Die Gemeinde Freisen ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8 und § 47 Abs. 2 Nr. 4 der StVO vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsbeschränkung an.
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Verkehr wie folgt geregelt:
| Gemeindestraße: | Burgstraße und Ringstraße |
| Regelplan Nr. | BI/17 Vollsperrung |
| Grund der Sperrung: | Kirmes Freisen |
| Verantwortlicher: | Ortsvorsteher Matthias Bottelberger |
| Dauer der Sperrung: | 24.09.2022 bis 05.10.2022 |
Ab 24.09.2022 Mutziger Platz; Rote Erde Platz oberhalb Mutziger Platz sowie der Schotterparkplatz gegenüber Mutziger Platz gesperrt.
Ab 26.09.2022 sind Teile der Burgstraße und Ringstraße gesperrt.
Die Straße ist unter Beachtung der Bestimmungen der StVO und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA, Ausgabe Juli 1995) abzusichern.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3-5 StVO Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes.