Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Gemeindestraße: OT Freisen, Schulstraße und Siedlung
| Regelplan Nr. | RSA 21 BI/15 Vollsperrung |
| Grund der Sperrung: | MTB-Rennen „Grüne Hölle Freisen“ |
| Verantwortlicher: | Glasen Uwe Tel.: 016097246221 |
| Dauer der Sperrung: | 14.09.2024 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.