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Freisener Nachrichten
Ausgabe 42/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV-Park Heinzelberg“ und der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Freisen in seiner Sitzung vom 27.06.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB „Agri-PV-Park Heinzelberg“ sowie als anschließenden förmlichen Verfahrensschritt in gleicher Sitzung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung beschlossen hat.

Der Gemeinde Freisen liegt die konkrete Anfrage eines Vorhabenträgers vor, nördlich Freisen westlich der Autobahn A 62 in der Gemarkung Freisen Flur 2 und 4 das Projekt „„Agri-PV-Park Heinzelberg““ zu verwirklichen. Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst innerhalb der Gemarkung Freisen die folgenden Flurstücke:

Flur 2: Flurstücke 68/4, 69/1, 71/1, 73/1, 74/1, 76, 77, 92/1, 96, 97, 98/1, 99/1, 100/1, 101/1, 102/1; Flur 4: Flurstücke 2, 3/1, 5/1.

Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 17,61 ha.

Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs soll zu Sondergebieten gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Im Sondergebiet „Agri-Solar“ sind Solarmodule in aufrechter Bauweise, d.h., mit maximal 10° Abweichung von der Lotrechten bzw. in exakt senkrechter Aufständerung sowie die für den Betrieb der Anlage notwendigen Nebenanlagen (Wechselrichter, Verkabelung, Trafoanlagen, Zufahrten, Wartungsflächen und Zaunanlagen) zulässig.

In dem Teilbereich, der im Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen als Sondergebiet für Windenergienutzung dargestellt ist, sollen neben Windenergieanlagen auch Agri-PV-Freiflächensolaranlagen analog zu den Festsetzungen des Sondergebietes „Agri-Solar“ zulässig sein. Geplant ist hier die Festsetzung eines Sondergebietes „Windenergienutzung und Agri-Solar“.

Die landwirtschaftliche Nutzung kann zwischen den Modulreihen fortgeführt werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommenden Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Hiermit macht die Gemeinde Freisen bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Park Heinzelberg“ vom 21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 während der Dienststunden, nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 06855/97-29 im Rathaus, Schulstraße 60, 66629 Freisen, Fachbereich 3, Zimmer 9 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen können eingesehen werden:

Neben dem Planentwurf und der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV-Park Heinzelberg“ sind dies

- der Entwurf zum Umweltbericht mit Darstellung des geplanten Untersuchungsumfanges,

- Karten zum Umweltbericht: Übersicht mit Darstellung der Schutzgebiete, Biotoptypenplan (Kartierung 2023 und 2024) inkl. Darstellung der amtlichen Biotopkartierung, Boden und Wasser

Das weitere Umfeld ist gekennzeichnet durch artenreiches Offenland mit landwirtschaftlichen Strukturen wie Äckern und hochwertigen Wiesenflächen teils trockener Ausbildung auf Hangkuppen. Innerhalb des Geltungsbereichs steht eine Windenergieanlage (WKA-Fr9) des Vorhabenträgers.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder per E-Mail an die Adresse maiko.stohmann@freisen.de oder lucille.alles@freisen.de vorgebracht werden. Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die ausgelegten Unterlagen können zusätzlich auf dem Internetportal der Gemeinde Freisen www.freisen.de eingesehen und elektronisch abgerufen werden.

Karl-Josef Scheer, Bürgermeister

Bekanntmachung der Teiländerung des Flächennutzungsplans

im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV-Park Heinzelberg“ und der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Freisen in seiner Sitzung vom 27.06.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV-Park Heinzelberg“ in der Gemarkung Freisen sowie als anschließenden förmlichen Verfahrensschritt in gleicher Sitzung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung beschlossen hat.

Die Teiländerung hat das Ziel, den Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes als „Sondergebiet Agri-PV“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO darzustellen. Das bisherige Sondergebiet „Wind“ soll innerhalb des Bereichs der Teiländerung zu einem Sondergebiet „Wind /Agri-PV“ geändert werden, um eine Doppelnutzung der Fläche zu ermöglichen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommenden Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Hiermit macht die Gemeinde Freisen bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplans im „Agri-PV-Park Heinzelberg“ vom 21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 während der Dienststunden, nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 06855/97-29 im Rathaus, Schulstraße 60, 66629 Freisen, Fachbereich 3, Zimmer 9 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen können eingesehen werden:

Neben dem Planentwurf und der Begründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich „Agri-PV-Park Heinzelberg“ sind dies

- Entwurf zum Umweltbericht mit Darstellung des geplanten Untersuchungsumfanges,

- Karten zum Umweltbericht: Übersicht mit Darstellung der Schutzgebiete, Biotoptypenplan (Kartierung 2023 und 2024) inkl. Darstellung der amtlichen Biotopkartierung, Boden und Wasser

Das weitere Umfeld ist gekennzeichnet durch artenreiches Offenland mit landwirtschaftlichen Strukturen wie Äckern und hochwertigen Wiesenflächen teils trockener Ausbildung auf Hangkuppen. Innerhalb des Geltungsbereichs steht eine Windenergieanlage (WKA-Fr9) des Vorhabenträgers.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder per E-Mail an die Adresse maiko.stohmann@freisen.de oder lucille.alles@freisen.de vorgebracht werden. Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die ausgelegten Unterlagen können zusätzlich auf dem Internetportal der Gemeinde Freisen www.freisen.de eingesehen und elektronisch abgerufen werden.

Karl-Josef Scheer, Bürgermeister