Titel Logo
Freisener Nachrichten
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S.2 BauGB:

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden" in der Gemeinde Freisen

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Freisen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden" im Ortsteil Schwarzerden gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Gleichzeitig wurde beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Näheres hierzu zu einem späteren Zeitpunkt an gleicher Stelle.

Verfahrensart

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach § 8 BauGB.

Ziel der Planung

In der Gemeinde Freisen besteht ein sehr hoher Bedarf an gewerblichen und industriellen Bauflächen. Zur Ansiedlung und Erweiterung größerer Gewerbe- und Industriebetriebe stehen in der Gemeinde aktuell keine Flächen zur Verfügung. Der bestehende Bedarf kann daher derzeit nicht gedeckt werden. Als Schwerpunkt der künftigen gewerblich industriellen Entwicklung hat die Gemeinde das Gewerbegebiet „Industriestraße Schwarzerden" vorgesehen.

Die Rüstungsindustrie kann als Schlüsselbranche für die Transformation im Saarland gewertet werden. Da in der Gemeinde Freisen bereits ein relevanter Rüstungsbetrieb ansässig ist, bietet sich durch die Schaffung weiterer Gewerbe- und Industrieflächen im unmittelbaren Umfeld dieses Betriebes die Möglichkeit zum Aufbau eines neuen Rüstungsclusters zu schaffen.

Die Schaffung neuer gewerblich industrieller Bauflächen trägt zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gemeinde bei.

Ziele der gegenständlichen Planung sind die Schaffung von Baurecht für eine zeitgemäße gewerblich industrielle Nutzung im Umfeld des Standortes bestehenden Gewerbegebietes „Industriestraße Schwarzeden" in Freisen Ortsteil Schwarzerden. Es sollen möglichst große zusammenhängende Baufelder für eine gewerblich industrielle Nutzung geschaffen werden.

Weiter soll die Lage der leitungsgebundenen Versorgungsinfrastruktur optimiert werden.

Lage des Plangebietes

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im anliegenden Lageplan hinreichend bestimmt. Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden" ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

Freisen, den 18.12.2025
(DS) gez.
Der Bürgermeister