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Freisener Nachrichten
Ausgabe 36/2024
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.


Gemeindestraße: OT Freisen, Taubeneck, Schulstraße und Sportplatzstraße


Regelplan Nr.

RSA 21 BI/15 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Ganztagesausbildung der Feuerwehr

Verantwortlicher:

Keller Steffen Tel.: 017683347111

Dauer der Sperrung:

07.09.24 in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer