Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Gemeindestraße: OT Freisen, Taubeneck, Schulstraße und Sportplatzstraße
| Regelplan Nr. | RSA 21 BI/15 Vollsperrung |
| Grund der Sperrung: | Ganztagesausbildung der Feuerwehr |
| Verantwortlicher: | Keller Steffen Tel.: 017683347111 |
| Dauer der Sperrung: | 07.09.24 in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.