Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Freisen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2025 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde im Bereich des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden* im Ortsteil Schwarzerden gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Näheres hierzu zu einem späteren Zeitpunkt an gleicher Stelle.
Verfahrensart
Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden" geändert werden.
Ziet der Planung
In der Gemeinde Freisen besteht ein sehr hoher Bedarf an gewerblichen und industriellen Bauflächen. Zur Ansiedlung und Erweiterung größerer Gewerbe- und Industriebetriebe stehen in der Gemeinde aktuell keine Flächen zur Verfügung. Der bestehende Bedarf kann daher derzeit nicht gedeckt werden. Als Schwerpunkt der künftigen gewerblich industriellen Entwicklung hat die Gemeinde das Gewerbegebiet „Industriestraße Schwarzerden" vorgesehen.
Die Rüstungsindustrie kann als Schlüsselbranche für die Transformation im Saarland gewertet werden. Da in der Gemeinde Freisen bereits ein relevanter Rüstungsbetrieb ansässig ist, bietet sich durch die Schaffung weiterer Gewerbe- und Industrieflächen im unmittelbaren Umfeld dieses Betriebes die Möglichkeit zum Aufbau eines bedeutsamen Rüstungsclusters.
Die Schaffung neuer gewerblich industrieller Bauflächen trägt zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gemeinde bei.
Der Bebauungsplan kann nicht unmittelbar aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Festlegung gewerblicher Bauflächen an Stelle der bisherigen Flächenfestsetzungen um die weitere Entwicklung des geplanten „Industrie- und Gewerbegebietes Schwarzerden" planerisch vorzubereiten. Weiter soll der Flächennutzungsplan in Bezug auf das Wasserschutzgebiet berichtigt werden.
Lage des Plangebietes
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im anliegenden Lageplan hinreichend bestimmt. Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden" ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.