1. Öffentliche Mahnung
Am 15. August 2025 war die 3. Rate Steuern und Abgaben für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig.
Die Abgabenpflichtigen, die ihrer Zahlungsverpflichtung bisher nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Sie ersparen sich dadurch unnötige Säumniszuschläge und Mahngebühren.
2. Information zum Zahlungsverkehr bei Steuern und Abgaben
Um eine zügige und ordnungsgemäße Verbuchung der Zahlungen an die Gemeindekasse Freisen zu gewährleisten, werden alle Abgabenpflichtige gebeten, bei ihren Überweisungen immer das 8-stellige Kassenzeichen anzugeben. Es befindet sich im rechten oberen Teil des Abgabenbescheides. Im nachfolgenden Beispiel ist dieses Feld rot umrahmt dargestellt.