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Freisener Nachrichten
Ausgabe 41/2023
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße:

OT Reitscheid, Martinstraße zwischen Hsnr. 19 und 23

Regelplan Nr.

RSA 21 BI/15 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Aufstellung eines Krans zum Einheben einer Betonfertiggarage

Verantwortlicher:

Manuel Bonanni Tel.: 01743240067

Dauer der Sperrung:

Am 19.10.2023 in der Zeit von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer