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Freisener Nachrichten
Ausgabe 38/2023
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 1-3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Gemeinde Freisen ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8 und § 47 Abs. 2 Nr. 4 der StVO vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsbeschränkung an.

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Verkehr wie folgt geregelt:

Gemeindestraße:

mehrere Feldwirtschaftswege (siehe unten)

Regelplan Nr.

BI/17 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Kohle und Stahl Rallye

Verantwortlicher:

Bernd Brocker

Dauer der Sperrung:

23.09.2023

Anlässlich dieser Veranstaltung ist die Landesstraße 133 zwischen Freisen und Reitscheid / Grügelborn, in der Zeit von 10:30 Uhr bis 19.30 Uhr, für den gesamten Verkehr (einschließlich Fußgänger und Radverkehr) gesperrt. Die Umleitungsstrecke führt über Eitzweiler, Hirstein und Gehweiler und ist ausgeschildert. Zudem sind mehrere Feldwirtschaftswege und die alte / ehemalige Straße zwischen Freisen und Oberkirchen gesperrt.

Die Straße ist unter Beachtung der Bestimmungen der StVO und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA, Ausgabe Juli 1995) abzusichern.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3-5 StVO Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer