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Freisener Nachrichten
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift

Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Freisen

Sitzungstermin:

Donnerstag, 25.05.2023

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:05 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen

Anwesend

Vorsitz

Karl-Josef Scheer

Mitglieder

Matthias Bottelberger

Daniel Erbes

Peter Berwanger

Jannik Bettinger

Harald Borger

Claudia Hornig

Jörg Janes

Anton Lehnert

Gerald Linn

Matthias Sauer

Thorsten Schmidt

Ernst Später

Alexander Becker

Gerhard Bier

Joachim Bonenberger

Isolde Born

Wilhelm Ernst

Paul Haupenthal

Christoph Rudolphy

Jens Scheer

Jochen Schmitt

Gerd Peter Werle

Abwesend

Mitglieder

Ralf Alles fehlt entschuldigt

David Kebrich fehlt entschuldigt

Stefan Haupenthal fehlt entschuldigt

Sandra Morgenstern fehlt entschuldigt

Alois Pongratz fehlt entschuldigt

Verwaltung

Maiko Stohmann

Andrea Greif-Bausch

Schriftführung

Isabell Schnur

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 20.04.2023

3.

Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Wildpark Freisen" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen

FB3-104/23

Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes

4.

Bebauungsplan"Wildpark Freisen" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen

FB3-103/23

Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

5.

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die neuen Energielieferverträge der Gemeinde Freisen

FB3-105/23

6.

Vorzeitige Beendigung des Wegenutzungsvertrages Strom mit der Energis GmbH und Ausschreibung der Stromkonzession

FB3-107/23

Protokoll

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 20.04.2023

Ohne Aussprache wird der öffentliche Teil der Niederschrift genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

0

0

3.

Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Wildpark Freisen" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen

FB3-104/23

Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Sachverhalt:

Das Büro Kernplan Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Illingen, wurde von Landund Forstwirtschaftliche GbR Broszeit, Hermbacher Hof 1, 66629 Freisen, vertreten durch die Herren Jörg und Matthias Broszeit, mit der Planung der o. g. Teiländerung des Flächennutzungsplanes beauftragt.

Wortprotokoll:

Der Sachverhalt ist jedem bekannt und bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Freisen beschließt in öffentlicher Sitzung am 25.05.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Freisen im Bereich des Bebauungsplanes „Wildpark Freisen“ im Ortsteil Freisen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilgeändert werden.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche „Naturwildpark“, um die Sicherung des Wildparks planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen für den Geltungsbereich eine Sonderbaufläche „Naturwildpark“, Flächen für die Landwirtschaft und für Wald sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft „Geschützte Biotope“ dar. Darüber hinaus ist nachrichtlich die Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wildpark Freisen“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 43,3 ha.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wildpark Freisen“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

0

0

4.

Bebauungsplan"Wildpark Freisen" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen

FB3-103/23

Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Sachverhalt:

Das Büro Kernplan Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Illingen, wurde von Land- und Forstwirtschaftliche GbR Broszeit, Hermbacher Hof 1, 66629 Freisen, vertreten durch die Herren Jörg und Matthias Broszeit, mit der Planung des o. g. Bebauungsplanes beauftragt.

Wortprotokoll:

Der Sachverhalt bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Freisen beschließt in öffentlicher Sitzung am 25.05.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wildpark Freisen“ im Ortsteil Freisen.

In der Gemeinde befindet sich seit vielen Jahren ein touristisches Highlight des Saarlandes, der Wildpark Freisen. Auf einer ca. 43,3 ha großen Fläche sind in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten bedarfsgerecht bauliche Anlagen errichtet worden.

Der Gesamtbereich soll nun planungsrechtlich neu geregelt werden. Hierzu ist auch die Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 43,3 ha und befindet sich nordwestlich des Siedlungskörpers von Freisen. Die Erschließung des Wildparks ist über die Landstraße 314 (L314) gesichert, die - von Freisen kommend - von Osten her an die Fläche heranführt. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen stellt für den Geltungsbereich eine Sonderbaufläche „Naturwildpark“, Flächen für die Landwirtschaft und für Wald sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft „Geschützte Biotope“ dar.

Darüber hinaus ist nachrichtlich die Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

0

0

5.

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die neuen Energielieferverträge der Gemeinde Freisen

FB3-105/23

Sachverhalt:

Durch den Sprecher der Bürgermeister, Herrn Bürgermeister Volker Weber, wurde der Landkreis St. Wendel gebeten, im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit die Strom- und Gasbeschaffung für die Gemeinden im Landkreis erneut abzuwickeln. Hierfür bedient sich der Landkreis wiederum des Energiedienstleisters EMP Energie AG, Hamburg, der im Rahmen einer Verhandlungsvergabe zu einer Angebotssumme in Höhe von brutto 13.566,00 € am 04.04.2023 den Zuschlag erhielt.

Für die Strombeschaffung wird wiederum 100 % Ökostrom mit physischer Kopplung zwischen Erzeugerort und Verbrauchsort ausgeschrieben. Sofern die erneuerbare Energie zumindest mit einem Anteil von 30 % regional (im Umkreis von 50 km zum Postleitzahlengebiet) erzeugt wird, darf ein Aufschlag von 0,05 Cent/kWh bei der Angebotsauswertung berücksichtigt werden.

Strom- und Gasbeschaffung werden aus markttechnischen Gründen diesmal nur für 2 Jahre ausgeschrieben, da die Vorauskalkulation für die Anbieter ansonsten zu risikobehaftet ist (was sich in Zuschlägen bei der Preisgestaltung auswirken würde).

Am Ende des Vergabeverfahrens steht die Auftragsvergabe getrennt nach Losen für jede Gemeinde bzw. den Landkreis St. Wendel in Verbindung mit der Unterzeichnung des Liefervertrages mit dem neuen Anbieter.

Für die Gemeinde Freisen ist eine Ermächtigung des Bürgermeisters durch den Gemeinderat mittels Vorratsbeschluss erforderlich. Der formale Beschluss über die Bestätigung der Auftragsvergabe kann dann in der der Auftragsvergabe folgenden Gemeinderatsitzung nachgeholt werden.

Zur Finanzierung der Energiebezugskosten sind die Haushaltsansätze für die 2 Folgejahre entsprechend auszuweisen und zu beschließen.

Wortprotokoll:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im letzten Bauausschuss schon ausführlich dargestellt. Der Vorsitzende gibt noch kurze Ergänzungen dazu. Es ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag für die Strom- und Gasbeschaffung in den Liegenschaften der Gemeinde Freisen für die Jahre 2024-2025 an den nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Die Finanzierung der Belieferungskosten erfolgt mit Ausweisung der entsprechenden Haushaltsansätze für die kommenden 2 Haushaltsjahre. Der Gemeinderat bestätigt die Auftragsvergabe in der folgenden Sitzungsrunde.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

0

0

6.

Vorzeitige Beendigung des Wegenutzungsvertrages Strom mit der Energis GmbH und Ausschreibung der Stromkonzession

FB3-107/23

Sachverhalt:

Die Gemeinde Freisen hat mit Energis einen Wegenutzungsvertrag Strom abgeschlossen, der noch bis vzum 31.12.2027 gültig ist. Die Energis GmbH ist nunmehr an die Gemeinde Freisen mit dem Wunsch herangetreten, den bestehenden Wegenutzungsvertrag Strom vorzeitig mit Ablauf des 30.06.2025 einvernehmlich zu beenden.

Grund hierfür ist insbesondere, dass die Energis GmbH in den nächsten Jahren im Bereich Freisen größere Investitionen in Höhe von insgesamt mehr als 2.500.000 € plant. Um hier Planungssicherheit für das Unternehmen zu erhalten, soll der bestehende Vertrag vorzeitig beendet und ein neuer Wegenutzungsvertrage Strom geschlossen werden.

Für die vorzeitige Beendigung des Vertrages ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Neuvergabe des Wegenutzungsvertrages Strom ist im Bundesanzeiger für einen Zeitraum von drei Monaten öffentlich bekanntzugeben. Interessenten können sich in diesem Zeitraum um den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom bewerben, die notwendigen Netzunterlagen anfordern und die erforderlichen Nachweise ihrerseits vorlegen.

Die Energis GmbH wird sich als bisheriger Vertragspartner erneut um den Abschluss des Wegenutzungsvertrages Strom bewerben. Sofern mehrere Interessenten vorhanden sind, müssen diese in einem formalen Verfahren geprüft und bewertet werden.

Die bisherige Vereinbarung entsprach dem zum Zeitpunkt des Abschlusses im Jahr 2006 gültigen Musterkonzessionsvertrag Strom der Energis GmbH. Es ist bei einem Neuabschluss mit der Energis GmbH vorgesehen, dass der aktuelle Strom-Musterkonzessionsvertrag abgeschlossen wird. Ein solcher ist Ende 2020 zwischen dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag (SSGT) und der Energis GmbH verhandelt worden.

Mit dem aktuellen Mustervertrag wäre für die Gemeinde Freisen die derzeit rechtlich einwandfreie, günstigste und beste Regelung für 20 Jahre gewährleistet. So würden in diesem Zusammenhang die für die Kommunen vorteilhaften, bereits altbewährten Regelungen wie etwa die Höchstzahlungen bei der Konzessionsabgabe und dem Kommunalrabatt gesichert und gleichzeitig aber auch notwendige Neuerungen aufgrund der Änderungen des Energierechts einfließen.

Die vorzeitige Beendigung bringt sicherlich einen vorzeitigen Verwaltungs- und Kostenaufwand mit sich, der allerdings spätestens mit Ablauf des Vertrages zum Jahr 2027 ebenfalls entstehen würde.

Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger muss gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mindestens 2 Jahre vor dem Ende des Wegenutzungsvertrages Strom erfolgen.

Sofern sich kein weiterer Interessent für den Abschluss des Wegenutzungsvertrags Strom bewerben wird, wäre es rechtlich möglich, dass mit dem einzigen Interessenten ab 01.07.2025 unverzüglich ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann.

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Da keine Fragen vorliegen, ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag Strom mit der Energis GmbH mit Ablauf des 30.06.2025 vorzeitig beendet wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, die formellen Schritte, insbesondere die Bekanntmachung über die vorzeitige Beendigung sowie die für den Abschluss einer neuen vertraglichen Regelung mit einem Interessenten in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

0

0

Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19:05 Uhr.