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Freisener Nachrichten
Ausgabe 41/2022
Amtlicher Teil
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Niederschrift

Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Freisen

Sitzungstermin:

Donnerstag, 23.06.2022

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:45 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen

Anwesend

Vorsitz

Karl-Josef Scheer

Mitglieder

Daniel Erbes

Peter Berwanger

Jannik Bettinger  — ab Top 2

Harald Borger

Claudia Hornig

Jörg Janes

Anton Lehnert

Gerald Linn

Thorsten Schmidt

Ernst Später

Alexander Becker

Gerhard Bier

Isolde Born

Wilhelm Ernst

Paul Haupenthal

Stefan Haupenthal

Sandra Morgenstern

Christoph Rudolphy

Jens Scheer

Alois Pongratz

Jochen Schmitt

Gerd Peter Werle

Abwesend

Mitglieder

Ralf Alles —  fehlt entschuldigt

David Kebrich —  fehlt entschuldigt

Matthias Sauer —  fehlt entschuldigt

Joachim Bonenberger — fehlt entschuldigt

Clemens Werle —  fehlt entschuldigt

Verwaltung

Olivia Fleisch

Maiko Stohmann

Andrea Greif-Bausch

Schriftführung

Isabell Schnur

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung

2

Vorstellung der Wirtschaftsförderung St. Wendeler Land

FB1-049/22

3

Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 07.04.2022

4

Zustimmung zum Abschluss eines Fördervertrages des Landkreises St. Wendel mit der Musikschule im Landkreis St. Wendel e.V.

FB1-048/22

5

Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckgebäude und Vereinshäuser in der Gemeinde Freisen

FB1-046/22

6

Erlass der Entgelte für Fahrgeschäfte, Spiel- und Verkaufsstände an Märkten, Kirmessen und Volksfesten im Jahr 2022

FB1-053/22

7

Jugendtreff "Alte Feuerwache" Freisen

FB1-054/22

8

Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Freisen ab 01.08.2022

FB1-056/22

9

Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher ab 01.04.2022

FB1-052/22

10

Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Beigeordneten ab 01.04.2022

FB1-055/22

Protokoll

Öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Er beantragt folgenden Punkt nach § 41 Abs. 5 KSVG nachträglich in die Tagesordnung aufzunehmen:

Top 15 Einstellung eines Fachangestellten für Bäderbetriebe im Weiselbergbad FB1-063/22

Die folgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Es wird einstimmig zugestimmt.

2 Vorstellung der Wirtschaftsförderung St. Wendeler Land FB1-049/22

Sachverhalt:

Der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendeler Land mbH, Herr Julian Schneider, wird in einer kurzen Präsentation die Wirtschaftsförderung vorstellen.

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Julian Schneider von der Wirtschaftsförderunggesellschaft St. Wendeler Land und übergibt ihm das Wort. Herr Schneider stellt in einer informativen Präsentation die Wirtschaftsförderung St. Wendeler Land vor.

Da keine Fragen vorliegen, dankt der Vorsitzende Herrn Schneider und verabschiedet diesen.

3 Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 07.04.2022

Wortprotokoll:

Herr Alexander Becker bittet um das Wort und zur Aufnahme in die Niederschrift:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

werte Kolleginnen und Kollegen,

die CDU Fraktion wird der vorliegenden Niederschrift aus der Ratssitzung vom 07.04.2022 nicht zustimmen.

Es macht einen ehrenamtlich kommunalpolitisch engagierten Menschen traurig, dass im Gemeinderat mit zweierlei Maß gemessen wird.

In der vorletzten Sitzung des Rates 2019 wollte ich als Fraktionsvorsitzender zum Abschluss des öffentlichen Teils eine Stellungnahme zur Niederschrift abgeben. Sie, Herr Bürgermeister, haben mir damals gesagt, dass auf der Tagesordnung kein Punkt Mitteilungen und Anfragen steht. Aus diesem Grunde dürfe ich auch nichts sagen. Kaum drei Jahre später bei den eigenen Parteigenossen wird dann eine Ausnahme gemacht. Das ist weder erfahren noch fair.

Zum vorliegenden Wortbeitrag des Kollegen Schmidt finde ich es traurig, dass man zwar einerseits von der sog. Dritten Person spricht, aber ganz klar meine Person anspricht. Für mich fragwürdig ist die Tatsache, dass man personenbezogene Daten (hier die krankheitsbedingte Abmeldung) in einer öffentlichen Sitzung erklärt. Ich glaube Sie wissen wie ich, dass man Daten zum Schutze eines Menschen nach der Verschärfung der DSGVO in der Öffentlichkeit nicht erklärt. Alleine dieser Umstände hätte unserer Ansicht nach dazu führen müssen, dass der Bürgermeister einer Veröffentlichung in der Niederschrift widerspricht.

Da die Wahrheit im Wortbeirat des Kollegen aber falsch dargestellt wird, erlaube ich mir die Richtigstellung. Kurz vor der Landtagswahl wurde ich wiederholt mit Corona infiziert. Da ich stellv. Wahlvorsteher war, habe ich direkt um Ersatz im Dienst des Wahlhelfers / Wahlvorsteher gesucht und der Gemeindeverwaltung mitgeteilt.

Leider war zum damaligen Zeitpunkt nicht klar, wie lange ich an Corona infiziert war. Da jedoch abschätzbar war, dass ich zumindest 10 Tage Quarantäne abzusitzen sind, wurde es mit dem Wahltermin eng. Vor dem Hintergrund der guten Sitte und dem Wissen der aktuellen Situation wurde seitens meiner Partei Ersatz gesucht und gemeldet. Es gab auch seitens der Gemeindeverwaltung keinerlei Rückfragen oder Irritationen.

Mit welchen Schuhen geht man in der Erklärung des 1. Beigeordneten über das Ehrenamt her.

Ehrenamt, gleich egal welcher Art und Weise, ist ein bedeutendes und wichtiges gesellschaftspolitisches Instrument. Leider hat zum damaligen Zeitpunkt das Corona-Virus auch bei der Bundesligamannschaft der Volleyballer zugeschlagen, sodass auch dort kurzfristig Ersatz in der Funktion des Hallensprechers notwendig war. Es lässt insgesamt den Eindruck als naheliegend erscheinen, dass für den Kollegen das politische Ehrenamt eine höhere Bedeutung hat, als das gesellschaftspolitische Ehrenamt. Auch die Äußerung ich habe munter und fidel den Hallensprecher gegeben, ist anmaßend.

Wenn ich richtig informiert bin, ist Deine berufliche Qualifikation nicht die eines Arztes. Künftig erwarte ich bei entsprechender Anspielung Respekt.

Wenn der Rat gemeinsam zu der Überzeugung kommt, dass man personenbezogene Informationen (wie hier die Krankmeldung eines Wahlhelfers) nicht in der Öffentlichkeit erklärt, sollte man diesen Passus der Wortmeldung streichen. Sollte der Rat daran festhalten, wird die CDU-Fraktion der vorliegenden Niederschrift nicht zustimmen.

Die Klärung über die Kommunalaufsicht, hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten, behalten wir uns für diesen Fall vor.

Ich bitte um Aufnahme in die Niederschrift.

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird mehrheitlich genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

1

0

4 Zustimmung zum Abschluss eines Fördervertrages des Landkreises St. Wendel mit der Musikschule im Landkreis St. Wendel e.V. FB1-048/22

Sachverhalt:

Am 06.04.2022 fand eine Mitgliederversammlung sowie eine Vorstandssitzung der Musikschule im Landkreis St. Wendel e.V. statt. Die Gemeinde Freisen ist Mitglied in diesem Verein. Der Bürgermeister ist kraft seines Amtes Mitglied des Vorstandes.

Um die Finanzierung des Vereins langfristig zu sichern, war der Punkt „Fördervertrag der Musikschule mit dem Kultur- und Bildungs-Institut (KuBI) ab 2023“ Gegenstand der Tagesordnung.

Der bestehende Fördervertrag zwischen Musikschule und KuBI läuft zum 31.12.2022 aus, so dass die Mitgliederversammlung des Vereins rechtzeitig über eine Verlängerung der Finanzierung beschließen sollte. Anschließend müssen sich sowohl der Bildungsbeirat als auch der Kreistag zeitnah mit der Angelegenheit befassen.

Wichtig für die Musikschule und ihre Beschäftigten ist eine Planungssicherheit, verbunden mit einer möglichst langen Laufzeit des Vertrages. Deshalb sollte man eine Vereinbarung über zumindest 5 Jahre anstreben.

Für das Jahr 2022 wurde ein Zuschuss von bis zu 387.600,-- € vereinbart.

Um allgemeine Preissteigerungen bei Löhnen und Sachkosten auszugleichen, wurde bereits durch Grundsatzbeschluss festgelegt, dass die Schülerentgelte jährlich um 1,5 % angehoben werden.

Diese allgemeinen Kostensteigerungen sollten auch bei dem Zuschuss des Kreises berücksichtigt werden.

Zwischen KuBI und Musikschule besteht eine Nutzungsvereinbarung für das Gebäude (Neubau) bis 31.12.2025. Für diese Laufzeit wird kein Nutzungsentgelt erhoben, da der Verein einen Baukostenzuschuss in Höhe von 180.000,-- € an das KuBI geleistet hat. Ab dem Jahr 2026 ist daher bei der Finanzierung der Musikschule ein Mietaufwand für die Immobilie des KuBI bei der Bezuschussung einzuplanen.

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Herr Gerd-Peter Werle gibt für die FWG Freisen eine Erklärung zur Niederschrift:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Ratskolleginnen- und Kollegen! Dem Beschlussvorschlag des TOP 4 können wir nicht folgen - aus zweierlei Gründen: - zum einen stellen wir die Fortführung der Musikschule grundsätzlich in Frage - zum anderen wird die Finanzierung über die Kreisumlage erfolgen! Da wir keinerlei Einfluss darauf haben, ist es müßig hier eine Abstimmung durchzuführen!

Daher werden wir uns enthalten! Danke für eure Aufmerksamkeit!

Bitte zur Niederschrift!

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt folgendem Beschlussvorschlag der Mitgliederversammlung der Musikschule im Landkreis St. Wendel e.V. zu:

„Die Mitgliederversammlung bittet den Bildungsbeirat und den Kreistag, den Zuschuss des Landkreises an die Musikschule ab dem 01.01.2023 fortzuführen und einen neuen Fördervertrag mit folgen- den Eckpunkten abzuschließen:

- Laufzeit: 2023 bis 2027,

- Förderhöhe 2023: bis zu 393.000,-- € (Anmerkung: 387.600,-- € + 1,5 % = 393.414,-- €, gerundet),

- ab 2024 Dynamisierung nach Preisindex Statistisches Bundesamt,

- ab 2026 ist neben dieser Förderung eine Lösung zur Darstellung des Mietaufwandes für die Immobilie des KuBI herbeizuführen,

- nicht in Anspruch genommene Zuwendungen in einem Jahr können bei Bedarf in Folgejahre übertragen werden.

Der Vorsitzende (der Mitgliederversammlung) wird ermächtigt, einen neuen Fördervertrag mit den genannten Konditionen abzuschließen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

0

3

5 Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckgebäude und Vereinshäuser in der Gemeinde Freisen FB1-046/22

Sachverhalt:

Aufgrund der Übernahme des Kolpinghauses im Ortsteil Freisen durch die Gemeinde ist die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindlichen Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckgebäude und Vereinshäuser erforderlich.

In der Anlage ist der Vorschlag der Verwaltung beigefügt.

Wortprotokoll:

Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden kurz erläutert.

Da keine Fragen vorliegen, ergeht folgender Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindlichen Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckgebäude und Vereinshäuser entsprechend der beigefügten Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

0

0

6 Erlass der Entgelte für Fahrgeschäfte, Spiel- und Verkaufsstände an Märkten, Kirmessen und Volksfesten im Jahr 2022 FB1-053/22

Sachverhalt:

In der Sitzung am 10.12.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, für das Jahr 2021 keine Entgelte für Fahrgeschäfte, Spiel- und Verkaufsstände an Märkten, Kirmessen und Volksfesten zu erheben.

Nur die Ver- und Entsorgungskosten sollten von den Betreibern übernommen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2022 keine Entgelte zu erheben und nur die Ver- und Entsorgungskosten zu berechnen.

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende verliest den Sachverhalt. Ohne Nachfragen ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, im Jahr 2022 keine Entgelte für Fahrgeschäfte, Spiel- und Verkaufsstände an Märkten, Kirmessen und Volksfesten zu erheben.

Lediglich die Ver- und Entsorgungskosten sind von den Betreibern zu erstatten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

0

0

7 Jugendtreff "Alte Feuerwache" Freisen FB1-054/22

Sachverhalt:

Zwischen der Gemeinde Freisen und dem Ortsverband der Jungen Union Freisen besteht seit 15.12.1995 ein Gestattungsvertrag über die Nutzung der „Alten Feuerwache“ Freisen als Begegnungsstätte für die Jugend.

Aufgrund fehlender Helfer war dieser Jugendtreff in den letzten Jahren nur noch wenig bis garnicht geöffnet.

Die „Grüne Hölle“ Freisen hat sich nun angeboten, die „Alte Feuerwache“ als Begegnungsstätte für die Jugend fortzuführen.

Am 12.05.2022 fand ein Treffen mit den Vorstandsmitgliedern der Jungen Union statt, an dem auch die Jugendbeauftragte, Frau Justine Hautz, teilnahm.

Einvernehmlich kam man zu dem Ergebnis, dass es die beste Lösung sei, den Gestattungsvertrag mit der Jungen Union in beiderseitigem Einvernehmen aufzulösen und einen neuen Vertrag mit der „Grünen Hölle“ zu schließen.

Mit ihren zahlreichen engagierten Mitgliedern kann die „Grüne Hölle“ Freisen einen offenen Jugendtreff wesentlich besser organisieren und betreiben.

Der Ortsrat von Freisen wird in seiner Sitzung am 14.06.2022 über diese Angelegenheit beraten.

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende erörtert den Sachverhalt.

Es folgt eine Erklärung der SPD Fraktion.

Erklärung von Gerald Linn, SPD-Fraktion:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und -kollegen,

heute ist ein guter Tag für die Jugend aus Freisen. Es gelingt eine Befreiung aus der Umklammerung der Parteipolitik. Es entsteht ein echter offener Jugendtreff mit einem hervorragenden Partner, der es gut versteht, mit Kindern und Jugendlichen umzugehen.

Endlich kann die seit Jahren brachliegende Jugendpolitik im Ortsteil Freisen wieder Fahrt aufnehmen.

Wir unterstützen unseren Bürgermeister bei dem Anliegen und erhoffen uns mit der Grünen Hölle neuen Schwung für die Jugendlichen in der gesamten Gemeinde Freisen. Aus Sicht der SPD-Fraktion kann damit unmittelbar begonnen werden.

Gerald Linn

Es folgt eine eingehende Diskussion.

Erklärung von Alexander Becker, CDU-Fraktion:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

werte Kolleginnen und Kollegen Ratsmitglieder,

die Bedürfnisse der Jugend stehen im Mittelpunkt! Als der Jugendtreff in den frühen 90er Jahren durch engagierte Menschen aufgebaut wurde, waren die gesellschaftspolitischen Ziele noch andere.

Junge Menschen trafen sich in Jugendzentren und verbrachten gemeinsame Zeit untereinander.

Es gab weder Facebook, Instagram noch Twitter, geschweige denn ein Handy. Wenn der eine den anderen treffen wollte spazierte man dort hin oder setzte sich auf das Fahrrad.

Heute knapp 30 Jahre später hat sich das Blatt gewandelt. Schulische Anforderungen, wenig Zeit für die Zeit untereinander, Soziale Medien und und und halten Einzug. Die Bedürfnisse der jungen Generation hat sich auch auf dem Land geändert. Hinzu kommen über zwei Jahre Pandemie mit weiteren Einschränkungen für Jung und Alt.

Während die Jugendarbeit in Vereinen und allen voran auch in Jugendtreffs in den letzten beiden Jahren stillstand, haben sich junge Menschen wieder neu orientiert. Das Handy, Tablet oder der eigene PC wurde zum Zeitvertreib während der schulfreien Zeit. Der direkte Kontakt zu gleichaltrigen Menschen wurde weniger oder gar verboten.

Nunmehr hat sich Anfang des Jahres im Vorstand der Jungen Union Freisen und Alten Feuerwache Freisen ein Vorstand neu konstituiert. Im Rahmen des Wegfalls der Covid-Einschränkungen wurden seither Maßnahmen, Ideen und Veranstaltungen geplant und vorbereitet. Bis der Bürgermeister den Vorsitzenden Ruben Schwan und die Vorsitzende Rica Schmitt von seinem Plan der Kündigung des Gestattungsvertrages ansprach. Die Pläne und Ideen der jungen Menschen die für junge Menschen etwas auf die Beine stellen wollten, war nicht mal Gegenstand des Gespräches.

Fakten schaffen und am besten alles direkt vereinbaren, war wohl die Devise. Auf Grundlage des Schreibens von Rica Schmitt und Ruben Schwan war angedacht vorab mit dem Vorstand über das Gespräch mit Herrn Bürgermeister und der Jugendbeauftragten zu sprechen. Eine Entscheidung sollte dann u.a. im Vorstand getroffen werden.

Leider kam es nicht so weit. Bereits zwei Tage nach dem Gespräch mit den Verantwortlichen wurde der Ortsrat angehört. Wo vorab kein Zeitdruck oder keine Zeitnot angesprochen wurde, sind über Nacht Fakten geschaffen worden.

Grundsätzlich, werte Kolleginnen und Kollegen Ratsmitglieder, ist der CDU-Fraktion egal wer den Jugendtreff bewirtschaftet und unterhält. Wichtig ist uns, dass den jungen Menschen in unserer Gemeinde Freisen ein Angebot gemacht wird. Das Verfahren wie man nun zu diesem Sachverhalt kommt, ist für uns nicht nur enttäuschend und unfair, sondern auch noch frustrierend.

Haben wir doch auf der einen Seite junge Menschen, die sich für junge Menschen im Jugendtreff etwas überlegt haben. Diese Ideen, kommen nun nicht im Ansatz zum Tragen, da die Trägerschaft von dem einen Verein zu einem anderen Verein übertragen werden soll. Noch bevor, wir heute im Gemeinderat darüber befinden, werden Veröffentlichungen im Amtsblatt gestrichen. Die jungen Menschen wurden auch nicht zur Jugendkonferenz eingeladen.

Ein Schelm, wer bei der ganzen Sache an die Tatsache denkt, dass die Trägerschaft des Jugendtreff „Alte Feuerwache“ e.V. bei der Jungen Union liegt. Der Gestattungsvertrag wurde nie auf den Jugendtreff übertragen, sondern ist seit Abschluss in 1995 auf die Junge Union als Vertragspartner geschrieben.

Wenn man den eventuell künftigen Träger des Jugendtreff mit ins Boot holen will, was wir ausdrücklich begrüßen, so wäre dies auch in Kombination gegangen. Manche Gemeinden wären stolz, wenn man zwei Vereine hat, die sich in einem selbstverwaltenden Jugendtreff um die Jugend einer Gemeinde kümmern will.

Hier will man seitens der Gemeinde keine zwei Vereine. Man will ein Exempel statuieren und den Verband Junge Union sowie den Verein Jugendtreff Alte Feuerwache auf die Straße setzen! Das Verhalten ist für uns weder erfahren noch fair!!

Auf der Grundlage des Schreibens von Rica Schmitt kann auch nicht von einer einvernehmlichen Auf- hebung des Gestattungsvertrages auszugehen sein. Aus diesem Grunde wird die CDU-Fraktion der vorliegenden Beschlussvorlage nicht zustimmen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn man zum Wohle der Jugend in unserer Gemeinde sowohl mit Junge Union Freisen als auch mit dem Verein Jugendtreff „Alte Feuerwache“ und dem eventuell künftigen Träger einen Kompromiss der gemeinsamen Nutzung des Jugendtreff „Alte Feuerwache“ erzielt. Losgelöst von parteipolitischen Spielchen und Kräftemessen. Dafür sind wir nicht gewählte Mandatsträger im Gemeinderat.

Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass man mit einem positiven Beschluss auch zwei Vereine vor die Tür sitzt. Vereine die sich in Freisen für den Ort Freisen und in der Vereinsgemeinschaft für das Wohl der Freisenerinnen und Freisener einsetzen. Oder kann der Bürgermeister den beiden Vereinen andere Räumlichkeiten anbieten???

Ich bitte um Aufnahme in die Niederschrift.

In Anschluss findet erneut eine kurze Diskussion statt.

Erklärung von Gerd-Peter Werle, Fraktion der FWG Freisen:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Ratsmitglieder! Der vorliegende TOP 7 löst vor allem bei uns eine sehr emotionale Stimmungslage aus. Warum? Nun, mein Fraktionskollege und Stellvertreter Jochen Schmitt hat gemeinsam mit mir 1993 damit begonnen eine Lösung für die örtliche Jugend in Freisen zu organisieren um sich nicht in den üblichen Kneipen aufhalten zu müssen. Daraus folgend wurde das zum Abriss stehende alte Feuerwehrhaus in der Stäbelstraße umgebaut und ertüchtigt.

Nachdem der damalige Bürgermeister Vinzenz Becker uns nur einen 1-Jahres Vertrag anbot, warteten wir bis 1994, als dann Wolfgang Alles BM wurde und uns einen 10-Jahres-Vertrag gab. Daraufhin wurden bis 1997 (erste Eröffnung) der linke Teil umgebaut, instandgesetzt und nutzbar gemacht.

Dies im Detail zu schildern wäre abendfüllend! Nur soviel dazu: es gab keinen Abfluss, keine Wasserleitungen, keine Heizung, Vieles gab es schlichtweg nicht; und auch keinerlei räumliche Verbindungen unter den vier Räumen. Im Übrigen entstand daraus das erste öffentliche Internet-Café im Kreis St. Wendel. Weiterhin wurde danach bis 1999, der zweiten Eröffnung, der rechte Teil umgebaut und nutzbar gemacht.

Das Engagement der vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen war so groß, daß in all diesen Jahren an drei Tagen (Mo, Mi, Fr) der offene Jugendtreff geöffnet war. Außerdem gab es in diesen Jahren zusätzlich mehr als 50 Aktionen im Jahr - überwiegend samstags und sonntags. Auch Ausbildungsplatzbörsen, Nachhilfe und Bewerbertrainings wurden durchgeführt und viele, viele weitere Aktionen - alles in Privatregie und ohne staatliche, also steuerliche Unterstützung. Es kamen sogar

viele Studierende zu uns, die sich über uns informierten und wir Teil ihrer Diplomarbeit wurden, denn unser Vorgehen hatte Vorbildcharakter. Nicht umsonst bekamen wir damals vom Kreisjugend-

amt eine Ausnahmegenehmigung zur Eröffnung eines offenen Jugendtreffs. In den vergangenen Jahren jedoch, konnten die Verantwortlichen Personen diese großen Fußstapfen in keinster Weise aus-

füllen - leider. Somit entstand, bereits lange vor Corona, ein Zustand, der mit offenem Jugendtreff nichts mehr zu tun hat. Daher haben wir uns bereits vor 2019 öffentlich positioniert und arbeiten auf

unsere Initiative hin mit dem Bürgermeister zusammen an einer guten und vor allem besseren Lösung. Die haben wir nun gefunden! Die von uns vorgeschlagene Lösung mit der "Grünen Hölle" als

zukünftigem Nutzer finden wir gut und hoffen auf entsprechende Umsetzung und Euphorie! Im Übrigen gab es im Jugendtreff "Alte Feuerwache" schon damals, vor über 20 Jahren, einen 24-Stunden-Radmarathon mit Spenden pro gefahrenem Kilometer zur Unterstützung der Elterninitiative krebskranker Kinder an der Uniklinik Homburg - nur mal zur Info!

Danke für eure Aufmerksamkeit! Bitte zur Niederschrift!

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, den Gestattungsvertrag mit der Jungen Union Freisen über die Nutzung der „Alten Feuerwache“ Freisen in beiderseitigem Einvernehmen oder vertragsgemäß aufzulösen und einen neuen Vertrag mit der „Grünen Hölle“ zu schließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

9

0

8 Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Freisen ab 01.08.2022 FB1-056/22

Sachverhalt:

Gemäß § 10 des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) vom 19.01.2022 i.V.m. § 6 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (AVO-SBEBG) vom 15.03.2022 werden die angemessenen Personalkosten durch Eigenleistungen des Trägers, durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis) und des Landes sowie durch Beiträge der Erziehungsberechtigten gedeckt.

Als Folge des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19.12.2018 (sogenanntes Gute-KiTa-Gesetz des Bundes) wurden die Beitragssätze der Erziehungsberechtigten für die zukünftigen Jahre - wie nachfolgend dargestellt - vermindert:

Träger

Kreis

Land

Eltern

bis 31.07.2019

10 %

36 %

29 %

25 %

ab 01.08.2019

10 %

36 %

33 %

21 %

ab 01.08.2020

10 %

36 %

37 %

17 %

ab 01.08.2021

10 %

36 %

41 %

13 %

ab 01.08.2022

10 %

36 %

41,5 %

12,5 %

Der Beitrag der Erziehungsberechtigten ist hierbei so zu bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge den entsprechenden Prozentsatz der Personalkosten nicht übersteigt.

Dementsprechend sind die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 mit 12,5 % der Personalkosten ab 01.08.2022 neu festzusetzen.

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende erörtert den Sachverhalt und bedankt sich bei den Mitarbeiter/innen der Kindertageseinrichtungen für die gute Zusammenarbeit, auch während der Coronazeit. Danach informiert er die Anwesenden kurz über die neu festgesetzten Elternbeiträge (ab 01.08.2022)der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Freisen.

Es folgen die Erklärungen der Fraktionen.

Die SPD Fraktion erklärt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Ratskolleginnen und -kollegen,

der 1. August in diesem Jahr ist wieder ein guter Tag für die Eltern im Saarland: Mit der vierten Stufe sinkt der Elternanteil an den Personalkosten der Kitas nun auf 12,5 Prozent. Seit Beginn des Kindergartenjahres 2019/20 gehen die Elternbeiträge nach unten. Im Gegenzug erhöhte sich der Anteil der Landesförderung an den Personalkosten entsprechend, so dass für die Träger keine Finanzierungslücke entstanden ist.

Gebührenfreie Bildung von Anfang an ist ein zentrales und wichtiges Vorhaben der Sozialdemokratie.

Die SPD im Saarland hat sich dafür eingesetzt, dass der Elternanteil in den Kitas und Krippen bis zum Jahr 2022 um die Hälfte reduziert wird. Die neue SPD-Landesregierung schafft sogar bis 2027 stufenweise die kompletten Gebühren ab. Somit wird dem Wunsch des Rates der Gemeinde Freisen entsprochen, die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen für die Eltern schrittweise beitragsfrei zu stellen und damit mehr Bildungsgerechtigkeit herzustellen.

Die Gemeinde Freisen hat bei den Elternbeiträgen bereits 2016 eine Vorreiterrolle im Landkreis übernommen. Denn der Gemeinderat hatte damals bereits einstimmig beschlossen, einen sogenannten politischen Beitrag in Höhe von ca. 21 Prozent zu erheben und dabei keine 25 Prozent auf die Eltern umzulegen. Damit sollten die Gebührenanpassungen für die Betreuungsangebote moderater und die Elternbeiträge erträglicher gestaltet werden, um eine hohe Akzeptanz zu erzeugen. Das ist bis heute auch gelungen.

Im Bereich des Qualitätsmanagements und der Fachberatung in den Kindertagesstätten nimmt die Gemeinde Freisen eine vorbildliche Rolle ein, so dass hier nicht viel nachgesteuert werden muss.

Unsere Gemeinde ist eine familienfreundliche Kommune und wird es mit diesen Beiträgen auch bleiben.

Gerald Linn

Die CDU-Fraktion erklärt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

werte Ratskolleginnen & Ratskollegen,

die Rahmenbedingungen für Familien in der Gemeinde Freisen stimmen. Noch bevor das „Gute Kita Gesetz“ eingeführt wurde, haben wir 2016 einvernehmlich im Rat die Kindergartenbeiträge gedeckelt. Für unsere Fraktion war und ist es wichtig, dass das Leben in der Gemeinde Freisen gerade auch für Familien mit Kindern in einem finanziellen Rahmen bleiben.

Grundsätzlich stehen wir auch weiterhin dazu, dass Bildung kostenlos sein muss. Bildung beginnt bei uns nicht erst in der Grundschule oder im Vorbereitungsjahr der Grundschule. Die Werte, die unsere Kinder in unseren Einrichtungen in der Gemeinden Freisen vermittelt bekommen, sind Begleitung für das ganze Leben.

An dieser Stelle sagen wir den vielen Erzieherinnen und Erziehern in unseren Einrichtungen für die großartige und emphatische Arbeit Tag für Tag Danke. Danke sind nur fünf Buchstaben, zollen in unserem Sinn aber Wertschätzung und Respekt für die tägliche Arbeit mit den Kindern der Gemeinde Freisen.

Wir begrüßen ausdrücklich das Ansinnen der Landesregierung, dass die Kindergartengebühren ganz wegfallen. Der Gebührenwegfall ist aber nur die eine Seite der Medaille. Wir erwarten von der Landesregierung, dass beim Wegfall der Kindergartengebühren gleichzeitig auch die Qualität in den Kindergärten aufrechterhalten bleibt und hierzu notwendige finanzielle Ausstattung bereitgestellt wird.

Unsere Kinder sind die Erwachsenen von Morgen. Jeder Cent und jeder Euro der in die Arbeit mit unseren Kindern sowohl pädagogisch als auch baulich investiert wird ist eine Investition in die Zukunft.

Unsere Fraktion stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Ich bitte um Aufnahme in die Niederschrift.

Die Fraktion der FWG Freisen erklärt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Ratskolleginnen- und Kollegen!

Mit dem heutigen Beschluß über die Senkung der Elternbeiträge für die Kita-Einrichtungen der Gemeinde Freisen ab dem 1. August 2022 müsste man fast lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Die Beiträge senken sich in echten Zahlen i.H.v. 3 bis max. 19 €. Nunja, immerhin - es geht um 0,5 Prozentpunkte. Wir stimmen jeder Erleichterung für die Eltern zu!

Auch wenn wir es gerne schneller erledigt sehen würden!

Viel wichtiger ist jedoch die Ankündigung der neuen Landesregierung, in den nächsten 5 Jahren, die Beiträge um jeweils 2,5 % dann auf insgesamt 0 € Zuzahlung zu senken - dies wäre dann schließlich die Umsetzung einer jahrelangen Forderung der Freien Wähler! Herzlichen Dank dafür!

Eine ähnliche Ankündigung hatten wir bereits 1999 - von einer anderen Alleinregierung.

Wir sind sehr gespannt, ob sich die aktuelle Landesregierung an ihre Ankündigung halten wird!

Bitte zur Niederschrift! Danke für eure Aufmerksamkeit!

Beschluss:

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) beschließt der Gemeinderat als Anlage zur Satzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen das beigefügte Verzeichnis über die Festsetzung der Elternbeiträge zum Besuch der Kindertageseinrichtungen (gültig ab 01.08.2022).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

0

0

9 Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher ab 01.04.2022 FB1-052/22

Sachverhalt:

Gemeinderatsmitglieder, die gleichzeitig auch Ortsvorsteher oder stellvertretende Ortsvorsteher sind, dürfen an der Beratung und Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

Zum 01.04.2022 wurde die Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher (AEVO) geändert.

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher ist in § 5 der AEVO geregelt.

Gemäß § 5 Abs. 1 der AEVO wurden neue Höchstbeträge festgelegt.

§ 5 Abs. 2 und 3 wurden unverändert übernommen.

Nach § 5 Abs. 2 können auf Beschluss des Gemeinderates Ortsvorsteher, die gemäß § 75 Abs. 4 KSVG im Auftrag des Bürgermeisters weitere Verwaltungsangelegenheiten wahrnehmen, eine bis 25 % erhöhte Aufwandsentschädigung erhalten.

Nach § 5 Abs. 3 kann Ortsvorstehern neben der Aufwandsentschädigung bei ständiger Inanspruchnahme eines Wohnraums für dienstliche Zwecke eine angemessene Entschädigung für Benutzung, Heizung, Beleuchtung und Reinigung gewährt werden.

Nachfolgend eine kurze Übersicht der bisher gezahlten Beträge sowie der Vorschlag der Verwaltung ab 01.04.2022:

§ 5 Abs. 1

§ 5 Abs. 2

§ 5 Abs. 3

Summe

max. 25 %

bisher:

Höchstbeträge

15%

51,13 €

bis 1.000 Einwohner

300,00 €

45,00 €

51,13 €

396,13 €

bis 3.000 Einwohner

400,00 €

60,00 €

51,13 €

511,13 €

Vorschlag der

Höchstbeträge

15%

50,00 €

Verwaltung

bis 1.000 Einwohner

350,00 €

52,50 €

50,00 €

452,50 €

ab 01.04.2022

bis 3.000 Einwohner

450,00 €

67,50 €

50,00 €

567,50 €

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die anwesenden Ortsvorsteher und stellvertretenden Ortsvorsteher verlassen zur Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes den Raum. Es ergeht folgender Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher ab 01.04.2022 wie folgt

festzusetzen: Es werden die Höchstbeträge entsprechend § 5 Abs. 1 AEVO gezahlt.

Zusätzlich wird nach § 5 Abs. 2 AEVO die Aufwandsentschädigung um 15 % erhöht.

Bei ständiger Inanspruchnahme eines Wohnraums für dienstliche Zwecke wird nach § 5 Abs. 3 AEVO eine Entschädigung in Höhe von 50,00 € für die Benutzung, Heizung, Beleuchtung und Reinigung gewährt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

5

10 Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Beigeordneten ab 01.04.2022 FB1-055/22

Sachverhalt:

Gemeinderatsmitglieder, die gleichzeitig auch Beigeordnete sind, dürfen an der Beratung und Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

Zum 01.04.2022 wurde die Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher (AEVO) geändert.

Die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten ist in § 4 der AEVO geregelt.

In § 4 Abs. 2 AEVO wurde für die Beigeordneten bei ununterbrochener, länger als 3 Tage andauernder Vertretung des Bürgermeisters ein neuer Höchstbetrag festgesetzt.

Der bisherige Höchstbetrag von monatlich 1.084,00 € wurde ab 01.04.2022 auf 1.300,00 € angehoben.

Neu hinzugekommen ist in § 4 Abs. 1 AEVO die monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von höchstens 90,00 €, die aber entsprechend Abs. 4 nur gezahlt wird, wenn der Beigeordnete keine Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 erhält.

Wortprotokoll:

Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden kurz erörtert. Die anwesenden Beigeordneten verlassen zur Abstimmung dieses Tagesordungspunktes den Raum.

Es ergeht folgender Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Aufwandsentschädigung für die Vertretung des Bürgermeisters nach § 4 Abs. 2 AEVO ab 01.04.2022 auf den neuen Höchstbetrag von 1.300,00 € anzupassen.

Die monatliche Aufwandsentschädigung nach § 4 Abs. 1 AEVO wird ab 01.04.2022 auf den Höchstbetrag von 90,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

0

2

Der Vorsitzende verabschiedet die Gäste und Herrn Fuchs von der Presse und wünscht einen guten Nachhauseweg.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19:45 Uhr.

Vorsitz:

Schriftführung:

Die Mitglieder

Karl-Josef Scheer

Isabell Schnur