unseren Haushalt. Wir haben diese Krisen bis dato mustergültig bewältigt. Seit Amtsbeginn unseres Bürgermeisters im Jahr 2012 haben wir keinerlei neuen Kassenkredite an- gehäuft, den Bestand sogar – auch mit Hilfe des Saarlandpaktes – von 22 Mio. € auf 12 Mio. € mit Stand vom 31.12.2022 abgebaut. Wir haben in den vergangen Jahren, in denen wir Verantwortung tragen, unsere Gemeinde sozial, wirtschaftlich erfolgreich, finanziell stabil und ökologisch nachhaltig gestaltet. Die Gemeinde Freisen bleibt eine familienfreundliche und leistungsstarke Kommune mit hoher Lebens- und Wohnqualität, sie ist erfolgreich, lebenswert sowie solidarisch und fit für die Zukunft. Unsere Gemeinde lebt von der Vielfalt ihrer Dörfer. Jedes hat seine Eigenheiten, seine Stärken und seinen Stolz. Diese Besonderheiten gilt es zu erhalten und zu fördern. Freisen und Oberkirchen haben eine attraktive Infrastruktur und bieten Leistungen und Angebote auch für die umliegenden Dörfer. Aber auch die kleineren Dörfer wollen mehr sein als reine Wohn- und Schlaforte. Hier hat unsere Gemeinde die Verantwortung, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den örtlichen Vereinen, Einrichtungen zu erhalten und in die Zukunft zu investieren. Trotz der Haus- haltssanierung haben wir in den letzten Jahren in allen Ortsteilen investiert, somit unsere Heimat gestaltet und für den notwendigen Zusammenhalt gesorgt. Dass die Gemeinde Freisen insgesamt gut da steht sowie wirtschaftlich stark und erfolgreich ist, zeigt sich daran, dass die Kreisumlage erneut auf nun 6.760.800 € steigt. Hier waren es 2020 noch 5.321.400 €, 2021 hohe 5.819.400 € und 2022 noch höhere 6.723.300 €. Die Kreisumlage erhöht sich wieder aufgrund der guten Finanzkraftmesszahl der Gemeinde um 37.500 €. Bereits bei der Stellungnahme und Ablehnung des Kreishaushaltes 2023 im Dezember des letzten Jahres hat unser Gemeinderat darauf hingewiesen, dass das Gebot der Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden zu nehmen, wie es im Kommunalselbstverwaltungsgesetz verankert ist, seit Jahren nicht gewahrt wird. Zum Beispiel liegt der Standard des Landkreises bei seinen eigenen Immobilien weit über dem der kreisangehörigen Gemeinden, da diese finanziell selbst kaum noch in der Lage sind, einem Sanierungsstau entgegenzuwirken. Die Kreisumlage hat mittlerweile eine Dimension erreicht, die den Gemeinden den „Hals“ finanziell zuschnürt. Auch der Stellenplan des Landkreises kennt seit Jahren nur eine Richtung – die nach oben. Es ist nicht im Ansatz erkennbar, wie der Landkreis hier gegensteuert. Die Landkreiskommunen müssen diesen Prozess der Personal-Ressourcen schon seit Jahren selbst optimieren. Auf Kreisebene ist ein solcher Optimierungsprozess kaum zu erkennen. Die wieder leicht angestiegenen Schlüsselzuweisungen des Landes auf zusammen 701.000 € - 2020 waren es noch 2.458.356 € - beeinflussen massiv die Einnahmeseite unseres Haushalts. Die Pauschale Investitionszuweisungen liegen erneut bei 117.900 €. Im Finanzhaushalt beträgt das Gesamtvolumen 25.360.000 € und ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Wir blicken, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf einen steinigen Weg zurück, der unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie unseren Vereinen und Organisationen einiges abverlangt hat. Aber die Menschen sehen, dass wir anpacken, und verstehen, dass wir auch unbequeme Themen nicht scheuen. Das verdient ein herzliches Dankeschön an die Bewohnerinnen und Bewohner in unserer Ge- meinde. Die Luft zum Atmen ist weiterhin dünn für alle Kommunen. Das Land hat mit dem Saarlandpakt in einem finanziellen Kraftakt einen großen Schritt geleistet, um den klammen Kommunen wieder Spiel- räume zu geben, denn es übernahm rund die Hälfte der Kassenkredite. Die SPD-geführte Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz möchte nun als Bund auch seinen seinen Beitrag leisten. Hier muss die CDU endlich ihre Blockadehaltung aufgeben. Abgesehen von den zusätzlichen Kosten durch Wohngeldreform, Deutschlandticket oder Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sorgen auch die Energiepreise künftig für zusätzliche Belastungen. Die haben sich im Vergleich zum vergangenen Jahr für die Kommunen im bundesweiten Durchschnitt verdoppelt. Aktuell können sich die Kommunen über steigende Einnahmen freuen – auch ein Effekt der Inflation. Aber schon die laufenden Tarifverhandlungen, in denen Gewerkschaften zumindest einen Inflationsausgleich anstreben, zeigen, dass der Effekt nur vorübergehend sein dürfte und die Mehreinnahmen durch steigende Kosten aufgefressen werden. Es ist wichtig, dass die öffentliche Hand ihrer Verpflichtung nachkommen kann, eine ordentliche Daseinsvorsorge für alle weiterhin gleichmäßig zu organisieren, die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und den ländlichen Raum attraktiv zu halten. Eine Neuordnung der Finanzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, vor allem in der Lösung der Altschulden, ist aus meiner Sicht aber immer noch erforderlich. Die Gemeinde Freisen investiert in diesem Jahr über 1,4 Millionen € mehr als im letzten Jahr. Rund 3,9 Millionen € sind schwerpunktmäßig vorgesehen:
Die Investitionsquote liegt mit 482 Euro pro Einwohner deutlich höher als die durchschnittliche Quo- te der saarländischen Kommunen. Der vorgelegte Haushalt ist ein Zukunftshaushalt und steht in die- sem Jahr unter der Schlagzeile „Arbeitsplätze, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Sanfter Tourismus und Erlebnis“.
Er berücksichtigt die Interessen aller Dörfer. Es stehen zahlreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen in allen Ortsteilen und beim Gemeindebauhof in Höhe von mehr als 800.000 € auf der Agenda. Es ist uns weiterhin ein besonderes Anliegen, alle Dörfer, auch die kleinen, mitzunehmen, ohne den größe- ren Orten etwas abzunehmen. Wir haben die gesamte Gemeinde im Blick. Ein besonderer Dank geht an unsere Ortsräte, die im Wissen der sehr prekären gemeindlichen Finanzsituation zurückhaltend waren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushalt 2023 ist erneut der gelungene Spagat zwischen Konsolidieren, Sparen und Investieren. Er ist ausgewogen und steht auf soliden Füßen und wäre wieder aus kameralistischer Sicht ausgeglichen. Die bilanzielle Abschreibung hat eine Größenordnung von mittlerweile über 2,3 Mio. € erreicht. Dagegen stehen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 531.500 €. Es bleibt schwierig für die Gemeinde, diese Differenz von rund 1,8 Mio. € jährlich im Rahmen des Jahresergebnisses auszugleichen.
Wir danken unserem Bürgermeister Karl-Josef Scheer und der Verwaltung, insbesondere dem Kämmerer Timo Fleisch, für die umfangreiche und sorgfältige Arbeit im Zuge der Haushaltsvorbereitungen. Die SPD-Fraktion wird dem der Haushaltssatzung 2023 und den damit verbundenen Investitionsprogramm sowie Stellenplan zustimmen.
Gerald Linn
Erklärung von Alexander Becker, CDU-Fraktion:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen,was war 2022 für ein Jahr. Corona hat uns auch im abgelaufenen beschäftigt und eingeschränkt. Der Weg zur Normalität, zurück zu gesellschaftlichem Miteinander, Festen oder Zusammenkünften war ein langer Weg. Vorsicht und Respekt war und ist auch heute noch ein wichtiger Umgang mit der Endemie Covid-19. Aber auch der Angriffskrieg von Russland in der Ukraine hat vieles auf den Kopf gestellt und schürt neue Ängste, welche die aktuellen Generationen maximal, während dem kalten Krieg ausgehalten haben. Die Angst vor einer atomaren Auseinandersetzung zwischen Russland und der Nato schwebt auch aktuell, vielleicht sogar mehr denn je, über unseren Köpfen. Hoffen und wünschen wir uns alle, dass man den Weg zurück an den Verhandlungstisch findet. Krieg tut keinem gut. Krieg fordert Menschenleben und zerstört alles. Wir haben Verantwortung für die Kleinsten unserer Generation. Ihnen wollen wir eine blühende Zukunft bereitstellen und das bieten, was wir alle in den letzten 70 Jahren erfahren durften. FRIEDEN!
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Haushaltssitzung eines Jahres ist immer der Höhepunkt der kommunalpolitischen Arbeit im Jahr. Im Namen meiner Fraktion danke ich ganz besonders dem Kämmerer Timo Fleisch und seinem Team im Fachbereich der Gemeindeverwaltung. Dort, wie in der gesamten Verwaltung, wird Tag für Tag eine sehr engagierte Arbeit zum Wohle unserer Bevölkerung gemacht. Wir freuen uns, dass das Rat- haus als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger seit geraumer Zeit endlich wieder geöffnet ist. Eine Forderung von uns, bereits seit letztem Sommer! Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen wann immer sie wollen in das Rathaus kommen können um Anliegen zu klären. Den vorliegenden Haushalts- und Investitionsplan haben wir in unserer Fraktion sehr ausführlich diskutiert. Wie bereits in den letzten Jahren hat unsere Gemeinde Leitinvestitionen zu denen wir stehen und diese wir auch mittragen. Wenngleich wir bzgl. der Festhalle in Oberkirchen mehr als überrascht waren, dass das Investitionsvolumen auf über 3,5 Millionen Euro gewachsen ist. In der letzten Haushaltsberatung 2022 haben wir erfahren, dass die Planungen laufen. Erst auf unsere In- itiative hin, wurde in einer der letzten Sitzung das Projekt Festhalle vorgestellt. Im gleichgelagerten Kolpinghaus in Freisen belaufen sich die Investitionskosten auf knapp etwas mehr als 1 Million Euro. Leider wurden auch diese geplanten Maßnahmen dem Gemeinderat bis heu- te nicht vorgestellt. Die Vereine von Freisen wurden hier bereits über anstehende Veränderungen informiert. Dies begrüßen wir ausdrücklich, hätten uns aber auch gewünscht im Rat dieses Thema zu besprechen und vorgestellt zu bekommen. Im Investitionsprogramm 2023 steht dann die für uns sehr wichtige Maßnahme des Endstufenausbaus. In den Tagen wurde endlich nach vielen gesprochenen Worten und unzähligen Versprechungen mit Bagger und LKW angefangen zu arbeiten. Auch diese Entwicklung begrüßen wir außerordentlich. War es nicht unsere Fraktion, die dies seit Jahren unentwegt gefordert hat. Derjenige, der vor über 20 Jahren sein Grundstück erworben hat, hat auch das Recht irgendwann einmal „fertig“ zu werden. Bei der aktuellen Vergabe hat man jedoch auch gemerkt, dass die Kosten für den Endstufenausbau in der Vergabe und Submission deutlich gestiegen sind. Damit die Inflation und die allgemeine Preissteigerung uns nicht weiter die Haare vom Kopf reisen beantragt unsere Fraktion den Titel „Ausfinanzierung Straßenendausbau in der Reihenfolge des Vorstufenausbaus“ auf 500.000 Euro /per Anno aufzustocken, um den Endstufenausbau zügiger ab- zuarbeiten. Finanziert kann dies evtl. beispielsweise aus den bilanziellen Rücklagen der Gemeinde Freisen. Wenn sich die Preissteigerungen im Baugewerbe weiter so entwickeln, können wir immer kürzere Wegstrecken sanieren oder an anderer Seite weiter sparen. Hinsichtlich der Bedarfsmeldungen aus dem Ortsrat stellen wir wiederholt fest, dass wir selbst die kleinsten Wünsche der einzelnen Ortsräte nicht umsetzen können. Aus diesem Grunde sollte man grundsätzlich in Frage stellen, wie wir an dieser Stelle weiter umgehen. Ist ein Ortsratsbudget eine Möglichkeit, um finanziellen Spielraum in die Hände der Ortsräte zu geben oder können wir weitere kleinere Maßnahmen künftig umsetzen. Unsere Gemeinde besteht aus acht lebens- und liebenswerten Ortsteilen. Nicht nur aus diesem Grunde, sondern auch um den Bürgerinnen und Bürgern in den kleineren Orten gerecht zu werden, müssen wir auch dort investieren. Und da nehme ich gezielt die Erweiterungen der Urnenwände oder anderer gemeindlichen Infrastruktur raus! Abschließend erlauben Sie mir noch ein paar Worte zum vorliegenden Stellenplan der Gemeinde Freisen. Wir begrüßen, dass sich die Gemeinde weiterentwickelt und personelle Ressourcen ausge- schöpft werden. Wir regen an dieser Stelle wiederholt an, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Personalentwicklungskonzept wünschenswert und notwendig ist.
Einerseits um unserem wertvollen und geschätztem Personal Entwicklungsmöglichkeiten und/oder Aufstiegsmöglichkeiten vorzuzeigen und andererseits, um frühestmöglich personelle Nachbesetzungen anzugehen. Beim Ausschreiben der Stellen in den kommunalen Kitas schreiben wir eine kurze Befristung bis Ende des Jahres aus. Werte Ratsmitglieder, wer bewirbt sich denn heute noch aus einer gesicherten An- stellung auf eine Anstellung, wo ggfs. spätestens Ende des Jahres wieder Schluss ist. Wir müssen nicht nur beim Personal weiterdenken und neue Wege gehen. Gutes Personal, gerade in der kommunalen Verwaltung ist weniger geworden. Der Markt wird immer kleiner. Aus diesem Grunde sollten wir behutsam und mit größter Wertschätzung mit unserem bestehenden Personal umgehen. Zu guter Letzt werde ich mich stellvertretend heute für unsere Fraktion auch zum Kreishaushalt äußern. Werte Kolleginnen und Kollegen, unser Bürgermeister betreibt reine Polemik an dieser Stelle. Es lässt den Eindruck als naheliegend erscheinen, dass dies rein politisch motiviert ist. Wenn in Berlin und Saarbrücken andere Parteien die Verantwortung hatten, waren diese immer im gleichen Wortlaut bei der Kritik. Da nun die Farben in Berlin und Saarbrücken gewechselt haben, konzertiert man sich lieber auf die im Landkreis St.Wendel verantwortliche CDU und den Landrat Udo Recktenwald, der bekannterweise auch CDU-Mitglied ist. An dieser Stelle wäre es doch mal wünschenswert gewesen, wenn sich der Bürgermeister dem Landrat angeschlossen hätte und beide gemeinsam bei Land und Bund für eine Entlastung der Kommunen und des Landkreises gekämpft hätten. Wurde dies nicht immer durch die SPD gefordert, aber durch die CDU blockiert?? Das Spielfeld der Entscheidungen ist für die SPD nun offen! Lasst end- lich Taten sprechen! Zurück zur Kreisumlage: Ja, die Kreisumlage ist gestiegen und betrifft unsere Gemeinde mit Mehrkos- ten von 37.500€ in diesem Jahr. Unser Bürgermeister erklärt heute Morgen pressewirksam in der lokalen Saarbrücker Zeitung, dass bspw. die Personalentwicklung beim Landkreis nur in eine Richtung zeigt. Nach oben. Der Bürgermeister hat den Kreishaushalt und kann dort an dieser Stelle nachlesen, dass von 31 geschaffenen neuen Stellen, knapp 30 Stellen allein aus gesetzlichen Vorgaben hervor- treten. Eine Personalbemessung mit Maß und Ziel betreibt der Landkreis seit je her. Vielleicht wäre es gerade hier angebracht, wenn der Bürgermeister und seine SPD-Fraktion mit der SPD- Landesregierung spricht und die Kommunen und die Landkreise fördert, anstatt Aufgaben zuzuweisen und nicht für ausreichend finanzielle Deckung sorgt. So hat die SPD Alleinregierung in diesem Jahr u.a. zusätzliche Stellen im Bereich des Waffenrechts gefordert. Darüber hinaus im Beriech der Amtsvor- mundschaften der Betreuungsschlüssel von 1:50 auf 1:30 reduziert. Dies hat wiederholt personelle Veränderungen zur Folge. Weitere Stellen im Bereich der Vormundschaft und des Betreuungsrecht haben ebenfalls personelle Konsequenzen. Vor dem Hintergrund der adäquaten Ausstattung und der finanziellen Leistungsfähig- keit von Kreis und Gemeinden ist dies auch nicht die feine englische Art. Scheinbar ist der SPD Allein- regierung im Saarland Kreis und Gemeinden schlichtweg egal. Nebenbei bemerkt steigen auch die Personalkosten bei der Gemeinde Freisen um stolze 352.500€! Die CDU-Fraktion beschwert sich weder über das noch das andere. Wie bereits zuvor erklärt, sind Personalkosten für gutes Personal gerechtfertigt. Ich nehme allerdings noch ein zweites Beispiel. Das vom Bürgermeister erklärte „Filetstück“ des Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Freisen 09.03.2023 Seite 15 Landkreises St.Wendel. Ja, der Campingplatz ist auf jeden Fall eine touristische Attraktion im Land- kreis St.Wendel. Diese Attraktion kostet jedoch seit Jahren den Landkreis sehr viel Geld. Auch stehen, um gerade die Attraktivität hochzuhalten, immer wieder Investitionen und Sanierungen an. Wie bereits öffentlich erklärt, verstößt der Landkreis mit der Organisation des Campingplatzes gegen aktuel- les europäisches Recht. Allein dies Rechtfertigt u.a. das Abstoßen des Campingplatzes. Ein Campingplatz in öffentlicher Hand zu bewirtschaften, bringt neben dem Filetstück auch große Belastungen mit sich. Mitarbeiter müssen tarifkonform eingestellt und bezahlt werden. Vorgaben aus der öffentlichen Hand sind an vielen Stellen andere als in der Privatwirtschaft. Ein familiär geführter Campingplatz kann anders arbeiten und wirtschaften. Zu guter Letzt erwähnte ich wiederholt unseren Änderungsantrag zum Haushalt. Die CDU fordert die Aufstockung der Mittel in Bezug auf den Endstufenausbau in der Reihenfolge des Vorstufenausbau auf 500.000€ im Jahr aufzustocken. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen und Euch für die Aufmerksamkeit und bitte meine Erklärung zur Niederschrift zu nehmen. Der Vorsitzende und der Kämmerer nehmen Stellung zu der Erklärung der CDU-Fraktion. Der Vorsitzende erklärt nochmal, dass bei Investitionen immer versucht werde, allen Ortsteilen gerecht zu werden. Dabei betont er die Wichtigkeit der Zusammenarbeit von Verwaltung, Fraktionen, Ortsräten und Ortsvorstehern und bedankt sich bei diesen. Der Weg zur Haushaltssanierung war hart. Der Vor- sitzende geht auf die bilanziellen Rücklagen, Personalstrukturierung und -entwicklung in der Gemeinde und dem Landkreis, auf die Situation des Campingplatzes am Bostalsee, auf die Planung zum Kolpinghaus und auf den Endstufenausbau ein. Der Endstufenausbau wird wie geplant in der chronologischen Reihenfolge der Ablösung des jeweiligen Baugebietes vorgenommen. Die Diskussion um bilanzielle Rücklagen habe der Gemeinderat bereits im letzten Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen geführt. Dort habe er schon seinen Standpunkt und die rechtlichen Aspekte dazu mitgeteilt. Der Vorsitzende zeigte sich überrascht über die heutige Diskussion. Das Thema sei in der langen Amtszeit der CDU-Bürgermeister liegen geblieben. Er packe es nun an. Eine Finanzierung des Straßenendausbaus aus bilanziellen Rücklagen ist kommunalrechtlich und haushaltstechnisch nicht möglich. Der Antrag der CDU-Fraktion ist deshalb rechtswidrig. Rücklagen sind nicht vorhanden. Die Sonderposten werden aufgelöst, wie es gesetzlich geregelt ist. Es wird wei- terhin eine hitzige Diskussion geführt.
Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden der FWG Freisen, Herrn Gerd-Peter Werle:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Ratskolleginnen- und Kollegen!
Meine Vorredner haben schon Vieles vorweggenommen, dies muß nicht nochmal alles ellenlang wiederholt werden. Trotz mehrerer großer Projekte in Freisen, Oberkirchen und Schwarzerden, so- wie der Anschaffung von Fahrzeugen und der Realisierung von Endstufen-Baumaßnahmen zeugt der vorliegende Haushaltsentwurf 2023 von Kontinuität und Stabilität. Viele Maßnahmen sind in der Planung oder werden in diesem Jahr schon realisiert. Wir halten den vorliegenden HH-Plan-Entwurf 2023 für ausgewogen und zielführend - deshalb werden wir zustimmen! Allerdings möchten wir es nicht versäumen einige Vorschläge für den nächsten Haushalt einzubringen. Dann ist genügend Zeit dies zu besprechen und darüber zu diskutieren! Wir fordern somit die Verwaltung auf, folgende Vorschläge zu prüfen: - die Einführung einer Feuerwehrrente für aktive Feuerwehrmänner- und Frauen, die ihren Namen auch verdient (wir könnten uns da 100 € monatlich pro Person in die Rentenkasse vorstellen) - die Einführung des Bürgerbusses, denn das vorgetragene Konzept von SmartCities hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Sinn und Wesen eines Bürgerbusses zu tun sowie die Aufsto- ckung der Ortspolizeibehörde um zwei Stellen für den ruhenden Verkehr. Weiterhin sind wir der Meinung, daß auch im Bereich der Verwaltung personelle Erweiterungen vonnöten sind! Wäre nett, wenn ihr euch darüber mal ein paar Gedanken machen würdet und uns wissen lasst, wie ihr darüber denkt!
Bitte zur Niederschrift!
Danke für eure Aufmerksamkeit!
Freie Wählergemeinschaft Freisen e.V. Es folgt eine erneute Diskussion unter anderem zum Endstufenausbau der Baugebiete in der Gemeinde. Die CDU-Fraktion bleibt bei ihrem Änderungsantrag. Der Vorsitzende lässt zuerst über die vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 abstimmen. Der Antrag der CDU-Fraktion belastet die Gemeinde mehr und ist rechtswidrig. Becker kündigte an, dies prüfen zu lassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 84 KSVG die vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
| 9 | Beratung und Beschlussfassung über die Stellenpläne der Gemeinde Freisen für das Haushaltsjahr 2023 |
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| A) Stellenplan der Beamten, | FB1-080/22 |
| B) Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) sowie |
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| C) Anlage zum Stellenplan (Beamtenanwärter und Auszubildende) |
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Sachverhalt:
Der Stellenplan der Beamten und Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2023 wurde unter Beachtung der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben des Saarländischen Besoldungsgesetzes (SBesG) und des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erarbeitet und erstellt.
A Stellenplan der Beamten
Im Stellenplan der Beamten für das Haushaltsjahr 2023 werden seitens der Verwaltung keine Änderungen vorgeschlagen.
B Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte)
Im Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2023 werden folgende Änderungen vorgeschlagen.
Schaffung von 2 neuen Stellen unter lfd. Nr. 5 und lfd. Nr. 10
Diese Stellen werden für die Stellen unter lfd. Nr. 6 und lfd. Nr. 11 neu geschaffen. Aufgrund der Gewährung einer Rente auf Zeit kann sowohl die Stelle unter lfd. Nr. 6 als auch die Stelle unter lfd. Nr. 11 nicht neu besetzt werden. Um die jeweilige Stelle auf Dauer neu zu besetzen, muss jeweils eine neue Stelle geschaffen werden.
Schaffung von 5 neuen Stellen unter lfd. Nrn. 57 bis 61
Aufgrund der vom Landesjugendamt geforderten Personalisierung in den 3 Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Freisen sind hier zusätzliche Stellen für Erzieher/innen nach Entgeltgruppe S 8a und für Kinderpfleger/innen nach Entgeltgruppe S 3 auszuweisen.
Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 69
Aufgrund der gestiegenen Zahl der zu betreuenden Kinder in den Kitas ist auch die Anzahl der Mittagessen gestiegen. Eine Unterstützung mit ca. 2 Stunden täglich ist dringend erforderlich. Deshalb wurde eine neue Stelle für eine Hauswirtschaftskraft nach Entgeltgruppe 2 TVöD geschaffen.
Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 105
In der Sitzung am 10.11.2022 hat der Gemeinderat den Aufbau und den kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements beschlossen. Hierzu ist die Schaffung der Stelle eines Energiemanagers nach Entgeltgruppe 10 TVöD erforderlich.
Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 4 von Entgeltgruppe 10 nach 11
Voraussetzung für die Höhergruppierung ist eine positive Stellenbewertung.
Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 18 von Entgeltgruppe S 9 nach S 13
Die tatsächliche Durchschnittsbelegung in der Kindertageseinrichtung „Die Räuberhöhle“ in Schwarzerden lag im Jahr 2022 bei über 40 Kindern. Bei einer Durchschnittsbelegung ab 40 Kindern im Vorjahr ist die Leitung der Einrichtung ab dem Folgejahr in Entgeltgruppe S 13 einzugruppieren.
Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 20 von Entgeltgruppe S 8a nach S 9
Die stellvertretende Leiterin der Kindertageseinrichtung „Die Räuberhöhle“ Schwarzerden wurde
zum 01.02.2023 zur ständigen Vertreterin bestellt. In Kindertageseinrichtungen mit einer Durchschnittsbelegung ab 40 Kindern im Vorjahr ist die ständige Vertreterin der Leitung in Entgeltgruppe S 9 einzugruppieren.
Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 95 von Entgeltgruppe 11 nach 12
Voraussetzung für die Höhergruppierung ist eine positive Stellenbewertung.
Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 101 von Entgeltgruppe 11 nach 12
Voraussetzung für die Höhergruppierung ist eine positive Stellenbewertung.
C Anlage zum Stellenplan: Beamtenanwärter und Auszubildende
Hier wurden keine Änderungen vorgenommen.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Es folgt eine Erklärung der Fraktion der FWG, Gerd-Peter Werle:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Ratskolleginnen- und Kollegen!
Wir freuen uns, daß endlich die Möglichkeit besteht, einen Azubiplatz für Straßenwärter anzubieten. Die vorausschauende Planung zeigt allerdings, daß ein Azubiplatz wohl nicht ausreichen wird. Daher bitten euch darum, schon in diesem Jahr auf zwei Stellen zu erhöhen - wenn sich geeignete Bewerber melden sollten; oder im nächsten Haushaltsjahr erneut eine solche Azubistelle vorzusehen.
Wir bitten um eure Unterstützung und Meinungen dazu. Bitte zur Niederschrift! Danke für eure
Aufmerksamkeit!
Freie Wählergemeinschaft Freisen e.V.
i.A. Gerd-Peter Werle
Danach folgt ein kurzer Meinungsaustausch.
Es ergeht folgender
Beschluss:
A Stellenplan der Beamten
Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan der Beamten für das Haushaltsjahr 2023 in der von der Verwaltung vorgelegten Form. Es wurden keine Änderungen vorgeschlagen.
B Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte)
Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2023 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form und stimmt gleichzeitig nachstehenden Änderungen zu:
Schaffung von 2 neuen Stellen nach Entgeltgruppe 5 TVöD unter lfd. Nr. 5 und Entgeltgruppe 6 TVöD unter lfd. Nr. 10
als Ersatz für die wegen Rentengewährung auf Zeit besetzten Stellen unter lfd. Nr. 6 und lfd. Nr. 11.
Schaffung von 5 neuen Stellen unter lfd. Nrn. 57 bis 61 nach Entgeltgruppe S 8a bzw. S 3 TVöD
aufgrund der vom Landesjugendamt geforderten Personalisierung in den Kindertageseinrichtungen.
Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 69 nach Entgeltgruppe 2 TVöD
aufgrund der Beschäftigung einer zusätzlichen Hauswirtschaftskraft mit 2 Stunden täglich.
Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 105 nach Entgeltgruppe 10 TVöD
zur Beschäftigung eines Energiemanagers im Rahmen des vom Gemeinderat am 10.11.2022 beschlossenen Aufbaus und kontinuierlichen Betriebs eines Energiemanagements.
Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 4 von Entgeltgruppe 10 nach 11,
wobei eine positive Stellenbewertung Voraussetzung für die Höhergruppierung ist.
Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 18 von Entgeltgruppe S 9 nach S 13
für die Leitung der Kindertageseinrichtung „Die Räuberhöhle“ Schwarzerden aufgrund der höheren Durchschnittsbelegung ab 40 Kinder in 2022.
Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 20 von Entgeltgruppe S 8a nach S 9
für die ständige Vertretung der Leitung der Kindertageseinrichtung „Die Räuberhöhle“ Schwarzerden aufgrund der Durchschnittsbelegung ab 40 Kinder in 2022.
Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 95 von Entgeltgruppe 11 nach 12 TVöD,
wobei eine positive Stellenbewertung für die Höhergruppierung Voraussetzung ist.
Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 101 von Entgeltgruppe 11 nach 12 TVöD,
wobei eine positive Stellenbewertung für die Höhergruppierung Voraussetzung ist.
C Anlage zum Stellenplan: Beamtenanwärter und Auszubildende
Der Gemeinderat beschließt die Anlage zum Stellenplan 2023 (Beamtenanwärter und Auszubildende)
in der von der Verwaltung vorgelegten Form. Es wurden keine Änderungen vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
| 10 | Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 - 2026 | FB2-026/23 |
Sachverhalt:
Die Ortsräte der Gemeinde Freisen wurden schriftlich gebeten, die investiven Maßnahmen, die sie in den Jahren 2023 bis 2026 durchführen wollen, der Verwaltung zu melden. Bei der Aufstellung des Investitionsprogramms konnten aufgrund der angespannten Haushaltssituation nach wie vor nicht alle gemeldeten Maßnahmen berücksichtigt werden. Ein sehr großes Lob gilt allen Ortsräten, die bei der Aufstellung ihrer Maßnahmenpakete, entsprechend der gemeindlichen Finanzsituation, maßvoll vorgegangen sind und nur die aus ihrer Sicht wichtigen Maßnahmen gemeldet haben.
Im beigefügten Investitionsprogramm sind nur die Maßnahmen enthalten, welche in den Jahren 2023 bis 2026 zur Durchführung gelangen sollen.
Wesentliche Maßnahmen sind:
| 1. | Erschließung "Gewerbegebiet Schwann-Teil 3". |
| 2. | Sanierung „Kolpinghaus Freisen“. |
| 3. | Weiterführung Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“, Außensanierung Festhalle Oberkirchen. |
| 4. | Innensanierung Festhalle Oberkirchen |
| 5. | Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Schwarzerden. |
| 6. | Ausfinanzierung Straßenendausbau in der Reihenfolge des Vorstufenausbaus. |
| 7. | Fahrzeug-Ersatzbeschaffung für den Fuhrpark und die Feuerwehr der Gemeinde. |
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Im Anschluß erfolgt eine Erklärung von Herrn Joachim Bonenberger, CDU-Fraktion:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Ratsmitglieder,
dem Investitionsprogramm der Gemeinde Freisen werde ich mit meiner Fraktion zustimmen. Als Ortsvorsteher von Grügelborn will ich aber dennoch meine Enttäuschung darüber zum Ausdruck bringen, wie wenig Berücksichtigung die vom Ortsrat gemeldeten Maßnahmen für den Ortsteil Grügelborn im Investitionsprogramm finden. Auch in den zurückliegenden Jahren sind in den Ortsteil Grügelborn leider nur wenig Investitionsmittel geflossen. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass eine solche Aussage ohne Betrachtung des Ergebnishaushaltes, absolut unangebracht ist. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf zum Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 bis 2026 zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
| 11 | Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Investitionszuweisungen (gemäß § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt) für das Jahr 2023 sowie über ihre Verwendung | FB2-027/23 |
Sachverhalt:
Am 30. Oktober 2019 wurde das Gesetz zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit im Rahmen des Saarlandpaktes durch den Landtag des Saarlandes beschlossen. Die Maßnahmen nach diesem Gesetz unterstützen die nachhaltige Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Gemeinden im Wege der vollständigen und verbindlichen Rückführung der kommunalen strukturellen Liquiditätskredite und dem dauerhaften Haushaltsausgleich. Gleichzeitig tragen sie zur Deckung der kommunalen Investitionsbedarfe bei. Das Gesetz über den Saarlandpakt sieht ab dem Jahr 2020 vor, den Gemeinden zwei allgemeine Zuweisungen zukommen zu lassen. Zum einen erhält die Gemeinde Freisen eine pauschale Investitionszuweisung gemäß § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt, wenn sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis nach den §§ 4 bis 9 des Gesetzes über den Saarlandpakt im Rahmen der Haushaltsplanung im maß- geblichen Bewilligungszeitraum beachtet. Die Investitionszuweisungen können zurückgefordert werden, wenn der strukturelle zahlungsbezogene Fehlbetrag auf Basis des Jahresabschlusses die zugelassene Obergrenze übersteigt. In den Jahren 2020 bis 2024 werden jährlich 15 Millionen Euro als allgemeine Investitionszuweisungen auf alle Gemeinden verteilt. Zum anderen erhielt die Gemeinde bis zum Jahr 2022 Mittel nach dem Gesetz über den Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) gemäß § 12 des Gesetzes über den Saarlandpakt. Diese Mittel waren den Gemeinden zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen und für die Unterhaltung des Anla-gevermögens zur Verfügung gestellt.
Die Mittel müssen gemäß § 13 des Gesetzes über den Saarlandpakt zweckentsprechend verwendet werden. Die Verwendung zur zusätzlichen Tilgung struktureller Liquiditätskredite ist zulässig. Die zweckentsprechende Verwendung ist dem Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde spätestens bis 31. März des zweiten auf das Bewilligungsjahr folgenden Jahres nachzuweisen.
Nach § 14 des Gesetzes über den Saarlandpakt sind die Bewilligungsanträge über die oben genannten Zuweisungen spätestens bis zum 31. Juli des Bewilligungsjahres mit den erforderlichen Unterlagen bei der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Mit dem Antrag auf Bewilligung der Zuweisungen ist, unter anderem, ein Beschluss des Gemeinderates über die Beantragung der Zuweisungen und über ihre Verwendung vorzulegen.
Im Haushaltsjahr 2023 ist die pauschale Investitionszuweisung zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen veranschlagt. Somit ist der Vorgabe zur zweckentsprechenden Verwendung genüge getan.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wir vom Vorsitzenden erörtert.
Da keine Fragen vorliegen, ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beantragung der Investitionszuweisungen für das Jahr 2023 sowie die zweckentsprechende Verwendung gemäß § 13 des Gesetzes über den Saarlandpakt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
| 12 | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Durchführungsvertrages zur Erschließung des Baugebietes "Wohnpark Ortsmitte Freisen" | FB3-100/23 |
Sachverhalt:
Zur Erschließung des Baugebietes „Wohnpark Ortsmitte Freisen“ ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages mit dem Erschließungsträger Wohnpark Freisen GmbH & Co. KG, Baumholderstraße 5, 66629 Freisen, erforderlich. Der betreffende Vertrag wurde vom Planungsbüro Kernplan, 66557 Illingen, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung vorbereitet. Beigelegt wird der Vertrag vorgelegt mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt ist jedem bekannt und bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Das Ratsmitglied Paul Haupenthal ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend und kann somit auch nicht mit abstimmen.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Dem Abschluss des Durchführungsvertrages mit dem Erschließungsträger Wohnpark Freisen GmbH & Co. KG, Baumholderstraße 5, 66629 Freisen, zur Erschließung des Baugebietes „Wohnpark Ortsmitte Freisen“ wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den betreffenden Vertrag mit den gesetzlichen Vertretern des Erschließungsträgers abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 0 | 1 |
| 13 | Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnpark Ortsmitte Freisen" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen | FB3-093/23 |
Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnpark Ortsmitte Freisen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan fand vom 28.10.2022 bis zum 28.11.2022 statt. Parallel hierzu fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB statt.
Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat der Gemeinde Freisen mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft.
Wortprotokoll:
Da der Sachverhalt jedem bekannt ist, bedarf es keiner weiteren Erläuterung.
Es folgt eine Stellungnahme von Gerd-Peter Werle, Fraktion der FWG:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Ratskolleginnen- und Kollegen!
Wir möchten die Gelegenheit nutzen und zum vorliegenden TOP einen Vorschlag an die Verwaltung einbringen. Schon bei mehreren B-Plänen wurde von einer Stellplatzgröße i.H.v. 1,5 pro Wohneinheit gesprochen. Dies halten wir für absolut unrealistisch! Bezugnehmend auf die örtlichen Bauvorschriften möchten wir anregen diese Kennzahl zukünftig auf 2 zu ändern bzw. anzupassen. Wir hoffen, daß ihr unseren Vorschlag unterstützt!
Bitte zur Niederschrift!
Danke für eure Aufmerksamkeit!
Der Vorsitzende will prüfen lassen, ob es möglich ist, den Vorschlag der FWG umzusetzen.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Freisen beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
Die Verwaltung der Gemeinde Freisen wird beauftragt, die Personen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o.g. Personen, Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich
mitzuteilen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Freisen beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnpark Ortsmitte Freisen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) und den Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Die Verwaltung der Gemeinde Freisen wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnpark Ortsmitte Freisen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnpark Ortsmitte Freisen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |
In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfol- gen des § 12 Abs. 6 KSVG ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen. In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der vorhaben- bezogene Bebauungsplan „Wohnpark Ortsmitte Freisen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan ein- gesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 22 | 0 | 1 |
| 14 | Austritt aus dem Zweckverband ÖKOMPARK Heide-Westrich | FB1-089/23 |
Sachverhalt:
Die Gemeinde Freisen ist Mitglied im Zweckverband ÖKOMPARK Heide-Westrich seit 01.01.1997. Diese Mitgliedschaft war in der Vergangenheit nur vor dem Hintergrund einer eventuellen Anbindung der Bundesstraße B 41 an die Autobahn A 62 sinnvoll, um eine Entlastung des Autobahnzubringers Freisen – Eitzweiler – Asweiler zu erreichen. Da diese Anbindung jedoch nicht erfolgt ist und die Gemeinde Freisen in dem zu erschließenden Gewerbegebiet keine Grundstücke besitzt, schlägt die Verwaltung den Austritt aus dem Zweckverband rückwirkend mit Ablauf des 31.12.2022 vor.
Laut Schreiben des Verbandsvorstehers, Herr Bernd Alsfasser, ist ein rückwirkender Austritt mit Ablauf des 31.12.2022 möglich.
Die Verbandsversammlung benötigt hierzu vorab den Beschluss des Gemeinderates.
Danach wird die Verbandsordnung des Zweckverbandes ÖKOMPARK rückwirkend durch Satzung ab 01.01.2023 geändert.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erörtert den Sachverhalt und erklärt, dass sich in der nächsten Sitzung des Zweckverbandes ÖKOMPARK Heide-Westrich eventuell der mögliche Austrittszeitpunkt noch ändern kann.
Trotzdem solle heute über den vorgeschlagenen Beschlusvorschlag entschieden werden. Es folgt eine Stellungnahme der Freien Wähler Gemeinschaft Freisen.
Erklärung der FWG Freisen:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Ratskolleginnen- und Kollegen! Diesen TOP werten wir unter dem Motto: Was lange währt, wird doch noch gut! Leider nicht mit dem Ergebnis, weshalb man 1997 dort Mitglied wurde. Wir Freien Wähler sind seit 2014 in diesem GR vertreten. Schon im darauffolgenden Jahr 2015, haben wir darauf aufmerksam gemacht, ob eine Mitgliedschaft überhaupt noch sinnvoll wäre. Leider hat man uns kaum Gehör geschenkt. Inzwischen weiß man, daß unser Ansinnen mit dem Austritt aus dem Ökompark Heide-Westrich gar nicht so verkehrt war. Spätestens mit der Rückabwicklung der Grundstücke eines mal geplanten Verkehrskreisplatzes an der Dommerschbach war klar, die Sache dürfte sich erledigt haben. Die Vorstellung der Planungen im Bereich Gimbweiler, Hahnweiler, Leitzweiler und Rückweiler im vergangenen Herbst, mit deutlicher Ansage, daß man Freisen gar nicht dabei haben will spricht Bände. Daher begrüßen wir es sehr, daß mit dieser Fatamorgana nun endlich Schluß ist (leider 25 Jahre zu spät). Die Weiterentwicklung des Gewerbegebietes "Dommersbach" ist eine Zukunftsaufgabe für alle Beteiligten, ob auf kommunaler Ebene oder bei der Landespolitik!
Bitte zur Niederschrift!
Danke für eure Aufmerksamkeit!
Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass erst jetzt die Entscheidung ergangen ist, aus Kostengründen keine Ortsumgehung für die Freisener Ortsteile zu realisieren. Somit ist die Geschäftsgrundlage der Gemeinde Freisen als Mitglied im Zweckverband weggefallen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Austritt aus dem Zweckverband ÖKOMPARK Heide-Westrich rückwirkend mit Ablauf des 31.12.2022.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Konrad von der Presse, verabschiedet diese und wünscht um wohlwollende Berichterstattung.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19:57 Uhr.