Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
| Gemeindestraße: | OT Freisen, Schulstraße |
| Regelplan Nr. | RSA 21 BI/15 Vollsperrung |
| Grund der Sperrung: | Kronjuwelen der Blasmusik |
| Verantwortlicher: | Herr Seibert Tel.: 0172651561 |
| Dauer der Sperrung: | 17.10.25 und 18.10.25 |
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.