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Freisener Nachrichten
Ausgabe 34/2024
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 1-3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Gemeinde Freisen ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8 und § 47 Abs. 2 Nr. 4 der StVO vom 16.11.70 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsbeschränkung an.

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Verkehr wie folgt geregelt:

Ort:

66629 Freisen, Ortsteil Freisen,

Gemeindestraße:

Vollsperrung der Burgstraße im Bereich der Anwesen 18 bis 43

Regelplan:

BI 15 / Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Straßen- und Gehwegsanierung

Verantwortlicher:

Fa. Juchem GmbH

Herr Christoph Geimer +491754350969

Dauer der Sperrung:

vom 26.08. bis 11.10.2024

Die Straße ist unter Beachtung der Bestimmungen der StVO und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA, Ausgabe August 2021) abzusichern.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3-5 StVO Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer