Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
| Gemeindestraße: | OT Freisen, Schulstraße und Siedlung |
| Regelplan Nr. | RSA 21 BI/15 Vollsperrung |
| Grund der Sperrung: | Grüne Hölle Freisen |
| Verantwortlicher: | Herr Glasen Tel.: 016097246221 |
| Dauer der Sperrung: | Am 13.09.2025 in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.