Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Freisen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden" im Ortsteil Schwarzerden gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Verfahrensart
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Ziele der Planung
In der Gemeinde Freisen besteht ein sehr hoher Bedarf an gewerblichen und industriellen Bauflächen. Zur Ansiedlung und Erweiterung größerer Gewerbe- und Industriebetriebe stehen in der Gemeinde aktuell keine Flächen zur Verfügung. Der bestehende Bedarf kann daher derzeit nicht gedeckt werden. Als Schwerpunkt der künftigen gewerblich industriellen Entwicklung hat die Gemeinde das Gewerbegebiet „Industriestraße Schwarzerden" vorgesehen.
Die Rüstungsindustrie kann als Schlüsselbranche für die Transformation im Saarland gewertet werden. Da in der Gemeinde Freisen bereits ein relevanter Rüstungsbetrieb ansässig ist, bietet sich durch die Schaffung weiterer Gewerbe- und Industrieflächen im unmittelbaren Umfeld dieses Betriebes die Möglichkeit zum Aufbau eines neuen Rüstungsclusters zu schaffen.
Die Schaffung neuer gewerblich industrieller Bauflächen trägt zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gemeinde bei.
Ziele der gegenständlichen Planung sind die Schaffung von Baurecht für eine zeitgemäße gewerblich industrielle Nutzung sowie die Bereitstellung ausreichender Flächen für Stellplätze für die Beschäftigen im Umfeld des bestehenden Gewerbegebietes in Freisen Ortsteil Schwarzerden. Weiter soll durch die gegenständliche Planung der infrastrukturelle Anschluss des Gewerbegebietes optimiert werden.
Da sich das bestehende Baurecht in den vergangenen 30 Jahren als nicht marktfähig erwiesen hat, weiterhin allerdings ein sehr hoher Bedarf an Entwicklungsflächen besteht, ist die Änderung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“ für die Gewährleistung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich.
Lage des Plangebietes
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im anliegenden Lageplan hinreichend bestimmt. Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4" ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.