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Freisener Nachrichten
Ausgabe 40/2024
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Regelung erlassen.

Gemeindestraße:

OT Asweiler, Hirsteiner Str., Reitscheider Str. und Altbachstraße sowie eine Einbahnstraßenregelung in Asweiler

Regelplan Nr.

RSA 21 BI/15 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

SR 3 Landpartie

Verantwortlicher:

Thomas Boßert, Tel.: 01705819382

Dauer der Sperrung:

06.10.2024 in der Zeit von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer