Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
| Gemeindestraße: | OT Oberkirchen, Im Eichacker |
| Regelplan Nr. | RSA 21 BI/15 Vollsperrung |
| Grund der Sperrung: | Heilige Messe |
| Verantwortlicher: | Roland Becker, Tel.: 015254280862 |
| Dauer der Sperrung: | Am 26.09.2025 in der Zeit von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.