In den vergangenen Wochen wurde leider wiederholt und vermehrt festgestellt, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf dem Schulhof zurücklassen.
Ich weise darauf hin, dass der Schulhof nicht zum „Gassi gehen“ genutzt werden darf.
Ich bitte alle Hundebesitzer nochmals um die Einhaltung des § 13 Abs. 2 der Polizeiverordnung (PVO) über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Freisen vom 15. April 2003.
Den Haltern oder Führern von Hunden ist es untersagt, die Hunde auf öffentlichen Straßen und Anlagen abkoten zu lassen, ohne den Hundekot unverzüglich zu beseitigen.
Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen die Polizeiverordnung mit Bußgeld geahndet werden können.