Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes Saarland (KSVG) vom 15.01.1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08./09.12.2020 (Amtsblatt I S. 1341), und § 70 in Verbindung mit § 71 Abs. 2 KSVG hat der Gemeinderat der Gemeinde Freisen in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2023 folgende Satzung über die Einteilung des Gebietes der Gemeinde Freisen in Gemeindebezirke beschlossen:
Das Gebiet der Gemeinde Freisen wird in folgende Gemeindebezirke eingeteilt:
Gemeindebezirk (Ortsteil)
Asweiler
Eitzweiler
Freisen
Grügelborn
Haupersweiler
Oberkirchen
Reitscheid
Schwarzerden.
Für den in jedem Gemeindebezirk (Ortsteil) zu bildenden Ortsrat wird die Zahl der Mitglieder der Ortsräte entsprechend der Einwohnerzahl des Tages der letzten vorausgegangenen allgemeinen Kommunalwahlen wie folgt gestaffelt und festgesetzt:
| Gemeindebezirk (Ortsteil) | Einwohnerzahl am 26.05.2019 | Zahl der Mitglieder der Ortsräte |
| Asweiler | 350 | 9 |
| Eitzweiler | 209 | 7 |
| Freisen | 2.889 | 11 |
| Grügelborn | 821 | 9 |
| Haupersweiler | 598 | 9 |
| Oberkirchen | 2.480 | 11 |
| Reitscheid | 439 | 9 |
| Schwarzerden | 436 | 9 |
Diese Satzung tritt am Tag des Beginns der nächsten allgemeinen Amtszeit der Ortsräte in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18.10.2018 außer Kraft.
Hinweis auf § 12 Abs. 6 KSVG:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |