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Freisener Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Niederschrift

Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Freisen

Sitzungstermin:

Donnerstag, 27.06.2024

Sitzungsbeginn:

18:05 Uhr

Sitzungsende:

18:53 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen

Anwesend

Vorsitz

Karl-Josef Scheer

Mitglieder

Ralf Alles

Daniel Erbes

Peter Berwanger

Jannik Bettinger

Claudia Hornig

Jörg Janes

Anton Lehnert

Gerald Linn

Matthias Sauer

Thorsten Schmidt

Ernst Später

Alexander Becker

Gerhard Bier

Joachim Bonenberger

Isolde Born

Volker Dewes

Wilhelm Ernst

Paul Haupenthal

Sandra Morgenstern

Jens Scheer

Matthias Bottelberger

Alois Pongratz

Jochen Schmitt

Gerd Peter Werle

Abwesend

Mitglieder

David Kebrich  —  fehlt entschuldigt

Harald Borger —  fehlt entschuldigt

Stefan Haupenthal —  fehlt entschuldigt

Verwaltung

Andrea Greif-Bausch

Christian Alles

Olivia Fleisch

Maiko Stohmann

Schriftführung

Isabell Schnur

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung

2

Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 25.04.2024

3

Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 29.05.2024

5

Agri-PV-Park Heinzelberg

FB3-155/24

1. Einleitung des Verfahrens und Aufstellungsbeschluss,

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange,

3. Bekanntmachung

6

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der kommunalen

FB3-156/24

Wärmeplanung an einen fachkundigen Dienstleister

7

Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Freisen ab 01.08.2024

FB1-144/24

Protokoll

Öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Er beantragt, folgenden Punkt nach § 41 Abs. 5 KSVG nachträglich in die Tagesordnung aufzunehmen:

Top 14:

Vergabe von Ingenieurleistungen für den wärmeschutztechnischen und bauphysikalischen Nachweis des geforderten KfW40-Standards des geplanten Anbaus an der Grundschule Freisen-Oberkirchen

Die folgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Es wird einstimmig zugestimmt.

2 Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 25.04.2024

Ohne Aussprache wird der öffentliche Teil der Niederschrift genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

23

0

1

3 Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 29.05.2024

Ohne Aussprache wird der öffentliche Teil der Niederschrift genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

0

0

4 Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von

Aufträgen für die Planungsleistungen für die Festhalle

Oberkirchen —  FB3-154/24

Sachverhalt:

Die Gemeinde Freisen beabsichtigt den Umbau der Festhalle im Ortsteil Oberkirchen in drei Bauabschnitten. Der erste sowie der dritte Bauabschnitt werden aus Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst. Sie sind Bestandteil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Gemeinde Freisen - bipolares Zentrum Freisen - Oberkirchen" im Programmbereich „Lebendige Zentren" (vormals „Kleinere Städte und Gemeinden). Die Maßnahme ist in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bereits berücksichtigt und beim Ministerium für Inneres-, Bauen und Sport angemeldet. Der 2. Bauabschnitt wird aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz bezuschusst. Der Gemeinde Freisen liegt bereits eine HU Bau sowie ein genehmigter Bauantrag vor. Bis dato erfolgte die Beauftragung der Planer für Architektur, Haustechnik, Statik, sowie Brandschutz einschließlich bis zur Leistungsphase 4.

Die Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen (LPH 5-9) oberhalb der Schwellenwerte, für den Umbau und die Sanierung der Festhalle in Oberkirchen, wird in einem VgV-Verfahren (§17 Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) in folgenden Losen erfolgen:

LOS 1:

Objektplanung (Architektenleistungen) LP 5-9 HOAI

LOS 2:

Technische Gebäudeausrüstung (HLS) LP 5-9 HOAI

LOS 3:

Technische Gebäudeausrüstung (Elektro) LP 5-9 HOAI

LOS 4:

Brandschutz LP 5 und 8 AHO

LOS 5:

Tragwerksplanung LP 5-6 HOAI

Für die Betreuung und Durchführung dieses Verfahrens hat die Gemeinde Freisen die FIRU - Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung mbH beauftragt.

Die LEG Kommunal GmbH ist mit der Projektsteuerung und dem Fördermittelmanagement der Maßnahme beauftragt, sowie mit der Betreuung/Steuerung des VgV-Verfahrens beauftragt.

Die Gemeinde Freisen ist ein öffentlicher Auftraggeber. Bei dem Projekt handelt es ich um eine geförderte Maßnahme und daher ist die Gemeinde Freisen zur ordnungsgemäßen Ausschreibung der Planungsleistung verpflichtet.

Derzeit erfolgt die Abstimmung und Vorbereitung zur Veröffentlichung des VgV-Verfahrens. Die Ausschreibung wird voraussichtlich Mitte Juni veröffentlicht. Die Bewerbungs- sowie die Angebotsfrist in dem zweistufigen Verfahren beträgt jeweils mind. 30 Tage. Unter Berücksichtigung der zu führenden Bietergespräche sowie den Prüfungszeiträumen, ist mit den finalen Angeboten und der Zuschlagserteilung Mitte Oktober zu rechnen.

Die Ausführung der Planungsleistung soll zügig nach Abschluss der Ausschreibung beginnen. Der Baubeginn wird für April 2025 angestrebt. Gemäß HU-Bau, aufgestellt durch das Planungsbüro Hoffmann & Weber GmbH vom Dezember 2023, betragen die Gesamt-Honorare brutto wie folgt:

Architekt (KG 731)

HLS (KG 736)

Elektro (KG 736)

Statik (KG 735)

Brandschutz (KG 746)

1. BA

190.000,00 €

115.000,00 €

64.000,00 €

45.000,00 €

20.000,00 €

2. BA

135.000,00 €

53.000,00 €

36.000,00 €

12.000,00 €

8.000,00 €

3. BA

48.000,00 €

9.000,00 €

9.000,00 €

0,00 €

0,00 €

HU Bau gesamt

373.000,00 €

177.000,00 €

109.000,00 €

57.000,00 €

28.000,00 €

Anteilig ab Leistungsphase 5, abgeleitet entsprechend der HOAI/AHO Verrechnungssätze betragen die Honorare brutto wie folgt:

Architekt (KG 731)

HLS (KG 736)

Elektro (KG 736)

Statik (KG 735)

Brandschutz (KG 746)

HU Bau gesamt

373.000,00 €

177.000,00 €

109.000,00 €

57.000,00 €

28.000,00 €

anteilig ab LPH 5 73%

272.290,00 € 70%

123.900,00 € 70%

76.300,00 € 42%

23.940,00 € 50%

14.000,00 €

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende erklärt, dass der Sachverhalt schon im Vorfeld besprochen wurde und somit jedem bekannt ist. Da keine Fragen mehr vorliegen, ergeht folgender

Beschluss:

Zur Gewährleistung einer zügigen Beauftragung und Beginn der Ausführung ermächtigt der Gemeinderat der Gemeinde Freisen den Bürgermeister zur Auftragsvergabe der Planungsleistung gemäß nachfolgender Tabelle (Brutto-Honorare ab LPH 5 inkl. 10% Sicherheitszuschlag) für die Festhalle Oberkirchen.

Architekt (KG 731)

HLS (KG 736)

Elektro (KG 736)

Statik (KG 735)

Brandschutz (KG 746)

299.519,00 €

136.290,00 €

83.930,00 €

26.334,00 €

15.400,00 €

Honorar inkl. Sicherheitszuschlag 10%

Der Gemeinderat der Gemeinde Freisen wird in der darauffolgenden Sitzung über das Submissionsergebnis und die Auftragsvergabe informiert. Die Verwaltung empfiehlt, die Ermächtigung des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter für die Auftragsvergabe der genannten Planungsleistungen für die Festhalle in Oberkirchen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

0

0

5 Agri-PV-Park Heinzelberg

1.

Einleitung des Verfahrens und Aufstellungsbeschluss

FB3-155/24

2.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange,

3.

Bekanntmachung

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 24.5.2024 beantragt die ÖkoStrom Saar GmbH, Trierer Straße 22, 66663 Merzig im Namen der Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV-Park Heinzelberg“ sowie die parallele Flächennutzungsplanteiländerung für diesen Teilbereich, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) westlich der A 62 zwischen Heinzelberg und Kahlenberg zu schaffen.

Der Antragsteller erklärt sich bereit, sämtliche Planungskosten einschließlich der Verfahrensdurchführung zu tragen. Für die Durchführung der Bauleitplanverfahren soll das Ingenieurbüro Iföna GmbH, Priv. Institut für Ökologie, Natur- und Artenschutz GmbH, Völklingen, beauftragt werden.

Um das Verfahren einzuleiten, ist der Beschluss des Gemeinderates gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV-Park Heinzelberg“ sowie für die parallele Flächennutzungsplanteiländerung erforderlich. Als erster förmlicher Verfahrensschritt kann danach die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung erfolgen.

Zweck der Planung ist es, die Ziele der Gemeinde Freisen, die Nutzung regenerativer Energien zu fördern, an diesem Standort umzusetzen und planerisch zu sichern. Dazu wird über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Park Heinzelberg“ ein Sondergebiet „Agri-Solar“ festgesetzt, in dem die Errichtung von Solarmodulen sowie allen technisch für den Betrieb einer Solaranlage erforderlichen Nebeneinrichtungen festgesetzt wird. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 17,61 ha. Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs soll zu Sondergebieten gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Im Sondergebiet „Agri-Solar“ sind Solarmodule in aufrechter Bauweise, d.h., mit maximal 10° Abweichung von der Lotrechten bzw. in exakt senkrechter Aufständerung sowie die für den Betrieb der Anlage notwendigen Nebenanlagen (Wechselrichter, Verkabelung, Trafoanlagen, Zufahrten, Wartungsflächen und Zaunanlagen) zulässig.

In dem Teilbereich, der im Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen als Sondergebiet für Windenergienutzung dargestellt ist, sollen neben Windenergieanlagen auch Agri-PV-Freiflächensolaranlagen analog zu den Festsetzungen des Sondergebietes „Agri-Solar“ zulässig sein.

Geplant ist hier die Festsetzung eines Sondergebietes „Windenergienutzung und Agri-Solar“.

Die landwirtschaftliche Nutzung kann zwischen den Modulreihen fortgeführt werden. Da das Vorhaben die Gewinnung von Energie aus Solarstrom vorsieht, sind positive Auswirkungen auf das Klima zu erwarten. Detaillierte Aussagen hierzu erfolgen in der Begründung zum Bebauungsplan.

Wortprotokoll:

Der Sachverhalt wurde schon im Vorgespräch ausführlich dargelegt. Da keine Fragen der Ratsmitglieder vorliegen ergeht folgender

Beschluss:

1.

Der Gemeinderat beschließt (Abstimmungsergebnis) die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „„Agri-PV-Park Heinzelberg“;“ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

2.

Der Gemeinderat beschließt (Abstimmungsergebnis) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte: Frühzeitige Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird nach § 4b BauGB an die IfÖNA GmbH übertragen.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) ortsüblich im Amtlichen Bekanntmachungsblatt bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

0

0

6 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der kommunalen Wärmeplanung an einen fachkundigen Dienstleister — FB3-156/24

Sachverhalt:

Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl. Dies sind fossile Brennstoffe, die einen Großteil des CO2 Ausstoßes in Deutschland verursachen. Damit die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral sein kann, hat der Bund das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verabschiedet.

Mit Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes zum 01.01.2024 werden alle Kommunen des Landes dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung bis spätestens zum 30.06.2028 durchzuführen. Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Strategiepapier zu entwickeln, welches ausgehend von der aktuellen Wärmeversorgung in der Kommune einen Weg skizziert, wie über die Zwischenziele 2030 und 2035 bis 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann.

Der Wärmeplan wird folgende Bausteine umfassen:

Die Gemeinde Freisen hätte aufgrund der geringen Einwohnerzahl bis Mitte 2028 Zeit den Plan vorzulegen. Da in der Bevölkerung jedoch in Bezug auf die Gesetzeslage, um zukünftige gesetzliche Regelungen beim Heizungstausch und einhergehender Rechtspflichten, Verunsicherung besteht, erscheint es der Verwaltung sinnvoll, hier Klarheit zu schaffen und den Wärmeplan zeitnah zu erstellen.

Im vergangenen Jahr gab es bis 31.12.2023 die Möglichkeit über Fördermittel des Bundes eine 100% Förderung und damit Vollfinanzierung für eine Erstellung des Wärmeplans zu erhalten. Diese Möglichkeit hat die Gemeinde Freisen - im Verbund mit sechs anderen Gemeinden im Landkreis St. Wendel - ergriffen. Die Gemeinde Freisen hat zum 20.07.2023 einen Förderantrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung durch fachkundige externe Dienstleister über 54.875,- € eingereicht.

Aufgrund der unklaren Gesetzeslage war zwischenzeitlich nicht klar, ob es aufgrund der einzelnen Gesetzgebungsverfahren in den Ländern überhaupt zu einer Förderung kommen kann. Die Haushaltssperre des Bundes im Dezember 2023 hat dann noch zusätzlich dazu geführt, dass nur für bis dahin eingereichte Förderanträge überhaupt eine Förderung des Bundes möglich ist. Städte und Gemeinden ohne Förderantrag müssen nun die Gesetzgebung auf Landesebene abwarten, wobei im Saarland derzeit nicht in gleichem Umfang von einer Vollfinanzierung der Kommunen ausgegangen werden kann.

Da sich die Gemeinde Freisen, im Verbund mit den anderen Gemeinden, frühzeitig um Fördermittel bemüht hat, gibt es aktuell positive Signale des Fördermittelgebers, womit eine Förderzusage seitens des Bundes zum 01.07.2024 eingeplant wird. Vergaberechtlich ist es möglich die Wärmeplanung für die Gemeinde Freisen nach §50 UVgO mit beschränkter Ausschreibung und vorbehaltlich der Förderzusage per Zuwendungsbescheid zu vergeben. Die Verwaltung wird mindestens drei Bieter zur Angebotsabgabe auffordern. Für die Erstellung des Wärmeplans stehen nach den Vorgaben des Bundes zwölf Monate zur Verfügung, dieser Zeitraum ist laut einer Vielzahl von Experten sehr kurz. Die Verwaltung hält es daher für notwendig, dass der Gemeinderat aufgrund der bevorstehenden Sommerpause einen Vorratsbeschluss über die Vergabe des Auftrages zur kommunalen Wärmeplanung fasst.

Die Zuschlagserteilung würde nach Erhalt des Zuwendungsbescheides und erfolgreicher Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter erfolgen.

Wortprotokoll:

Auch dieser Tagesordnungspunkt ist jedem bekannt und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Da keine Fragen vorliegen, ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe des Auftrages zur kommunalen Wärmeplanung - nach Erhalt des Zuwendungsbescheides und erfolgreicher Ausschreibung - an den wirtschaftlichsten Bieter.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

0

0

7 Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Freisen ab 01.08.2024 — FB1-144/24

Sachverhalt:

Gemäß des Kita-Beitragsfreiheitsgesetzes vom 26.04.2023 werden die Kita-Beiträge bis zum 01. Januar 2027 vollständig abgebaut.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) vor. Beginnend ab dem 01. August 2023 werden die Kita-Beiträge schrittweise um jeweils 2,5 Prozentpunkte gesenkt.

Träger

Kreis

Land

Eltern

bis 31.07.2023

10,0 %

36,0 %

41,5 %

12,5 %

ab 01.08.2023

10,0 %

36,0 %

44,0 %

10,0 %

ab 01.08.2024

10,0 %

36,0 %

46,5 %

7,5 %

ab 01.08.2025

10,0 %

36,0 %

49,0 %

5,0 %

ab 01.08.2026

10,0 %

36,0 %

51,5 %

2,5 %

ab 01.01.2027

10,0 %

36,0 %

54,0 %

0,0 %

Der Beitrag der Erziehungsberechtigten ist hierbei so zu bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge den entsprechenden Prozentsatz der Personalkosten nicht übersteigt.

Dementsprechend sind die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 mit 7,5 % der Personalkosten ab 01.08.2024 neu festzusetzen.

Wortprotokoll:

Anhand der Anlage stellt der Vorsitzende den Sachverhalt ausführlich dar. Er erklärt, dass die Gemeinde Freisen neben der Absenkung der Kita-Beitägen, die Dienstleistung der kostenlosen Abholung und Rückfahrt der Kinder aus unseren Ortsteilen sowie die kostengünstige Zubereitung von frischem Essen anbietet. Nun wird durch die steigenden Preise in den letzten Jahren eine Essensgelderhöhung notwendig sein.

Es folgt eine Erklärung von Gerald Linn, SPD-Fraktion:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Ratskolleginnen und -kollegen, der 1. August in diesem Jahr ist wieder ein guter Tag für unsere Eltern: Mit der 6. Stufe sinkt nun der Elternanteil an den Personalkosten der Kitas von 10 auf 7,5 Prozent. Der Abbaupfad geht damit wie geplant weiter. Das sind beispielsweise für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen von 8 bis 14 Uhr 9 Euro monatlich weniger für das 1. Kind, für den Besuch der Krippe von 8 bis 14 Uhr in Freisen und Schwarzerden 19 Euro monatlich weniger für das 1. Kind und für den Besuch des Hortes 9 Euro monatlich weniger.

Zusätzlich erbringt die Gemeinde Freisen weiterhin freiwillige Leistungen wie die kostenlosen Abholund Rückfahrten für die Kinder aus unseren Ortsteilen sowie die kostengünstige Zubereitung von frischem Essen. Seit 12 Jahren preislich unverändert, plant die Verwaltung in diesem Jahr eine Essensgelderhöhung, da die Preise in den letzten Jahren stark angestiegen sind. Obwohl vieles teurer wird, halten wir Wort und senken die Kindergartenbeiträge. Bereits seit Beginn des Kindergartenjahres 2019/20 gehen die Elternbeiträge kontinuierlich nach unten. Im Gegenzug erhöhte sich der Anteil der Landesförderung an den Personalkosten entsprechend, so dass für die Träger keine Finanzierungslücke entstanden ist.

Gebührenfreie Bildung von Anfang an ist ein zentrales und wichtiges Vorhaben der Sozialdemokratie.

Die SPD-Landesregierung schafft bis 2027 stufenweise die kompletten Gebühren ab. Das bedeutet:

Vollständig kostenfrei wird der Kita-Besuch ab 1. Januar 2027 sein. Somit wird dem Wunsch des Rates der Gemeinde Freisen entsprochen, die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen für die Eltern schrittweise beitragsfrei zu stellen. Gute Betreuung hängt künftig nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern ab.

Ich erinnere gerne daran, dass die Gemeinde Freisen bei den Elternbeiträgen bereits früh eine Vorreiterrolle im Landkreis übernommen hat. Denn der Gemeinderat hatte 2016 bereits einen sogenannten politischen Beitrag in Höhe von etwa 21 Prozent gewährt. Damit sollten die Gebührenanpassungen für die Betreuungsangebote moderater und die Elternbeiträge erträglicher gestaltet werden, um eine hohe Akzeptanz zu erzeugen. Das ist bis heute auch gelungen. Im Bereich des Qualitätsmanagements und der Fachberatung in den Kindertagesstätten nimmt die Gemeinde Freisen eine vorbildliche Rolle ein. Unsere Gemeinde ist eine familienfreundliche Kommune und wird es mit diesen Beiträgen auch bleiben.

Gerald Linn

Da keine Fragen oder Erläuterungen vorliegen ergeht folgender

Beschluss:

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) beschließt der Gemeinderat als Anlage zur Satzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen das beigefügte Verzeichnis über die Festsetzung der Elternbeiträge zum Besuch der Kindertageseinrichtungen (gültig ab 01.08.2024).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

0

0

Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 18:53 Uhr.

Vorsitz:
Schriftführung:
Die Mitglieder
Karl-Josef Scheer
Isabell Schnur