| Sitzungstermin: | Donnerstag, 10.04.2025 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 18:50 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen |
| Anwesend | |
| Vorsitz | |
| Karl-Josef Scheer | |
| Mitglieder | |
| Ralf Alles | |
| Jannik Bettinger | |
| Annette Euler | |
| Claudia Hornig | |
| Jörg Janes | |
| Bernd-Jürgen Kreutz | |
| Anton Lehnert | |
| Gerald Linn | |
| Matthias Sauer | |
| Thorsten Schmidt | |
| Alexander Becker | |
| Joachim Bonenberger | |
| Isolde Born | stimmt zum Top 3 und Top 4 nicht mit ab |
| Wilhelm Ernst | |
| Thomas Haßdenteufel | |
| Christian Lange | |
| Matthias Bottelberger | |
| Oliver Kastel | |
| Alois Pongratz | |
| Jochen Schmitt | |
| Ruben Schwan | |
| Philipp Wagner | |
| Eugen Schander | |
| Abwesend | |
| Mitglieder | |
| David Kebrich | fehlt entschuldigt |
| Rica Schmitt | fehlt entschuldigt |
| Gerd Peter Werle | fehlt entschuldigt |
| Karsten Haßdenteufel | fehlt entschuldigt |
| Verwaltung | |
| Andrea Greif-Bausch | |
| Timo Fleisch | |
| Schriftführung | |
| Isabell Schnur | |
| Gäste | |
| Fr. Konrad, Saarbrücker Zeitung | |
| Zuschauer | |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Eröffnung der Sitzung | |
| 2 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 06.03.2025 | |
| 3 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV Wendalinushof, Reitscheid" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Reitscheid | |
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| Beschluss zur Einleitung des Verfahrens | FB3-191/25 |
| 4 | "Agri-PV Wendalinushof, Reitscheid" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Reitscheid | |
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| Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan | FB3-192/25 |
| 5 | Bebauungsplan "Sport- und Freizeitbereich, 1. Änderung" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Oberkirchen | |
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| Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes | FB3-172/24 |
| 6 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Naturwildpark Freisen/Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen | |
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| Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes | FB3-189/25 |
| 7 | Bebauungsplan "Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen | |
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| Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes | FB3-190/25 |
| 8 | Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 - 2028 | FB3-186/25 |
| 9 | Beratung und Beschlussfassung über die Stellenpläne der Gemeinde Freisen für das Haushaltsjahr 2025 | |
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| A) Stellenplan der Beamten, | |
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| B) Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) sowie | |
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| C) Anlage zum Stellenplan (Beamtenanwärter und Auszubildende) | FB1-162/24 |
| 10 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 | FB2-048/25 |
| 11 | Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Investitionszuweisungen (gemäß § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt) für das Jahr 2025 sowie über ihre Verwendung | FB2-049/25 |
| 12 | Vereinbarung über die Deckenerneuerung im Zuge der L.I.O. 122, freie Strecke Oberkirchen- Freisen und OD Oberkirchen, sowie Erneuerung des Gehwegbereichs im Zuge der L.I.O. 122 in der OD Oberkirchen | FB3-199/25 |
Protokoll
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er beantragt, nach § 41 KSVG Abs. 5 nachträglich den folgenden Punkt als Tagesordnungspunkt wie folgt aufzunehmen:
| Top 12 | Vereinbarung über die Deckenerneuerung im Zuge der L.I.O. 122, freie Strecke Oberkirchen-Freisen und OD Oberkirchen, sowie Erneuerung des Gehwegbereichs im Zuge der L.I.O. 122 in der OD Oberkirchen FB3-199/25 |
| Top 16 | Ermächtigung des Bürgermeisters für ein Gebot einer etwaigen Versteigerung des Einfamilienhauses samt Grundstückes Talbrückstraße 3 in Oberkirchen FB3-196/25 |
Die folgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Es wird einstimmig zugestimmt.
2 Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 06.03.2025
Ohne Aussprache wird der öffentliche Teil der Niederschrift genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
3 Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV Wendalinushof, Reitscheid" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Reitscheid — FB3-191/25
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
Sachverhalt:
Das Büro Kernplan Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Illingen, wurde mit der Planung der o.g. Teiländerung des Flächennutzungsplanes beauftragt.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt ist jedem bekannt und bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Zu diesem Tagesordungspunkt erklärt sich Frau Isolde Born als befangen und stimmt nicht mit ab. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 10.04.2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV Wendalinushof, Reitscheid“.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von einer Sonderbaufläche, um die Errichtung einer Agri-PV-Anlage planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan überwiegend Fläche für die Landwirtschaft, eine Hofstelle, eine Waldfläche, eine Biotopfläche, sowie eine Fläche und Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Sinne des § 18 BNatSchG, überlagert mit einer Entwicklungskonzeption im Landschaftsplan dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV Wendalinushof, Reitscheid“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 14 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 1 | 0 |
4 "Agri-PV Wendalinushof, Reitscheid" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Reitscheid
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan — FB3-192/25
Sachverhalt:
Das Büro Kernplan Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Illingen, wurde mit der Planung des o.g. Bebauungsplanes beauftragt.
Wortprotokoll:
Dieser Tagesordnungspunkt bedarf keiner weiteren Erläuterung. Frau Isolde Born erklärt sich als befangen und stimmt nicht mit ab. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 10.04.2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wendalinushof, Reitscheid“.
Die Vorhabenträger, die Next2Sun Projekt GmbH, Franz-Meguin-Straße 10A, 66763 Dillingen/Saar, haben mit Schreiben vom 29.01.2025 die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach § 12 BauGB beantragt.
Agri-Photovoltaik (Agri-PV) kombiniert Landwirtschaft und Stromproduktion auf derselben Fläche, wobei der landwirtschaftliche Nutzflächenverlust minimal ist. Ein Großteil des Gebietes wird weiterhin primär für die Landwirtschaft genutzt, gleichzeitig soll jedoch die Errichtung von Agri-Photovoltaik-Anlagen als Nebennutzung ermöglicht werden. Diese Anlagen sollen bodennah und vertikal aufgeständert sein, um die landwirtschaftliche Nutzbarkeit zu gewährleisten, wobei ein Modulreihenabstand von mindestens 8 m, entsprechend der Lichtverfügbarkeit und -homogenität, für
optimale technoökologische Synergieeffekte angestrebt wird. Der Verlust der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist gering, ebenso wie der Ertragsverlust. Zur Sicherstellung dieser Annahmen ist eine Einhaltung der DIN SPEC 91434 für Agri-PV vorgesehen.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans derzeit noch eine Fläche für die Landwirtschaft, eine Hofstelle, eine Waldfläche, eine Biotopfläche, sowie eine Fläche und Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Sinne des § 18 BNatSchG, überlagert mit einer Entwicklungskonzeption im Landschaftsplan.
Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird für die landwirtschaftliche Fläche im Umfeld des Wendalinushofes aufgestellt. Das Plangebiet wird im Norden von der L 133, östlich von der L 310 und im Süden und Westen von Gehölzen begrenzt. Das Plangebiet liegt ca. 115 m südwestlich des Siedlungskörpers von Reitscheid.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 14 ha.
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Der Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 1 | 0 |
5 Bebauungsplan "Sport- und Freizeitbereich, 1. Änderung" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Oberkirchen — FB3-172/24
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Sachverhalt:
Das Büro Kernplan Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Illingen, wurde von der Gemeinde Freisen, Schulstraße 60, 66629 Freisen mit der Planung des o.g. Bebauungsplanes beauftragt.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 10.04.2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitbereich, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren.
Die Gemeinde Freisen plant das Angebot für Mountainbikesportler weiter auszubauen. Hierzu soll im Ortsteil Oberkirchen südlich des Weiselbergbades ein Bike-Pumptrack errichtet werden, welcher ein weiterer Baustein des gesamtgemeindlichen Trail-Netzes darstellt.
Die bereits bestehenden und über die vergangenen Jahre etablierten Trails (Grüne Hölle Freisen) sollen durch den geplanten Bike-Pumptrack ergänzt werden.
Die Erschließung des Bike-Pumptrack kann über den bestehenden Parkplatz des Weiselbergbades erfolgen.
In kurzer Entfernung zum Plangebiet befindet sich mit der Autobahnanschlussstelle Freisen (A 62) eine sehr gute Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz.
Nach aktueller rechtlicher Grundlage ist das Vorhaben nicht realisierungsfähig, da die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Art der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche, die Grün- und Parkplatzfläche dem Planvorhaben entgegenstehen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens bedarf es daher der Änderung des Bebauungsplanes.
Darüber hinaus soll durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtliche Voraussetzung zur Anlage einer Parkplatzfläche nördlich der Tennishalle geschaffen werden, um dem zusätzlichen Stellplatzbedarf durch den geplanten Bike-Pumptrack gerecht zu werden.
Zudem sollen die etablierten Einrichtungen (Physiotherapie-Praxis im Weiselbergbad, Gastronomie) langfristig planungsrechtlich gesichert werden, da sich dieser Bereich der bestehenden Einrichtungen entgegen den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitbereich“ von 1977 entwickelt hat. So wurden sowohl das Hallenbad als auch die Tennishalle außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Sie umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3,7 ha.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan „Sport- und Freizeitbereich, 1. Änderung“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Sport- und Freizeitbereich“ von 1977. Dieser wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgehoben. Das Aufhebungsverfahren verläuft parallel zu den Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen stellt für das Plangebiet eine Gemeinbedarfsfläche, eine Wohnbaufläche und eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz dar. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass er gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Der Beschluss, die 1. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 2 | 0 |
6 Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen — FB3-189/25
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Sachverhalt:
Das Büro Kernplan Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Illingen, wurde mit der Planung der o.g. Teiländerung des Flächennutzungsplanes beauftragt.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden ausführlich dargestellt. Im Anschluss beantwortet er die Fragen der Ratsmitglieder. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Freisen beschließt in öffentlicher Sitzung am 10.04.2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Freisen im Bereich des Bebauungsplanes „Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche“ im Ortsteil Freisen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilgeändert werden.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist zum einen die Darstellung einer Sonderbaufläche „Naturwildpark“, um die weitere Entwicklung des Naturwildparks und der Veranstaltungen planerisch vorzubereiten. Zum anderen werden durch die vorliegende Teiländerung die angrenzenden Land- und Forstwirtschaftsflächen sowie die zwischenzeitlich kartierten Biotope in ihrem Bestand gesichert.
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 70,5 ha. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Beschluss den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Naturwildpark Freisen /Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche“ teilzuändern, ersetzt den Beschluss zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Wildpark Freisen“ vom 25.05.2023.
Ein Teil des Geltungsbereiches liegt innerhalb des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes L
02.05.06 „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis St. Wendel - in der Gemeinde Freisen“. Es wird zu prüfen sein, ob der ca. 53,2 ha große Teilbereich parallel zum vorliegenden Bauleitplanverfahren auszugliedern ist.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB,
§ 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
7 Bebauungsplan "Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen — FB3-190/25
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Sachverhalt:
Das Büro Kernplan Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Illingen, wurde mit der Planung des o.g. Bebauungsplanes beauftragt.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt ist jedem bekannt. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Freisen beschließt in öffentlicher Sitzung am 10.04.2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche“ im Ortsteil Freisen.
Seit 1999 existiert der Naturwildpark im Ortsteil Freisen und hat sich im Laufe der Jahre zu einem touristischen Highlight mit überregionaler Strahlkraft entwickelt. Zur weiteren Entwicklung werden zusätzliche Anlagen und Flächen benötigt. Zudem finden Veranstaltungen im unmittelbaren Umfeld des Naturwildparks statt. Insbesondere die jährlich stattfindenden Märkte (Mittelalterlicher Frühlings- und Sommermarkt) stellen absolute Besuchermagnete dar.
Ein Beleg hierfür sind die Besucherzahlen der vergangenen Jahre. Der Naturwildpark verzeichnete in den vergangenen Jahren jährlich ca. 60 - 80.000 Besucher aus jeder Altersstufe. Zu den Veranstaltungen werden jährlich bis zu 8.000 Besucher erwartet.
Während der Veranstaltungen werden angrenzende Landwirtschaftsflächen temporärer als Veranstaltungs- und Stellplatzflächen sowie zur Unterbringung weiterer Anlagen und Einrichtungen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen erforderlich sind, in Anspruch genommen.
Diese befinden sich im Eigentum der Antragsteller.
Die baulichen Anlagen des Naturwildparks und Veranstaltungen wurden bisher ausschließlich gem. § 35 BauGB genehmigt. Es existiert kein Bebauungsplan. Zur Genehmigung weiterer baulichen Anlagen und Entwicklungen bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Beschluss den Bebauungsplan „Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche“ aufzustellen, ersetzt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wildpark Freisen“ vom 25.05.2023.
Der Bebauungsplan soll die vorhandenen Nutzungen und Anlagen sowie den wachsenden Bedarf an Stellplätzen und temporären Stellplätzen planungsrechtlich sichern und Erweiterungsoptionen ermöglichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 70,5 ha. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Ein Teil des Geltungsbereiches liegt innerhalb des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes L
02.05.06 „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis St. Wendel - in der Gemeinde Freisen“. Es wird zu prüfen sein, ob der ca. 53,2 ha große Teilbereich parallel zum vorliegenden Bauleitplanverfahren auszugliedern ist. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen stellt für den Geltungsbereich eine Sonderbaufläche „Naturwildpark“, Flächen für die Landwirtschaft und für Wald sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft „Geschützte Biotope“ dar.
Darüber hinaus ist nachrichtlich die Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit in Teilen dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2
BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
8 Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 - 2028 — FB3-186/25
Sachverhalt:
Die Ortsräte der Gemeinde Freisen wurden schriftlich gebeten, die investiven Maßnahmen, die sie in den Jahren 2025 bis 2028 durchführen wollen, der Verwaltung zu melden. Bei der Aufstellung des Investitionsprogramms konnten die meisten der gemeldeten Maßnahmen berücksichtigt werden.
Ein sehr großes Lob gilt allen Ortsräten, die wiederum bei der Aufstellung ihrer Maßnahmenpakete, entsprechend der gemeindlichen Finanzsituation, maßvoll vorgegangen sind und nur die aus ihrer Sicht wichtigen Maßnahmen gemeldet haben.
Im beigefügten Investitionsprogramm sind nur die Maßnahmen enthalten, welche in den Jahren 2025 bis 2028 zur Durchführung gelangen sollen.
Wesentliche Maßnahmen sind:
| 1. | Grundschule Oberkirchen – Anbau 4 Klassenräume |
| 2. | KITA Hand in Hand Freisen – Anbau von 2 Hortgruppen und Umbau eines Teilbereichs des bestehenden Gebäudes für Nebenräume der Hortgruppe |
| 3. | KITA Hand in Hand Freisen – Schaffung einer integrierten Waldgruppe im Bereich des Freizeitplatzes Freisen |
| 4. | Kinderkrippe Sonnenschein Freisen – Planung weiterer 3 Gruppen |
| 5. | Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Schwarzerden |
| 6. | Ankauf und Sanierung Kolpinghaus Freisen |
| 7. | Festhalle, DGH Oberkirchen, Innensanierung |
| 8. | Neubaumaßnahmen an der Festhalle in Oberkirchen im Rahmen der Städtebauförderung |
| 9. | Neubau Fotomuseum im alten Schulgebäude Freisen |
| 10. | Gesamtmaßnahme Bikepark Oberkirchen (Trailcenter; Pumptrack und Spielplatz; Camping und Parken) |
| 11. | Olympiaspielplatz in Oberkirchen |
| 12. | Neuaufbau eines Einsatzleitfahrzeugs für die Feuerwehr Haupersweiler |
| 13. | Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Oberkirchen |
| 14. | Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Haupersweiler |
| 15. | Fahrzeugbeschaffung im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans |
| 16. | Straßenausbau in der Reihenfolge des Vorstufenausbaus |
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden anhand der Vorlage detailliert dargestellt. Er erklärt, dass man einem so gesunden Haushalt doch nur zustimmen kann. Dazu gibt die Fraktion der FWG eine Erklärung ab.
Erklärung von Jochen Schmitt, Fraktion der FWG:
Verehrte Ratskollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Inhaltlich können die Freien Wähler dem Investitionsprogramm in vielen Punkten zustimmen, jedoch stehen nicht alle von uns hinter allen Punkten. Da die Punkte leider nicht mehr, so wie es in früheren Zeiten durchaus üblich war, einzeln abgestimmt werden, macht es die Entscheidung ja oder nein zu sagen nicht leichter, zumal dann, wenn man bei dem gesamten Investitionspaket mit nein stimmt, pauschal von den politischen Mitbewerbern vorgeworfen wird, man wäre ja prinzipiell gegen alles gewesen, was im Investitionsprogramm steht, was aber nicht der Wahrheit entspricht. Auch als wir letztes Jahr, vor der Kommunalwahl, geschlossen gegen den Haushalt stimmten, hat man im Nachgang versucht den Bürger einzureden, dass dies so wäre. Auch die Aussage „Dieses NEIN hat Euch die Wahl gekostet…“ stand aus dem Kreise dieses Rates gegenüber uns im Raum. Lassen wir an dieser Stelle das Wahlergebnis einfach für sich sprechen.
Allein durch die Art der Abstimmung wird künstlich versucht, Druck zu schaffen, um alle unpopulären oder unbequemen Maßnahmen einfach durchgewunken zu bekommen. Transparenz für die Mitbürger, wer hinter welchem Beschluss im Einzelnen steht gibt es nicht oder ist vielleicht auch nicht gewünscht.
Man kann zu vielen Punkten im Investitionsprogramm unterschiedlicher Meinung sein, so ist das auch bei uns Freien Wählern. Wir winken nicht einfach nur alles stur durch, sondern stellen auch mal unangenehme Fragen und sagen auch mal nein, wenn etwas nicht passt. Da wir keinen Fraktionszwang kennen, wird wie bei uns üblich, heute auch jeder nur nach seinem eigenen Gewissen abstimmen. Durchaus kontroverse Standpunkte gibt es bei uns in einigen Punkten des Investitionsprogrammes. Es sei nur bespielhaft die Anschaffung eines Kinderkarussells erwähnt, bei dem bis heute die Meisten inhaltlichen und vor allem organisatorischen Punkte ungeklärt sind.
Das Investitionsprogramm für die nächsten drei Jahre ist groß und beinhaltet durchaus einige sinnvolle Projekte. Einen wichtigen Punkt im Investitionsprogramm vermissen wir nicht nur, sondern verstehen hier teilweise die Herangehensweise bei der Erstellung des Investitionsprogrammes durch nicht.
Im Investitionsprogramm auf Platz 13 steht kein Anbau, so ein Anbau an das Feuerwehrgerätehaus in Oberkirchen, auf Platz 14 steht ein Anbau an des Feuerwehrgerätehauses in Haupersweiler.
Begründet wird der Schritt mit Zitat:“ Die bisherigen Umkleidemöglichkeiten sind insbesondere hinsichtlich des permanent steigenden Anteils weiblicher Feuerwehrmitglieder a. quantitativ und b. qualitativ unzureichend; d.h. insbesondere, dass dem Bedarf an für Feuerwehrfrauen geeigneten (separaten) Umkleidemöglichkeiten Rechnung getragen werden muss.“
Die Begründung ist nicht nur inhaltlich schlüssig, nein, es ist eine gesetzliche Vorschrift, die es schon seit Jahren gibt und längst umgesetzt sein müsste. Daher freuen wir uns, dass es nun endlich in die lang ersehnte Umsetzung gehen kann.
Aber, was wir nicht verstehen, ist folgender Umstand:
Schauen wir uns mal die Investitionsprogramm der beiden Orte an. In Haupersweiler steht ein solcher Punkt für die nächsten Jahre nicht auf der Liste. In Oberkirchen steht ein Anbau/Neubau im Investitionsprogrammes des Ortsrates, aber erst für das Jahr 2026/2027 und von der Priorität her auf dem letzten bzw. vorletzten Platz.
Betrachten wir nun einmal das Investitionsprogramm des Ortrats von Grügelborn.
Dort steht seit vielen Jahren oder sagen wir besser Jahrzehnten, so wie auch in diesem Jahr, die Forderung nach einem Anbau des Feuerwehrgerätehauses auf dem ersten Platz des Investitionsprogrammes. Auch die Begründung in Grügelborn ist die gleiche, wie in Oberkirchen und Haupersweiler, mit dem Unterscheid, dass in Grügelborn schon seit vielen Jahren der Anteil der Feuerwehrfrauen sehr hoch ist. Und seit Jahren fehlen auch hier die gesetzlich vorgeschriebenen, separaten Umkeidemöglichkeiten.
Was wir darum nicht verstehen, ist, warum fehlt hier Grügelborn auf dem Investitionsplan der Gemeinde in Gänze? Der Bedarf ist der gleiche wie in Oberkirchen und Haupersweiler. Die Begründung für den Anbau ist die gleiche, wie in Oberkirchen und Haupersweiler.
Warum also stehen diejenigen die den Bedarf schon seit Jahrzehnten, Jahr für Jahr anmelden, also die, die diesen Bedarf bisher nie genehmigt bekommen haben jetzt nicht an der ersten Stelle dieser Maßnahmen, sondern erscheinen erst gar nicht auf dem Investitionsplan???
Das verstehen wir nicht.
Was wir ebenfalls heute und hier vermissen, ist der Protest des Ortsvorstehers von Grügelborn vor diesem Rat zu diesem Punkt. Immerhin ist der Anbau an das Feuerwehrhaus in Grügelborn Punkt Nr.1 auf dem Investitionsprogrammes welches er als Ortsvorsteher vertritt, oder zumindest vertreten sollte.
Ist die Feuerwehr und sind insbesondere die Feuerwehrfrauen von Grügelborn weniger Wert als die Feuerwehren in den anderen Orten der Gemeinde?
Gerade wenn man im Haushalt sieht, dass wir in den nächsten Jahren planmäßig 1.000.000€ für Fahrradfahrer ausgeben wollen, dazu uns dann für über 500.000 € einen neuen Spielplatz leisten können und obendrauf noch eine Karusell anschaffen, dann muss man sich die Frage gefallen lassen, warum weigert sich die Verwaltung so standhaft, endlich den Anbau am Feuerwehrhaus in Grügelborn anzugehen.
Wenn man dann den Bericht in Saarbrücker Zeitung über die Vorstellung des Freisener Haushaltsplanes durch den Bürgermeisters liest in dem er sagt, Zitat: „Gerade die ‚Infrastruktur zu erhalten und zu stärken ist nach wie vor unser Grundsatz“ dann drängt sich unweigerlich die Frage auf, wenn dem so ist, wo liegt dann das Problem für den Anbau in Grügelborn? Dort fehlt es nun mal seit Jahren an nicht nur notwendigen, sondern gesetzlich vorgeschriebenen Infrastruktur.
Also, lasst uns endlich dort anfangen.
Gerade vor dem Hintergrund der wohl auch im Bericht der Saarbrücker Zeitung dargestellten, offensichtlich mehr als guten Haushaltslage und der geplanten, vorgenannten Ausgaben in Millionenhöhe, wäre diese eine Baumaßnahmen mit einem Bruchteil davon bereits erledigt und würden für die Sicherheit der Bürger in der Gemeinde Freisen beitragen. Von der Wertschätzung für die gefährliche Arbeit unserer ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und Männer mal ganz abgesehen.
Hiermit stellen die Freien Wähler einen Antrag auf Änderung des Investitionsplans.
| 1. | Der Anbau des Feuerwehrgerätehauses in Grügelborn ist mit aufzunehmen und priorisiert umzusetzen |
| 2. | Aus dem geplanten Anbau des Feuerwehrgerätehauses in Oberkirchen soll ein Neubau des Feuerwehrgerätehauses werden, so wie es vom Ortsrat Oberkirchen gefordert wird. |
Warum stellen wir einen solchen Antrag.
Zu Punkt 1:
Wie schon erwähnt, hat Grügelborn den Bedarf für einen Anbau schon seit mehreren Jahrzehnten, im Gegensatz zu den beiden anderen Orten. Die Begründung für den Anbau in Oberkirchen und Haupersweiler ist die gleiche, die auch für Grügelborn zutrifft. Es ist daher nur fair, dass diejenigen die schon am längsten den berechtigten Bedarf haben und diesen immerwährend gefordert haben, also diejenigen die schon seit Jahren, Jahr für Jahr mit Worthülsen hingehalten und vertröstet werden, endlich als erstes zum Zuge kommen.
Nach dem derzeitigen Investitionsprogramm, in dem die Feuerwehr von Grügelborn bis einschließlich 2028 abermals keine Beachtung findet, würde frühestens 2029 ein Anbau im Investitionsprogramm aufgenommen werden, was nicht nur für uns, wenn man die Vorgeschichte und die Begründungen für den Anbau in Oberkirchen und Haupersweiler betrachtet, nicht nachvollziehbar wäre. Eine weitere so lange Wartezeit wäre eine nochmals jahrelang andauernde Zumutung für die dortigen Feuerwehrfrauen.
Zu Punkt 2:
Es ist jetzt schon abzusehen, dass der geplante Anbau des Feuerwehrgerätehauses für die nächsten Jahre nicht ausreichend sein wird. Stetig steigende Anforderungen z.B. durch den Feuerwehrbedarfsplan, führen dort dann weder zu Engpässen. In der Folge bessern wir dann mehrmals nach, bevor dann endlich neu gebaut wird. Also machen wir das doch gleich richtig.
Dieser Neubau hätte Synergieeffekte. Im Investitionsplan für Oberkirchen steht auch ein geplantes JUZ mit 1.500.000€ und nachdem was wir so hören, hat auch das DRK an seinem jetzigen Standort wohl ein Platzproblem. Mit einem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses würde dann das alte Feuerwehrhaus frei werden. Darin könnte z.B. das DRK Platz finden und im derzeitigen DRK könnte dann das JUTZ einziehen.
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Der Vorsitzende erklärt, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Einzelabstimmung gibt. Er kann sich auch nicht erinnern, dass dies in der Vergangenheit schon einmal gemacht wurde. Das Investitionsprogramm wurde immer komplett beschlossen.
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Dies bestätigt auch der SPD-Fraktionsvorsitzende, Gerald Linn, der seit über 30 Jahren im Gemeinderat ist. Auch er kann sich nicht daran erinnern, dass es so ein Verhalten je gab. Das Investitionsprogramm wurde immer komplett beschlossen.
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Im Anschluss reflektiert der Vorsitzende die Änderungswünsche der FWG. Zu der „Anschaffung eines Kinderkarussells“ erläutert er, dass ihm von der Stadt St. Wendel der Termin zur Besichtigung des Karussells angeboten wurde. Diesen hat er dann den Fraktionen mitgeteilt. Dabei war niemand der FWG anwesend. Bei dem Termin wurde eine Protokollnotiz über die Details und die Handhabung des Karussells angefertigt, die der Vorsitzende nochmal erörtert. Ein weiterer Besichtigungstermin mit einem Karussellhersteller soll nach den Ostern erfolgen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Zusätzlich wird auf die Maßnahmen des Bike Park mit Pump-Track und des Olympiaspielplatzes in Oberkirchen eingegangen. Es sei unverständlich, so der Vorsitzende, dass die FWG noch vor 7 Tagen, in der Ausschusssitzung, allen Maßnahmen zugestimmt hat und nun in der Gemeinderatssitzung einen Änderungsantrag vorlegt. In der Geschäftsordnung steht, dass man einen entsprechenden Deckungsvorschlag vorlegen muss, wenn man einen Änderungsantrag stellen will. Dieser liegt der Gemeinde nicht vor.
Was die Feuerwehren betrifft, erklärt der Vorsitzende, dass in der Sitzung der Feuerwehr (Niederschrift vom 06.02.2025) die führenden Feuerwehrleute entschieden haben, welche Maßnahmen zuerst umgesetzt werden sollen. Die Gemeinde will nun das umsetzen, was die Feuerwehren aller Löschbezirke einstimmig beschlossen haben.
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Herr Schmitt von der FWG erklärt daraufhin, dass die Terminmitteilung zur Besichtigung des Karussells zu kurzfristig war. Woraufhin der Vorsitzende nochmal erklärt, dass ihm der Termin so von der Stadt St. Wendel mitgeteilt wurde und er allen Fraktionen die Möglichkeit geben wollte daran teilzunehmen. Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion waren dabei.
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Bei einer Wortmeldung weist der SPD-Fraktionsvorsitzende, Gerald Linn, darauf hin, dass man schon im Vorfeld, aber spätestens in der Ausschusssitzung, die Möglichkeit hatte, Änderungswünsche zu äußern, dies aber nicht getan hat. Der Gemeinderat sei dazu da, um zu beschliessen.
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Herr Bonenberger von der CDU-Fraktion freut sich über den Einsatz der FWG für die Feuerwehr in Grügelborn. Er erklärt aber, dass er die Entscheidung der Feuerwehrleute akzeptiert.
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Der Vorsitzende fragt sich, warum die Fraktion der FWG nicht selbst mit den Feuerwehrleuten geredet hat, bevor sie so eine Erklärung im Gemeinderat abgibt. Oder akzeptieren sie die Entscheidung der Feuerwehren nicht?
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Für die CDU-Fraktion verdeutlicht Herr Alexander Becker, dass er es als sehr befremdlich ansieht, so eine Stellungnahme zur Niederschrift zu geben. Aus seiner Sicht sei dies reiner Populismus und keine faire Politik. Außerdem verbitte er sich unterschwellige Aussagen und Unterstellungen, was die Wichtigkeit der Feuerwehrleute betrifft. Für die CDU-Fraktion sind alle Feuerwehrleute gleich wichtig.
Darüber hinaus könne er auch nicht verstehen, dass sich die FWG so gegen die Anschaffung eines Karussells wehrt, da dies gerade für die kleineren Orte eine große Bereicherung wäre. Das Verhalten sei nicht zu verstehen, denn so zeige man keine Verantwortung gegenüber den Menschen.
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Da die FWG einen Antrag zur Änderung des Investitionsprogrammes vorgelegt hat, verdeutlicht der Vorsitzende, anhand des Paragraphen 19 der Geschäftsordnung, dass der Antragsteller einen entsprechenden Deckungsvorschlag vorlegen muss, um einen Änderungsantrag zu stellen. Da kein Deckungsvorschlag vorgelegt werden kann, bietet der Vorsitzende an, den Antrag zurückzuziehen.
Daraufhin zieht die FWG den Antrag zurück.
Das Mitglied der FWG, Philipp Wagner erklärt, dass er nun aus der Sicht des Feuerwehrmannes spricht:
Herr Bürgermeister, Damen und Herren des Gemeinderates,
die Ausgaben von 1 Mio. Euro, die im Haushalt für die Errichtung des Bike Parks Oberkirchen mit Anlegen eines Bike-Pumptrack´s ausgewiesen sind, werden im Investitionsprogramm als Zitat „Leuchtturmprojekt innerhalb der Sport und Tourismusentwicklung“ bezeichnet.
Für uns handelt es sich hier nach der beschlossenen Anschaffung eines Karussells für ein weiteres Leuchtturmprojekt der Steuergeldverschwendung!
Solange sich Feuerwehrangehörige, auch nach den geplanten Anbauten an 2 Feuerwehrhäusern, ohne getrennte Umkleiden für Frauen und Männer oder gar ohne vorhandene Umkleiden in den Fahrzeughallen neben ihren teils laufenden Fahrzeugen für ihren Einsatz fertigmachen müssen, solange es in der Gemeinde marode Infrastrukturen gibt, können nicht allen Ernstes 1 Mio. für solche Projekte ausgegeben werden.
Genau solche maßlosen Ausgaben führten in der Vergangenheit zu dem aktuellen Schuldenberg, mit Stand 31.12.2024 von ca. 14Mio. Euro und einer Zinsbelastung von ca. 200000 Euro.
Ich bin für die Zukunft positiv gestimmt. Der unmündige Wähler zählt zu einer aussterbenden Personengruppe und die Demokratie ist so lebendig wie sein Jahrzehnten nicht mehr, was die Wahlbeteiligungen der letzten Wahlen beweisen. Die heute zur Abstimmung stehenden Punkte des Haushalts, werden von den Wählerinnen und Wählern bei den anstehenden Wahlen sicherlich berücksichtigt.
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Der Vorsitzende erwidert: „ Ich kann die Aussage von Ihnen, Herrn Wagner, nicht verstehen. Ich frage mich, wie man gegen eine solche touristische und so stark bezuschusste Maßnahme sein kann. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass wir mit anderen Kommunen, auch im Bereich Tourismus, konkurrieren. Es ist für mich sehr enttäuschend, dass man so etwas auch noch zu Protokoll gibt.“
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Gerald Linn, meint, man solle aufpassen, dass durch solche Diskussionen nicht noch mehr Politikverdrossenheit entsteht. Er sei nun schon seit mehr als 30 Jahren im Gemeinderat und habe in seiner Amtszeit so ein Verhalten noch nicht erlebt. Er wünscht sich, dass so eine Verhaltensweise in der Zukunft nicht noch öfter vorkommt, zumal die Aussagen nicht fundiert sind.
Der Vorsitzende kommt nun zur Abstimmung. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf zum Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 bis 2028 zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | 3 | 0 |
9 Beratung und Beschlussfassung über die Stellenpläne der Gemeinde Freisen für das Haushaltsjahr 2025
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| A) | Stellenplan der Beamten, — FB1-162/24 |
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| B) | Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) sowie |
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| C) | Anlage zum Stellenplan (Beamtenanwärter und Auszubildende) |
Sachverhalt:
Der Stellenplan der Beamten und Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2025 wurde unter Beachtung der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben des Saarländischen Besoldungsgesetzes (SBesG) und des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erarbeitet und erstellt.
A Stellenplan der Beamten
Im Stellenplan der Beamten für das Haushaltsjahr 2025 wird von der Verwaltung folgende Änderung vorgeschlagen:
Stelle lfd. Nr. 5:
Die Stelleninhaberin ist Standesbeamtin der Gemeinde Freisen und seit 01.09.2016 in der Besoldungsgruppe A 8 (Gde.-Hauptsekretärin). Die Tätigkeiten als Standesbeamtin rechtfertigen eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 9 (Gde.-Amtsinspektorin).
B Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte)
Im Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2025 werden von der Verwaltung folgende Änderungen vorgeschlagen:
Schaffung von 4 neuen Stellen unter lfd. Nr. 63, 64, 65 und 66:
Aufgrund der geforderten höheren Personalisierung in allen Kindertageseinrichtungen sowie der geplanten Erweiterung des Hortes und der Einrichtung einer Waldgruppe in der Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ Freisen sind hier 4 zusätzliche Stellen für Erzieher/innen nach Entgeltgruppe S 8a auszuweisen.
Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 78:
Statt der geplanten Einstellung von 2 Hauswirtschaftskräften mit jeweils 20 Stunden wöchentlich hat man sich dafür entschieden, 3 Hauswirtschaftskräfte mit jeweils 15 Stunden wöchentlich einzustellen. Daher muss im Stellenplan eine weitere Stelle für eine Hauswirtschaftskraft nach Entgeltgruppe 2 TVöD geschaffen werden.
Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 80:
Aufgrund des Ausscheidens der Reinigungskraft der Kindertageseinrichtung „Die Räuberhöhle“ hat sich die Verwaltung entschlossen, die Stelle auf 2 Reinigungskräfte aufzuteilen, so dass bei Krankheit und Urlaub immer eine Vertretungskraft vorhanden ist. Für die zweite Kraft muss daher eine neue Stelle nach Entgeltgruppe 2 TVöD geschaffen werden.
Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 93:
Hier muss zur Einstellung eines Schwimmmeisters bzw. eines Fachangestellten für Bäderbetriebe dringend eine neue Stelle nach Entgeltgruppe 7 TVöD geschaffen werden.
Anhebung der Stellen unter lfd. Nr. 17 und 18:
Bei diesen Stellen handelt es sich um die Leitung sowie die stellvertretende Leitung der Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ Freisen. Sobald die tatsächliche Durchschnittsbelegung im Vorjahr mindestens 180 Kinder beträgt, ist die Leitung der Kindertageseinrichtung im Folgejahr von Entgeltgruppe S 17 nach S 18 und die stellvertretende Leitung von Entgeltgruppe S 16 nach S 17 höherzugruppieren.
C Anlage zum Stellenplan: Beamtenanwärter und Auszubildende
Hier wurden keine Änderungen vorgenommen.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Es ergeht folgender
Beschluss:
A Stellenplan der Beamten
Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan der Beamten für das Haushaltsjahr 2025 in der von der Verwaltung vorgelegten Form und stimmt gleichzeitig nachstehender Änderung zu:
- | Stelle lfd. Nr. 5: Ausweisung der Stelle nach Besoldungsgruppe A 9 (Gde.-Amtsinspektorin). |
B Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte)
Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2025 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form und stimmt gleichzeitig folgenden Änderungen zu:
| - | Schaffung von 4 neuen Stellen unter lfd. Nr. 63, 64, 65 und 66 nach Entgeltgruppe S 8a, |
| - | Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 78 nach Entgeltgruppe 2 TVöD, |
| - | Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 80 nach Entgeltgruppe 2 TVöD, |
| - | Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 93 nach Entgeltgruppe 7 TVöD und |
| - | Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 17 nach Entgeltgruppe S 18 sowie der Stelle unter lfd. Nr. 18 nach Entgeltgruppe S 17. |
C Anlage zum Stellenplan: Beamtenanwärter und Auszubildende
Der Gemeinderat beschließt die Anlage zum Stellenplan 2025 (Beamtenanwärter und Auszubildende) in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
10 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 — FB2-048/25
Sachverhalt:
Gemäß § 84 Abs. 1 KSVG hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
| 1. | des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages | |
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| a) | der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie deren Saldo, |
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| b) | der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit des Finanzhaushaltes sowie jeweils deren Saldo, |
|
| c) | der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung), |
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| d) | der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen, |
| 2. | der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Verringerung der allgemeinen Rücklage, | |
| 3. | des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung, | |
| 4. | der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind. | |
Sie kann weitere Vorschriften enthalten, die sich auf die Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan und den Haushaltssanierungsplan oder den Sanierungshaushalt beziehen.
Die Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes des Jahres 2025 (30.648.850 €) übersteigen die Gesamterträge (29.307.550 €) um 1.341.300 €.
Der Saldo aus Ein- (2.132.500 €) und Auszahlungen (4.780.000 €) aus Investitionstätigkeit beträgt - 2.647.500 €, der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung für Investitionen wird auf 550.600 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 550.600 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 16.000.000 €.
Zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird die Verringerung der allgemeinen Rücklage auf 1.341.300 € festgesetzt.
Für die Realsteuern gelten die vom Gemeinderat am 05.12.2024 festgesetzten Hebesätze.
Über den Stellenplan und das Investitionsprogramm wird am 10.04.2025 beraten und beschlossen.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden ausführlich erläutert. Im Anschluss folgt eine Präsentation von Herrn Fleisch, Fachbereich 3, der die Eckdaten zum Haushalt 2025 darstellt. Im Anschluss dankt der Vorsitzende Herrn Fleisch für die gute Arbeit und hält seine Haushaltsrede.
Haushaltsrede des Bürgermeisters:
Liebe Ratsmitglieder,
Ihnen liegt nun der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 der Gemeinde Freisen zur Beratung und Beschlussfassung vor.
In einer Zeit, die von politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt ist, steht auch unsere Kommunalpolitik vor der Aufgabe, eine ausgewogene Balance zwischen Sanierung und Investition zu finden. Während es notwendig ist, die Finanzen zu konsolidieren und unsere Haushaltsstruktur zu stabilisieren, darf man nicht vergessen, dass zukunftsorientierte Investitionen unerlässlich sind, um auch kommende Generationen mit den nötigen Infrastrukturen und Möglichkeiten auszustatten.
Besonders hervorheben möchte ich den Abbau der Kassenkredite. Dies ist nicht nur eine Frage der Haushaltskonsolidierung, sondern auch ein Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Denn nur durch die Reduzierung der Kassenkredite schaffen wir Spielräume, um langfristig handlungsfähig zu bleiben und gleichzeitig wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen.
Im Folgenden möchte ich Ihnen die vorliegenden Zahlen des Haushaltsplanes etwas näher bringen:
Der Ergebnishaushalt, dessen Ergebnis letztlich eine Erhöhung oder Minderung des Eigenkapitals der Gemeinde bewirkt, weist bei Erträgen von 29.307.550 € und Aufwendungen von 30.648.850 € ein Minus von 1.341.300 € auf. Gegenüber der Planung des Vorjahres bedeutet dies eine Verschlechterung von 756.300 T€. Dies ist durch verschiedene Faktoren begründet – sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite. Die Entwicklung bewegt sich jedoch, in Anbetracht der Regelungen des Saarlandpaktes, im „grünen“ und somit auch im genehmigungsfähigen Bereich.
Positiv zu Buche schlägt auch in diesem Haushaltsjahr wieder die Gewerbesteuer mit einem erneuten Rekordhoch von 15,7 Mio. €.
Leider liegt die Kreisumlage ebenfalls wieder auf einem neuen Rekordhoch von 10.452.600 €, wobei dies eine Erhöhung um 1.707.900 € im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Das Gebot der Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden zu nehmen, wie es im Kommunalselbstverwaltungsgesetz verankert ist, wird seit Jahren nicht gewahrt. Wie auch in den Vorjahren liegt der Sanierungsstandard des Landkreises bei seinen eigenen Immobilien weit über dem der kreisangehörigen Gemeinden, da diese finanziell selbst kaum noch in der Lage sind, einem Sanierungsstau entgegenzuwirken. Statt Einsparpotentiale zu nutzen, wird hier aus den „Vollen geschöpft“! Es kann nicht oft genug betont werden: Die Kreisumlage hat schon lange eine Dimension erreicht, welche den Gemeinden den Hals finanziell immer weiter zuschnürt.
-Zurück zum Gemeindehaushalt-
Der Finanzhaushalt, in dem alle Ein- und Auszahlungen dargestellt werden, informiert über die Kassenlage und die Investitionstätigkeit der Gemeinde.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit beläuft sich in diesem Jahr auf -2.647.500 €. Der vom Ministerium für die Gemeinde Freisen festgelegte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen beträgt 550.600 €.
Das verbleibende Delta von -2.096.900 € wird im laufenden Haushaltsjahr mit Überschüssen aus den Vorjahren ausgeglichen.
Auf die bedeutendsten Positionen des Finanzhaushaltes möchte ich kurz eingehen. Die größten Sanierungsprojekte im Haushaltsjahr 2025 sind die Maßnahmen am Kolpinghaus Freisen, der Festhalle Oberkirchen und am Dorfgemeinschaftshaus in Schwarzerden. Auch werden die Erweiterungen der Kindertageseinrichtungen, der An- und Umbau der Grundschule und der Olympiaspielplatz weiter voran gebracht. Wichtig für die Infrastruktur ist auch der Straßenendausbau in der Gemeinde und ein Austausch von veralteten Leuchtmitteln der Straßenbeleuchtung in LED-Technik. Außerdem sieht das Investitionsprogramm noch neue Projekte wie den Bikepark mit Pumptrack und Trailcenter, den Neuaufbau des Einsatzleitfahrzeuges des Löschbezirkes Haupersweiler und die Erweiterung der Feuerwehrgerätehäuser in Oberkirchen und Haupersweiler vor. Auch wird weiter Geld in die Ausrüstung und in die Fahrzeuge von Feuerwehr und Bauhof investiert. All diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Gemeinde Freisen auch weiterhin eine liebens- und lebenswerte Gemeinde bleibt. Die Verwaltung war, wie in jedem Jahr, darum bemüht, dass sich jeder Ortsteil im Investitionsprogramm wiederfinden kann.
Auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen kurz erläutern, welche Auswirkungen der Saarlandpakt auf den aktuellen Haushalt hat:
Das Grundprinzip ist mittlerweile jedem im Rat bekannt - das Land übernimmt einen Teil der Kassenkredite und die Gemeinde muss dafür den Rest der Schulden nach einem festen Tilgungsplan zurückzahlen und sich an Spar-Vorgaben halten, um keine neue Schulden mehr anzuhäufen.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 ist es gemäß § 9 Absatz 3 des Gesetzes über den Saarlandpakt erstmals erlaubt, Überschüsse aus dem Vorvorjahr zu verwenden. Die Berechnung des Überschusses richtet sich zwingend nach dem vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport herausgegebenen „Exceltool“. Die vorläufigen Überschüsse aus den Ergebnissen der Jahre 2020 bis 2023 betragen insgesamt rund +18,3 Mio. €. Hier besteht im Jahr 2025 die Möglichkeit, die Überschüsse zunächst zum Ausgleich von Fehlbeträgen zu verwenden. Danach stehen sie für Investitionen oder für die Tilgung von Liquiditätskrediten zur Verfügung.
Die Tilgung der verbleibenden Liquiditätskredite ist für die Gemeinde Freisen vorrangig! Die Gemeinde Freisen kann ihre verbleibenden Liquiditätskredite vertragsbedingt erst ab diesem Jahr zurückzahlen.
Im aktuellen Haushalt 2025 sind 4.426.000 € für die Rückzahlung von fälligen Kassenkrediten eingeplant.
Es wird angestrebt, möglichst schnell „schuldenfrei“ zu werden. Dafür wird in den Jahren 2026 und 2027 der maximal mögliche Rückzahlungsbetrag (4 Mio. €) für die Tilgung der Kassenkredite abzüglich der Restübernahme durch das Land eingeplant. Die Gemeinde Freisen wäre somit ab dem Jahr
2028 frei von sämtlichen Kassenkredit-Schulden!
Besonders zu betonen ist, dass für Investitionen seit dem Jahr 2021 keine der insgesamt veranschlagten 1.896.000 € Investitionskredite mehr aufgenommen wurden.
Bis zum 31.12.2028 wird sich der Schuldenstand, bei stabil bleibender Finanzlage, von ehemals 26,3 Mio. € auf 1,2 Mio. € reduzieren. Dies ist eine Leistung, bei der keine andere Kommune im Saarland mithalten kann – im Gegenteil – die Haushalte vieler anderer Kommunen sind sogar nur durch Sonderkredite ausgeglichen und somit zu einem großen Anteil fremdfinanziert.
Abschließend möchte ich zusammenfassen:
Es wurde im vorliegenden Haushaltsplan mittelfristig gewährleistet, dass alle vorhandenen Mittel sinnvoll verplant wurden und kein zahlungsbezogenes Defizit entsteht. Auch wird ein Puffer aufgebaut, welcher eventuelle zukünftige Fehlbeträge auffangen kann. Das Sanierungsziel wurde im Planungsjahr 2025 erreicht. Dieses muss jetzt jedoch auch im Jahresergebnis eingehalten und der Kommunalaufsicht nachgewiesen werden.
Die finanzielle Lage der Gemeinde hat sich durch die positiven Ergebnisse der vergangenen Jahre weiter entspannt. Bricht jedoch eine Einnahmequelle, wie z.B. die Gewerbesteuer, unerwartet weg oder werden Rohstoffe und Energie unverhältnismäßig teuer, wird es wahrscheinlich nicht mehr möglich sein, die Sanierungsziele einzuhalten. Von einer nachhaltigen Entspannung der Finanzlage kann erst die Rede sein, wenn die Gemeinde ihre gesamten Kassenkredite zurückgezahlt hat.
Liebe Ratsmitglieder,
der Haushaltsplan für das Jahr 2025 liegt Ihnen nun zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mein besonderer Dank gilt zunächst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Finanzen sowie der zuarbeitenden Fachbereiche. Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen mit meinem Personal selbstverständlich für weitere Einzelheiten zur Verfügung. Ich bitte Sie um sinnvolle und sachorientierte Haushaltsberatungen und um Annahme des vorliegenden Entwurfes. Die Verwaltung wird wie immer bestrebt sein, die allgemeinen Haushalts- und Planungsgrundsätze zu beachten und einzuhalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Erklärung der SPD-Fraktion, Gerald Linn:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Kollegen,
die neue Bundesregierung steht. Hoffen wir, dass die Kommunen in der künftigen Arbeit eine wohlwollende Unterstützung finden. Wer bestellt, bezahlt, sollte wieder zur Maxime des politischen Handelns in Berlin werden. Das war leider in der zurückliegenden Wahlperioden nicht immer der Fall, was auch an der oppositionellen Union lag, die die erforderliche Grundgesetzänderung für eine Altenschuldenhilfe des Bundes blockierte.
Starke Kommunen sind die Keimzelle einer lebendigen Demokratie. Denn Entscheidungen auf Gemeindeebene betreffen die Menschen unmittelbar in ihrem Alltag. Deshalb müssen Kommunen finanziell angemessen ausgestattet sein, um den wachsenden sozialen, wirtschaftlichen und klimapolitischen Herausforderungen gerecht werden.
Die Luft zum Atmen ist weiterhin dünn für alle Kommunen. Das Land hat mit dem Saarlandpakt in einem finanziellen Kraftakt einen großen Schritt geleistet, um den klammen Kommunen wieder Spielräume zu geben, denn es übernahm rund die Hälfte der Kassenkredite. Die Übernahme der Altschulden zur Befreiung von der Last der Vergangenheit steht als nächster Schritt an. Es ist aber auch eine bedarfsorientierte Reform des kommunalen Finanzausgleichs erforderlich, damit die Kommunen nicht erneut in die Schuldenspirale eintreten.
Die Gemeinde Freisen bleibt weiter auf Kurs. Unser Haushalt ist fast saniert. Wir haben seit Amtsbeginn unseres Bürgermeisters vor 13 Jahren keinerlei neuen Kassenkredite angehäuft, den Bestand sogar – auch mit Hilfe des Saarlandpaktes – auf 12 Mio. € mit Stand vom 31.12.2024 abgebaut. Ende 2027 werden wir schuldenfrei sein. Dabei zeigt sich die langjährige Erfahrung unseres Bürgermeisters in Kommunalpolitik und Verwaltung – ein Glücksfall für die Gemeinde.
Trotz der Haushaltssanierung und zahlreicher Krisen haben wir in allen Ortsteilen investiert, somit unsere Heimat weiter gestaltet und für den notwendigen Zusammenhalt gesorgt. Wir haben unsere Gemeinde sozial, wirtschaftlich erfolgreich, finanziell stabil und ökologisch nachhaltig gestaltet. Die Gemeinde Freisen bleibt eine familienfreundliche und leistungsstarke Kommune mit hoher Lebens- und Wohnqualität, sie ist erfolgreich, lebenswert sowie solidarisch und fit für die Zukunft.
Unsere Gemeinde lebt von der Vielfalt ihrer acht Dörfer. Das Leben in unseren Dörfern wird auch stark von einer bunten Vereinslandschaft geprägt. In einem ersten Schritt haben wir die Vereine von den Gebühren für die Nutzung von beispielsweise Dorfgemeinschaftshäusern oder Mehrzweckhallen befreit. Diese Unterstützung zeigt unsere hohe Wertschätzung. Wir fördern damit eine lebendige Gemeinschaft.
Durch die Einspeisevergütung der Windkraftbetreiber in Höhe von 0,2 Cent je Kilowattstunde ergibt sich hierfür der finanzielle Spielraum. Die bevorstehende Gründung der Stiftung „Wind und Sonne für Freisen“ dient der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, von Kunst und Kultur, des Natur- und Umweltschutzes sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und ist hier ein weiterer Meilenstein.
Unsere Gemeinde hat gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den örtlichen Vereinen die Verantwortung, Einrichtungen und Infrastruktur zu erhalten und in die Zukunft zu investieren.
Dass die Gemeinde Freisen insgesamt richtig gut da steht sowie wirtschaftlich stark und erfolgreich ist, zeigt sich daran, dass die Kreisumlage erneut auf nun 10.452.600 steigt.
Hier waren es 2020 noch 5.321.400 €, 2021 hohe 5.819.400 €, 2022 6.723.300 € und 2023 6.760.800 €. Die Kreisumlage steigt von 54 auf 59 Prozent: Die Kreiskommunen müssen somit in diesem Jahr 13 Millionen Euro mehr an den Landkreis abführen als 2024. Die Gemeinde Freisen zahlt 2025 rund 1,7 Millionen Euro mehr an den Landkreis als 2024. Unsere Gemeinde hat mit mehr als 2.200 Euro pro Einwohner immer noch die höchste Finanzkraft aller Kommunen im Landkreis, liegt vor Nonnweiler und deutlich vor St. Wendel und leistet damit einen außerordentlich hohen Beitrag für unseren Landkreis.
Durch die Erhöhung der Umlage werden die Handlungsspielräume der Kommunen weiter eingeschränkt. Die Kommunen kämpfen bereits jetzt mit angespannten Haushalten, während sie gleichzeitig essentielle Aufgaben für unsere Bürgerinnen und Bürger finanzieren müssen. Hier muss die Landkreisverwaltung dringend Einsparpotenziale identifizieren und umsetzen, anstatt die Gemeinden weiterhin über Gebühr zu belasten.
Die Auswirkungen des Kreishaushaltes für unsere Kommunen sind Besorgnis erregend. Die Gemeinden können und wollen die drängenden Herausforderungen im Kreis gemeinsam mit dem Landkreis angehen, aber dies erfordert eine echte Partnerschaft auf Augenhöhe.
Die Landkreisverwaltung muss die Interessen der Gemeinden ernst nehmen sowie die finanzielle und organisatorische Basis für eine zukunftsfähige Entwicklung schaffen. Um das Vertrauen in die Haushaltspolitik des Kreises zu stärken, fordern wir eine Begrenzung der Haushaltsreste. Eine fortlaufende Übertragung von nicht genutzten Mitteln ist weder transparent noch effizient.
Gestiegen ist im Kreishaushalt unter anderem die Verlustzuweisung an den Eigenbetrieb Touristik & Freizeit. Nach dem gescheiterten Versuch, den Campingplatz am Bostalsee zu veräußern, muss der Landkreis endlich ein langfristiges und tragfähiges Konzept für deren Zukunft vorlegen. Die Verlustzuweisung an den Eigenbetrieb beträgt 4.031.916 Euro.
Der Bostalsee ist eine wichtige touristische und wirtschaftliche Ressource für die Region. Gemeinsam mit den Gemeinden und anderen Akteuren muss ein nachhaltiges Entwicklungsmodell erarbeitet werden, das den See und den Campingplatz wieder zu einem Aushängeschild macht. Daneben können wir uns auch eine stärkere finanzielle Beteiligung der Sitzgemeinde vorstellen, die den größten Vorteil bezüglich der Lage des Sees hat.
Die Schlüsselzuweisungen des Landes in Höhe von 541.000 € - 2020 waren es noch 2.458.356 € - beeinflussen massiv die Einnahmeseite unseres Haushalts. Die Pauschale Investitionszuweisungen liegen erneut bei 96.400 €. Im Ergebnishaushalt betragen die Erträge 29.307.550 € und die Aufwendungen 30.648.850 €. Es bleibt ein Minus von 1.341.300 €.
Die Gemeinde Freisen investiert in diesem Jahr inkl. der Maßnahmen des Abwasserwerkes rund 6,2 Millionen €, dem höchsten Volumen seit 2009, das in den Unterlagen noch nachvollziehbar ist. Es geht um Leitinvestitionen für diese Wahlperiode. Schwerpunktmäßig sind die Mittel vorgesehen:
| • | im Bereich der Infrastruktur und Daseinsvorsorge die Sanierung der beiden Dorfgemeinschaftshäuser in Freisen (Kolpinghaus) und Oberkirchen (Festhalle), sowie das Dorfgemeinschaftshaus Schwarzerden, den Olympiaspielplatz Oberkirchen, den inklusiven ADAC-Fahrradübungsplatz am Freizeitplatz Freisen, den Bikepark Oberkirchen (Trailcenter, Pumptrack, Spielplatz, Camping sowie Parken) und die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze – alleine dort stehen wieder mehr als 1,5 Mio € zur Verfügung, |
| • | im Bereich der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Erschließung des Gewerbegebietes Schwann, Teil 3, |
| • | im Bereich des Tourismus die Einrichtung eines Kreisfotomuseums im alten Schulgebäude Freisen, |
| • | im Bereich der Traditionspflege die Anschaffung eines Kinderkarussells für unsere Dörfer, |
| • | im Bereich der Bildung, Kinder- und Jugendbetreuung für Grundschule Oberkirchen wegen Ganztagsbetreuung sowie Kinderkrippe Sonnenschein in Freisen unter anderem mit der Schaffung einer integrierten Waldgruppe auf dem Freizeitplatz Freisen, |
| • | im Bereich der Sicherheit und Brand- und Katastrophenschutz die Fahrzeugersatzbeschaffung, Anbauten an Feuerwehrgerätehäuser analog der Priorisierung der Feuerwehrführung sowie Feuerwehrausrüstung, wie im Brandschutzbedarfsplan vorgesehen, |
| • | im Bereich des Fuhrparks unserer Gemeinde die Fahrzeugersatzbeschaffung, |
| • | im Bereich unserer Friedhöfe (Urnenwände und Baumbestattung), |
| • | und im Straßenendausbau die Ausfinanzierung des Vorstufenausbaus in der chronologischen Reihenfolge. |
Die Investitionen liegen mit 770 Euro pro Einwohner deutlich höher als der Durchschnitt der saarländischen Kommunen. Der vorgelegte Haushalt ist ein Zukunftshaushalt und steht in diesem Jahr unter der Schlagzeile „Arbeitsplätze, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Sport und Kultur, Sanfter Tourismus, Traditionspflege und Erlebnis“.
Er berücksichtigt die Interessen aller Dörfer. Es stehen zahlreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen in allen Ortsteilen und beim Gemeindebauhof in Höhe von mehr als 1,7 Mio. € auf der Agenda. Es ist uns weiterhin ein besonderes Anliegen, alle Dörfer mitzunehmen. Wir haben die gesamte Gemeinde im Blick. Ein besonderer Dank geht an unsere Ortsräte, die im Wissen der sehr prekären gemeindlichen Finanzsituation zurückhaltend waren. Unsere Gemeinde genießt eine hohe Wertschätzung gerade bei unserer Landesregierung, denn die Landesförderung und Landeszuschüsse liegen bei 1,574 Mio. €.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushalt 2025 ist erneut der gelungene Spagat zwischen Konsolidieren, Sparen und Investieren. Er ist ausgewogen und steht auf soliden Füßen und wäre wieder aus kameralistischer Sicht ausgeglichen. Die bilanzielle Abschreibung hat eine Größenordnung von mittlerweile über 2,4 Mio. € erreicht. Dagegen stehen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 709.300 €. Es bleibt weiterhin schwierig für die Gemeinde, diese Differenz von rund 1,7 Mio. € jährlich im Rahmen des Jahresergebnisses auszugleichen.
Wir blicken auf einen steinigen Weg zurück, der unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie unseren Vereinen und Organisationen einiges abverlangt hat. Aber die Menschen sehen, dass wir anpacken, und verstehen, dass wir auch unbequeme Themen nicht scheuen. Das verdient ein herzliches Dankeschön an die Bewohnerinnen und Bewohner in unserer Gemeinde, aber auch an Verwaltung, Gemeinderat und die acht Ortsräte.
Wir danken unserem Bürgermeister Karl-Josef Scheer und der Verwaltung, insbesondere dem Kämmerer Timo Fleisch, für die umfangreiche und sorgfältige Arbeit im Zuge der Haushaltsvorbereitungen. Die SPD-Fraktion wird der Haushaltssatzung 2025 und dem damit verbundenen Investitionsprogramm sowie Stellenplan zustimmen.
Gerald Linn
Erklärung der CDU-Fraktion:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
der Haushalt unserer Gemeinde trägt für uns in diesem Jahr die Überschrift
WEITSICHT – VERLÄSSLICHKEIT – STABILITÄT.
Auch in diesem Jahr beraten wir über einen soliden und zukunftsorientierten Haushalt für unsere Gemeinde Freisen – und die CDU-Fraktion steht geschlossen hinter diesem Haushalt. Wir stehen auch in diesem Jahr uneingeschränkt zu den Leuchtturmprojekten, die unsere Gemeinde prägen, stärken und weiterentwickeln. Die CDU-Fraktion ist sich der Verantwortung in der Gemeinde Freisen bewusst. Wir stellen nicht einzelne Projekte in den Vordergrund, sondern sehen das große Ganze in
unserer Gemeinde Freisen. Mit einem Kirchturmdenken kommt man an dieser Stelle kein Zentimeter weiter.
Diese Leuchtturmprojekte – das sind keine bloßen Schlagworte, sondern greifbare und notwendige Investitionen in die Zukunft unserer achten lebens- und liebenswerten Ortsteile. Für die kommenden Jahre haben wir 16 Leuchttürme. Welche Gemeinde im Landkreis St.Wendel kann sich das so leisten?
Für die kommenden Jahre stehen insbesondere folgende Projekte im Fokus:
| • | die Sanierung und Renovierung des Freisener Kolpinghauses, |
| • | die Sanierung sowie der Anbau an der Festhalle in Oberkirchen, |
| • | der Ausbau der Kita „Jung & Alt“ in Freisen durch neue Betreuungsgruppen, |
| • | der dringend notwendige Anbau an der Grundschule Freisen-Oberkirchen, |
| • | der bedarfsgerechte und zukunftsfähige Ausbau unserer Feuerwehrstandorte, |
| • | das Kinderkarussell für unsere kleineren Ortsteile – ein Projekt mit Symbolcharakter für gelebte Gemeinschaft, |
| • | die Gründung einer Bürgerstiftung, um bürgerschaftliches Engagement langfristig zu fördern, |
| • | sowie der Endstufenausbau im Ortsteil Freisen-Heidehügel, |
Daneben möchte ich auch erwähnen, dass mit dem Bau des Fotomuseum oder dem Bau des Olympiaspielplatz in Oberkirchen auch gezielt touristische Aufwertungen in unserer Gemeinde Freisen angegangen werden. Mit dem Abschluss des Vorstufenausbau im Grügelborner Gewerbegebiet „Auf der Schwann“ schaffen wir es ab dem Herbst / Winter auch Arbeitsplätze zu schaffen. Dies ermöglicht dann wiederrum neben den bestehenden Arbeitsplätzen zusätzliche zu schaffen und zu besetzen.
Diese Projekte sind mehr als Bauvorhaben – sie sind Ausdruck unseres klaren politischen Willens, die Gemeinde Freisen zukunftsfähig, attraktiv und lebenswert zu gestalten.
Finanziell steht unsere Gemeinde auf einem sehr soliden Fundament. Seit dem Jahr 2021 mussten keine Investitions- oder Sonderkredite mehr aufgenommen werden – ein Umstand, auf den wir stolz sind. Die CDU-Fraktion hat den Haushalt der Gemeinde Freisen in den zurückliegenden Jahren immer mitgetragen. Wir haben keine politisch motivierten Ziele in den Vordergrund gestellt oder eigene politische Beweggründe positioniert. Anders als andere Fraktionen im Gemeinderat ist und die gesamte Gemeinde Freisen mit ihren Leuchtturmprojekten wichtig. Aufgrund der soliden Finanzkalkulation ist die Gemeinde Freisen somit faktisch schuldenfrei. Das ist ein starkes Signal für nachhaltige und verantwortungsvolle Finanzpolitik. Dieser Umstand lässt uns und da bin ich auch den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion dankbar, weiterhin solide planen. Wir könnten Geld immer weiter investieren und verausgaben. Das ist allerdings nicht der Fall. Wir haben klare Vorstellungen die sowohl strukturell als auch finanziell umzusetzen sind. Das ist Finanzpolitik mit Weitsicht und mit Transparenz. Allein auch aus diesem Grunde war die Entscheidung gemeinsam mit dem Sozialdemokraten eine inhaltliche Zusammenarbeit einzugehen die absolut richtige Entscheidung. Den Populismus und das Kirchturmdenken überlassen wir an dieser Stelle gerne anderen.
Dennoch: Die hohe Kreisumlage bleibt ein drückendes Thema. Sie belastet auch unseren Haushalt erheblich. Hier fordern wir als CDU-Fraktion klar und deutlich: Der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden! Die Konnexität – also das Prinzip, dass neue Aufgaben auch mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden – muss endlich auch für den Bund gelten. Es darf nicht sein, dass der Bund Aufgaben nach unten delegiert, während die Kommunen und Kreise auf den Kosten sitzen bleiben. Unser Kreis leistet eine Vorbildliche Arbeit. Die Politik ist mit Weitsicht und zum Wohle des Landkreis St.Wendel ausgerichtet. Jedoch muss der Kreis die Kröten von Land und Bund schlucken und umsetzen. Er steht allein auf dem Parket und muss damit arbeiten, was er vorgesetzt bekommt. Bund und Land müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und liefern. Wer Aufgaben delegiert muss dafür auch die finanzielle Ausstattung liefern. Das ist ehrliche Politik. Genau das haben unsere Bürgerinnen und Bürger verdient.
Wer von starken Kommunen spricht, muss sie auch finanziell in die Lage versetzen, diese Stärke zu leben.
Beim Blick in das Investitionsprogramm wird deutlich: Die Gemeinde Freisen entwickelt sich weiter.
Sie entwickelt sich in allen Ortsteilen – in der Mitte und an den Rändern, auf den Höhen und in den Tälern. Wir sehen Fortschritt, aber wir sehen auch Verantwortung.
Ein zentrales Thema, das wir in den kommenden Jahren verstärkt in den Fokus nehmen müssen, ist die Weiterentwicklung von Wohnbauflächen. Der Bedarf an Bauplätzen ist da – und wir müssen ihn bedienen. Als CDU-Fraktion sehen wir es als unsere klare Aufgabe an, neue Baugebiete zu schaffen und bestehende Entwicklungsmöglichkeiten zu nutzen.
Denn nur wenn wir Bauwilligen – insbesondere jungen Familien – in allen Ortsteilen eine Perspektive bieten, können wir langfristig das sichern, was unsere Gemeinde ausmacht: lebendige Orte, lebendige Gemeinschaften und ein Miteinander über Generationen hinweg.
Diese Aufgabe nehmen wir 2025 entschlossen an. Und dabei geht es nicht nur um die Orte Grügelborn und Reitscheid, wo Baufläche heute schon sehr dringend gebraucht wird. Konkret geht es auch um Freisen und Oberkirchen! Unsere beiden großen Dörfer brauchen Platz um den Menschen, die sich niederlassen wollen, auch eine Perspektive zu geben.
Lassen Sie uns gemeinsam – parteiübergreifend – dafür sorgen, dass die Gemeinde Freisen sich weiterhin positiv entwickelt. Haushaltsdisziplin, Investitionen in die Zukunft und ein offenes Ohr für die Menschen vor Ort: Dafür steht die CDU-Fraktion.
Wir werden dem Haushalt 2025, dem Investitionsprogramm und dem Stellenplan 2025 zustimmen.
Im Namen meiner Fraktion bedanke ich mich in erster Linie bei dem Team aus der Verwaltung im Rathaus. Die Arbeit neben dem Tagesgeschäft den Haushalt zu planen und aufzustellen setzt ein hohes Maß an Engagement und Motivation voraus. Herzlichen Dank Euch allen. Insbesondere natürlich
DANKE an unseren Kämmerer Timo Fleisch.
Wir danken auch dem Bürgermeister Karl-Josef Scheer und der SPD-Fraktion für die gemeinsame Vorberatung des Haushaltes. Gemeinsame Beratungen auf Augenhöhe und zum Wohle der Gemeinde Freisen. Nach fast einem Jahr der inhaltlichen Zusammenarbeit können wir festhalten, dass dieser Weg der richtige war um unsere Gemeinde mit Stabilität, Verlässlichkeit, Transparenz und vor allem Ehrlichkeit nach vorne zu bringen.
Ich danke Euch für die Aufmerksamkeit und bitte um Aufnahme in die Niederschrift.
Die Fraktionen der FWG und der AFD geben keine Erklärungen ab.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 84 KSVG die vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 2 | 0 |
11 Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Investitionszuweisungen (gemäß § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt) für das Jahr 2025 sowie über ihre Verwendung — FB2-049/25
Sachverhalt:
Am 30. Oktober 2019 wurde das Gesetz zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit im Rahmen des Saarlandpaktes durch den Landtag des Saarlandes beschlossen.
Die Maßnahmen nach diesem Gesetz unterstützen die nachhaltige Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Gemeinden im Wege der vollständigen und verbindlichen Rückführung der kommunalen strukturellen Liquiditätskredite und dem dauerhaften Haushaltsausgleich. Gleichzeitig tragen sie zur Deckung der kommunalen Investitionsbedarfe bei.
Das Gesetz über den Saarlandpakt sieht ab dem Jahr 2020 vor, den Gemeinden zwei allgemeine Zuweisungen zukommen zu lassen.
Zum einen erhält die Gemeinde Freisen eine pauschale Investitionszuweisung gemäß § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt, wenn sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis nach den §§ 4 bis 9 des Gesetzes über den Saarlandpakt im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum beachtet. Die Investitionszuweisungen können zurückgefordert werden, wenn der strukturelle zahlungsbezogene Fehlbetrag auf Basis des Jahresabschlusses die zugelassene Obergrenze übersteigt. Im Jahr 2025 werden 14 Millionen Euro als allgemeine Investitionszuweisungen auf alle Gemeinden verteilt.
Zum anderen erhielt die Gemeinde bis zum Jahr 2022 Mittel nach dem Gesetz über den Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) gemäß § 12 des Gesetzes über den Saarlandpakt. Diese Mittel waren den Gemeinden zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen und für die Unterhaltung des Anlagevermögens zur Verfügung gestellt.
Die Mittel müssen gemäß § 13 des Gesetzes über den Saarlandpakt zweckentsprechend verwendet werden. Die Verwendung zur zusätzlichen Tilgung struktureller Liquiditätskredite ist zulässig. Die zweckentsprechende Verwendung ist dem Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde spätestens bis 31. März des zweiten auf das Bewilligungsjahr folgenden Jahres nachzuweisen.
Nach § 14 des Gesetzes über den Saarlandpakt sind die Bewilligungsanträge über die oben genannten Zuweisungen spätestens bis zum 31. Juli des Bewilligungsjahres mit den erforderlichen Unterlagen bei der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Mit dem Antrag auf Bewilligung der Zuweisungen ist, unter anderem, ein Beschluss des Gemeinderates über die Beantragung der Zuweisungen und über ihre Verwendung vorzulegen.
Im Haushaltsjahr 2025 ist die pauschale Investitionszuweisung zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen veranschlagt. Somit ist der Vorgabe zur zweckentsprechenden Verwendung genüge getan.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden erläutert. Da keine Fragen der Ratsmitglieder vorliegen, ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beantragung der Investitionszuweisungen für das Jahr 2025 sowie die zweckentsprechende Verwendung gemäß § 13 des Gesetzes über den Saarlandpakt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
12 Vereinbarung über die Deckenerneuerung im Zuge der L.I.O. 122, freie Strecke Oberkirchen- Freisen und OD Oberkirchen, sowie Erneuerung des Gehwegbereichs im Zuge der L.I.O. 122 in der OD Oberkirchen — FB3-199/25
Sachverhalt:
Der Landesbetrieb für Straßenbau beabsichtigt im Zuge der L.I.O. 122 die Fahrbahndecke im Bereich der freien Strecke Oberkirchen – Freisen sowie innerhalb von Oberkirchen zu erneuern. Gleichzeitig plant die Gemeinde Freisen die Erneuerung der Gehwegbereiche und Hochborde im Zuge der L.I.O. 122 in der OD Oberkirchen (siehe Lageplan!). Die Maßnahmen sollen gemeinsam ausgeschrieben und abgewickelt werden.
Regelungsgegenstand: Die Vereinbarung regelt die Zuständigkeiten und Finanzierung der Maßnahmen wie folgt:
| • | Der LfS übernimmt die Deckenerneuerung und begleitende Maßnahmen wie die Erneuerung von Straßenabläufen und Schutzplanken. |
| • | Die Gemeinde Freisen übernimmt die Erneuerung der Gehwegbereiche einschließlich Hochborde. |
| • | Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgen federführend durch den LfS. |
| • | Die Bauausführung erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Freisen. |
| • | Die Finanzierung erfolgt anteilig gemäß den geschätzten Baukosten: |
| o | Der LfS trägt die Kosten für die Straßensanierung (1.450.000 € brutto). |
| o | Die Gemeinde Freisen trägt die Kosten für die Gehwegsanierung (69.906,07 € brutto), sowie die Verwaltungskosten für die Ausschreibung und Vergabe von 2 % (58.744,60€) der Nettobaukosten der Gemeinde. |
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden erörtert. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Freisen stimmt der Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) und der Gemeinde Freisen über die Deckenerneuerung und die Erneuerung der Gehwegbereiche im Zuge der L.I.O. 122 in Oberkirchen zu. Die Gemeinde trägt ihren finanziellen An-
teil entsprechend der Vereinbarung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 18:50 Uhr.
| Vorsitz: | Schriftführung: | Die Mitglieder |
| Karl-Josef Scheer |
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