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Freisener Nachrichten
Ausgabe 42/2022
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 1-3 STVO

Die Gemeinde Freisen erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8, § 47 Abs. 2 Nr. 4 der StVO vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsbeschränkung an.

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Verkehr auf folgender

Gemeindestraße:

Rohrbacher Straße (Abzweigung Autobahnbrücke bis Birkenhof)

Regelplan Nr.

BI/17 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Feuerwehrübung

Verantwortlicher:

Herr Jochen Becker 017640464339

Dauer der Sperrung:

Am 22.10.2022,

von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Die Straße ist unter Beachtung der Bestimmungen der StVO und der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA, Ausgabe Juli 1995) abzusichern.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Die VRA ist mitzuführen und auf Verlangen den mit der Überwachung des Verkehrs beauftragten Personen zur Prüfung auszuhändigen.

Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3-5 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetzes.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer