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Freisener Nachrichten
Ausgabe 42/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Freisen f. d. Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.12.2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087), hat der Gemeinderat am 10.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 550.600 €.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 550.600 €.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 16.000.000 €.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf

1.341.300 €.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Satzung über die Festsetzung der

Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Freisen vom 05.12.2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Grundsteuer A

300 v. H.

b) für die Grundstücke

Grundsteuer B

370 v. H.

2.

Gewerbesteuer

425 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 10.04.2025 beschlossene Stellenplan.

Freisen, den 10.04.2025
Der Bürgermeister
gez. Scheer

Hinweis

Bezüglich der Rechtsfolgen verweise ich auf § 12 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).

Freisen, den 08.10.2025
Der Bürgermeister
gez. Scheer

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 86 Abs. 3 KSVG in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung, öffentlich bekanntgemacht. Die nach dem KSVG erforderliche Genehmigung ist von der Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt in St. Ingbert erteilt und hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

St. Ingbert, 26.09.2025
Im Auftrag
gez. Thomas Frey

Offenlegung des Haushaltsplanes 2025

Der Haushaltsplan der Gemeinde Freisen für das Haushaltsjahr 2025 liegt zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit von Montag, dem 20.10.2025 bis Freitag, dem 31.10.2025, bei der Gemeindeverwaltung Freisen - Rathaus, Schulstraße 60, Zimmer 22, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Montag:

08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag:

08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr

Mittwoch:

08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:30 Uhr

Freitag:

08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Freisen, den 08.10.2025
Der Bürgermeister
gez. Scheer