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Freisener Nachrichten
Ausgabe 42/2025
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße:

OT Freisen, Schulstraße

Regelplan Nr.

RSA 21 BI/15 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Kronjuwelen der Blasmusik

Verantwortlicher:

Herr Seibert Tel.: 0172651561

Dauer der Sperrung:

17.10.25 und 18.10.25

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer