Aufgrund der §§ 84 ff. des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.12.2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087), hat der Gemeinderat am 10.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt | ||
| 1. im Ergebnishaushalt mit | dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 29.307.550 € |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 30.648.850 € |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -1.341.300 € |
| 2. im Finanzhaushalt mit | den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.132.500 € |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.780.000 € |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -2.647.500 € |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 564.800 € |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.776.200 € |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.211.400 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 550.600 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 550.600 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 16.000.000 €.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf
1.341.300 €.
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Satzung über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Freisen vom 05.12.2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | |
| Grundsteuer A | 300 v. H. |
| b) für die Grundstücke | |
| Grundsteuer B | 370 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 425 v. H. |
Es gilt der vom Gemeinderat am 10.04.2025 beschlossene Stellenplan.
Hinweis
Bezüglich der Rechtsfolgen verweise ich auf § 12 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 86 Abs. 3 KSVG in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung, öffentlich bekanntgemacht. Die nach dem KSVG erforderliche Genehmigung ist von der Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt in St. Ingbert erteilt und hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
| Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Freisen genehmige ich | ||
| - | gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von | 550.600 €, |
| und | ||
| - | gemäß § 91 Abs.4 KSVG den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von | 550.600 €. |
Offenlegung des Haushaltsplanes 2025
Der Haushaltsplan der Gemeinde Freisen für das Haushaltsjahr 2025 liegt zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit von Montag, dem 20.10.2025 bis Freitag, dem 31.10.2025, bei der Gemeindeverwaltung Freisen - Rathaus, Schulstraße 60, Zimmer 22, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
| Montag: | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr |