| Sitzungstermin: | Donnerstag, 21.09.2023 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 18:29 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen |
Anwesend
Vorsitz
Karl-Josef Scheer
Mitglieder
Ralf Alles
Peter Berwanger
Harald Borger
Daniel Erbes
Claudia Hornig
Jörg Janes
Anton Lehnert
Gerald Linn
Matthias Sauer
Thorsten Schmidt
Ernst Später
Gerhard Bier
Isolde Born
Volker Dewes
Wilhelm Ernst
Paul Haupenthal
Jens Scheer
Matthias Bottelberger
Alois Pongratz
Jochen Schmitt
Gerd Peter Werle
Verwaltung
Andrea Greif-Bausch
Christian Alles
Maiko Stohmann
Schriftführung
Olivia Fleisch
Abwesend
Mitglieder
| Jannik Bettinger | entschuldigt |
| David Kebrich | entschuldigt |
| Alexander Becker | entschuldigt |
| Joachim Bonenberger | entschuldigt |
| Stefan Haupenthal | entschuldigt |
| Sandra Morgenstern | entschuldigt |
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil | ||
| 1 | Eröffnung der Sitzung | |
| 2 | Verabschiedung des ausgeschiedenen Mitglieds des Gemeinderates, Herr Christoph Rudolphy | FB1-108/23 |
| 3 | Einführung und Verpflichtung des neuen Gemeinderatsmitglieds Volker Dewes, Heidestraße 38, 66629 Freisen | FB1-109/23 |
| 4 | Benennung eines Nachfolgers für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Christoph Rudolphy im Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten | FB1-110/23 |
| 5 | Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Freisen in Wahlbereiche für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 | FB1-105/23 |
| 6 | Festsetzung der Zahl der Mitglieder der Ortsräte in der Gemeinde Freisen | FB1-104/23 |
| 7 | Anpassung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige auf die Höchstsätze gemäß der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung des Saarlandes | FB1-107/23 |
| 8 | Gründung des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land | FB1-106/23 |
| 1. Beitritt der Gemeinde Freisen | ||
| 2. Ermächtigung des Bürgermeisters zur finalen Aushandlung der Verbandssatzung und Zustimmung zur Verbandssatzung in der konstituierenden Sitzung des Zweckverbandes | ||
| 9 | Unterrichtung des Gemeinderates über den Stand des Haushaltsvollzuges zum Stichtag 30.06.2023, gemäß § 23 Abs. 1 KommHVO | FB2-030/23 |
| 10 | Bekanntgabe des Zwischenberichts für das 1. Halbjahr 2023 für das Abwasserwerk der Gemeinde Freisen | FB2-032/23 |
Öffentlicher Teil
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
| 2 | Verabschiedung des ausgeschiedenen Mitglieds des Gemeinderates, Herr Christoph Rudolphy | FB1-108/23 |
Sachverhalt:
Herr Christoph Rudolphy hat mit Schreiben vom 11.08.2023 erklärt, dass er sein Mandat im Gemeinderat mit Ablauf des 31.08.2023 niederlegt.
Herr Rudolphy gehörte dem Gemeinderat seit 25.09.2007 an.
Während der aktuellen Amtszeit war er Mitglied im Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Rudolphy mit einer Ehrenurkunde und bedankt sich für die in
den vergangenen 16 Jahren geleistete Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Freisen.
| 3 | Einführung und Verpflichtung des neuen Gemeinderatsmitglieds Volker Dewes, Heidestraße 38, 66629 Freisen | FB1-109/23 |
Sachverhalt:
Das Gemeinderatsmitglied Christoph Rudolphy hat mit Schreiben vom 11.08.2023 erklärt, dass er sein Mandat im Gemeinderat der Gemeinde Freisen mit Ablauf des 31.08.2023 niederlegt.
Gemäß § 44 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich festgestellt, dass Herr Volker Dewes, Heidestraße 38, 66629 Freisen, nachrückender Ersatzmann für Herrn Christoph Rudolphy ist.
Herr Dewes hat mit Schreiben vom 21.08.2023 erklärt, dass er die Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Freisen annimmt.
Ich bitte, Herrn Dewes in der nächsten Gemeinderatssitzung in das Amt einzuführen und die Verpflichtung vorzunehmen.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende belehrt Herrn Dewes über die Rechtsstellung und Aufgaben seines Amtes und weist ihn auf die Bestimmungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes hin. Anschließend verpflichtet er Herrn Dewes durch Handschlag zur gesetzmäßigen Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt, die von dem Vorsitzenden sowie dem neuen Gemeinderatsmitglied unterschrieben wird.
| 4 | Benennung eines Nachfolgers für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Christoph Rudolphy im Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten | FB1-110/23 |
Sachverhalt:
Das ausgeschiedene Mitglied des Gemeinderates, Herr Christoph Rudolphy, war Mitglied im Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten des Gemeinderates der Gemeinde Freisen.
Als Ersatz für das ausgeschiedene Mitglied ist in der nächsten Gemeinderatssitzung ein Nachfolger unter Beachtung der Vorschrift des § 48 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) für diesen Ausschuss zu benennen.
Wortprotokoll:
Die CDU-Fraktion benennt Herrn Volker Dewes als Nachfolger für Herrn Rudolphy im Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 0 | 0 |
| 5 | Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Freisen in Wahlbereiche für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 | FB1-105/23 |
Sachverhalt:
Der Ministerrat des Saarlandes hat am 11.07.2023 beschlossen, den Wahltag für die Gemeinderats- und Ortsratswahlen zeitgleich mit der Europawahl auf Sonntag, den 09.06.2024, festzulegen.
Nach § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 09.11.2008 (Amtsblatt S. 1835) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2019 (Amtsblatt I S. 127) wird das Wahlgebiet der Gemeinde durch den Gemeinderat für die Aufstellung von Bereichslisten in Wahlbereiche eingeteilt.
Die Wahlbereiche sollen einen oder mehrere benachbarte Gemeindeteile (Ortsteile) umfassen.
Bei den letzten Kommunalwahlen wurden die einzelnen Ortsteile der Gemeinde Freisen als Wahlbereiche festgelegt.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Das Wahlgebiet der Gemeinde Freisen wird anlässlich der Kommunalwahlen am 09.06.2024 für die Aufstellung von Bereichslisten in nachfolgende Wahlbereiche eingeteilt:
| Wahlbereich 100: | Asweiler, |
| Wahlbereich 200: | Eitzweiler, |
| Wahlbereich 300: | Freisen, |
| Wahlbereich 400: | Grügelborn, |
| Wahlbereich 500: | Haupersweiler, |
| Wahlbereich 600: | Oberkirchen, |
| Wahlbereich 700: | Reitscheid, |
| Wahlbereich 800: | Schwarzerden. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 0 | 0 |
| 6 | Festsetzung der Zahl der Mitglieder der Ortsräte in der Gemeinde Freisen | FB1-104/23 |
Sachverhalt:
Nach § 71 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) beträgt die Zahl der Mitglieder der Ortsräte in Gemeindebezirken bis zu 5.000 Einwohnern (= niedrigste Größenklasse der Gemeindebezirke) mindestens 7 und höchstens 11.
Mit Gesetz Nr. 2014 zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom 08./09. Dezember 2020, Artikel 1 – Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – wurde unter Nr. 17 in § 71 Abs. 2 Satz 3 KSVG neu eingefügt, dass in der niedrigsten Größenklasse der Gemeindebezirke die Zahl der Mitglieder der Ortsräte auf 5 abgesenkt werden kann.
In der vom Gemeinderat am 18.10.2018 beschlossenen Satzung über die Einteilung des Gebietes der Gemeinde Freisen in Gemeindebezirke wurde in § 2 die Zahl der Mitglieder der einzelnen Ortsräte wie folgt festgesetzt:
| Ortsteil Asweiler: | 9 Mitglieder, |
| Ortsteil Eitzweiler: | 7 Mitglieder, |
| Ortsteil Freisen: | 11 Mitglieder, |
| Ortsteil Grügelborn: | 9 Mitglieder, |
| Ortsteil Haupersweiler: | 9 Mitglieder, |
| Ortsteil Oberkirchen: | 11 Mitglieder, |
| Ortsteil Reitscheid: | 9 Mitglieder, |
| Ortsteil Schwarzerden: | 9 Mitglieder. |
Die Einwohnerzahl der Gemeindebezirke ist nach den melderechtlichen Vorschriften zu ermitteln, wobei die Einwohnerzahl am Tag der letzten vorausgegangenen allgemeinen Kommunalwahlen maßgebend ist.
Diese Vorschrift macht es notwendig, dass die Zahl der Ortsratsmitglieder innerhalb der laufenden Amtszeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss.
Da die derzeitige Zahl der Ortsratsmitglieder in Einklang mit § 71 Abs. 2 KSVG steht, besteht hier keine Veranlassung, die zurzeit gültige Satzung bezüglich der Zahl der Ortsratsmitglieder zu ändern.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Satzung lediglich hinsichtlich der Einwohnerzahlen anzupassen.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Zahl der Mitglieder der Ortsräte der Gemeindebezirke der Gemeinde Freisen wie bisher zu belassen:
| Ortsteil Asweiler: | 9 Mitglieder, |
| Ortsteil Eitzweiler: | 7 Mitglieder, |
| Ortsteil Freisen: | 11 Mitglieder, |
| Ortsteil Grügelborn: | 9 Mitglieder, |
| Ortsteil Haupersweiler: | 9 Mitglieder, |
| Ortsteil Oberkirchen: | 11 Mitglieder, |
| Ortsteil Reitscheid: | 9 Mitglieder, |
| Ortsteil Schwarzerden: | 9 Mitglieder. |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Einteilung des Gebietes der Gemeinde Freisen in Gemeindebezirke vom 18.10.2018 entsprechend der Einwohnerzahlen anzupassen.
Beschluss:
Das Wahlgebiet der Gemeinde Freisen wird anlässlich der Kommunalwahlen am 09.06.2024 für die Aufstellung von Bereichslisten in nachfolgende Wahlbereiche eingeteilt:
| Wahlbereich 100: | Asweiler, |
| Wahlbereich 200: | Eitzweiler, |
| Wahlbereich 300: | Freisen, |
| Wahlbereich 400: | Grügelborn, |
| Wahlbereich 500: | Haupersweiler, |
| Wahlbereich 600: | Oberkirchen, |
| Wahlbereich 700: | Reitscheid, |
| Wahlbereich 800: | Schwarzerden. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 0 | 0 |
| 7 | Anpassung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige auf die Höchstsätze gemäß der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung des Saarlandes | FB1-107/23 |
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.06.2023 beantragten die SPD- und FWG-Fraktion im Gemeinderat die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes.
In der Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2023 wurde beschlossen, die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auf die Höchstbeträge gemäß der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung des Saarlandes anzupassen. Die Anpassung soll jedoch nicht wie vorgeschlagen ab 01.01.2024, sondern bereits ab 01.10.2023 erfolgen.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende schildert nochmals den Sachverhalt und dankt der Feuerwehr für Ihre Arbeit.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ab 01.10.2023 auf die jeweiligen Höchstsätze gemäß der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung des Saarlandes anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 0 | 0 |
| 8 | Gründung des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land | |
| 1. Beitritt der Gemeinde Freisen | ||
| 2. Ermächtigung des Bürgermeisters zur finalen Aushandlung der Verbandssatzung und Zustimmung zur Verbandssatzung in der konstituierenden Sitzung des Zweckverbandes | FB1-106/23 | |
Sachverhalt:
Bereits im Jahr 2017 wurde die Arbeitsgruppe IKZ Feuerwehren im Landkreis St. Wendel ins Leben gerufen. Ziel dieser Arbeitsgruppe war es seither, die Zusammenarbeit der Feuerwehren aller Kommunen im Landkreis St. Wendel in allen relevanten Aufgabenschwerpunkten zu verbessern.
Im Ergebnis soll das Ehrenamt im Bereich des Feuerwehrwesens von Aufgaben im Bereich der Gerätevorhaltung und -wartung für die Aufgabe des Brandschutzes und der Technischen Hilfe entlastet werden. Dadurch soll die Attraktivität der ehrenamtlichen Tätigkeit in den gemeindlichen freiwilligen Feuerwehren gesteigert werden und durch betriebswirtschaftliche Optimierung und Kostenreduzierungen gleichzeitig die Qualität des Brandschutzes durch Professionalisierung gesteigert werden.
Die Gemeinde Freisen soll nach mehreren Besprechungen auf Kreisebene, nicht wie unter Punkt 2.2 Nr. 4 des Abschlussberichtes beschrieben, den Bereich Pumpen/Armaturen übernehmen, sondern zusammen mit den Gemeinden Namborn und Nohfelden den Bereich „Atemschutz“ übernehmen.
Um die geplante Zusammenarbeit strukturell sinnvoll, rechtlich sicher und funktionell aufstellen zu können, hat der Gemeinderat der Gemeinde Freisen in seiner Sitzung am 09.12.2021 die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (im Folgenden PD), Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, mit dieser Beratungsleistung betraut.
Seit Auftragsvergabe fanden eine Vielzahl von Abstimmungsgesprächen zwischen der PD, der Arbeitsgruppe IKZ Feuerwehren im Landkreis St. Wendel, dem Kreisfeuerwehrausschuss sowie der Kreisgruppe St. Wendel des Saarländischen Städte- und Gemeindetages statt.
Die Ergebnisse des Beratungsauftrages stellten die Projektverantwortlichen der PD den Bürgermeistern im Landkreis St. Wendel sowie dem Landrat des Landkreises St. Wendel am 13.10.2022 vor. Dem Kreisfeuerwehrausschuss wurde selbiges Ergebnis in einer Sitzung am 18.10.2022 präsentiert. Die Ausführungen sind als Anlage 1 beigefügt.
Auf Basis dieser Vorlage haben die Bürgermeister im Landkreis St. Wendel im Rahmen ihrer Kreisgruppensitzung am 10. Januar 2023 grundsätzlich entschieden, ihren Gremien zur Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Feuerwehrwesens die Rechtsform des Zweckverbandes vorzuschlagen.
Dem zu gründenden Zweckverband käme dabei in einem ersten Schritt die Aufgabe zu, auf Basis der Satzung eine Geschäftsordnung zu erarbeiten, ein Entgelt- und Leistungsverzeichnis für die gegenseitige Erbringung von Leistungen sowie eine Abrechnungssystematik zu erarbeiten.
Im zweiten Schritt kann der Zweckverband die Freiwilligen Feuerwehren sowie die Mitglieder des Zweckverbandes bei Beschaffungen im Sinne einer Vereinheitlichung von Material maßgeblich unterstützen.
Zur Ausarbeitung eines solchen Satzungsentwurfs wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Bürgermeistern der Gemeinden Nohfelden (Andreas Veit), Nonnweiler (Dr. Franz-Josef Barth) und Tholey (Andreas Maldener) einberufen. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage 2 beigefügt. Ziel ist es, auf Basis dieses Satzungsentwurfs den Zweckverband im vierten Quartal 2023 zu gründen, um im ersten Quartal 2024 mit dem operativen Geschäft beginnen zu können. Hierzu soll ein Geschäftsführer von der Verbandsversammlung eingestellt werden. Weiteres Personal ist zunächst nicht vorgesehen.
Darüber hinaus hat der Landkreis St. Wendel zwischenzeitlich – jedoch unter Vorbehalt eines Beschlusses des Kreistages – angekündigt, in einem zu gründenden Zweckverband als beratendes Mitglied mitwirken und sich gleichzeitig an der Begleichung der Verbandsumlage beteiligen zu wollen.
Um den Feuerwehrzweckverband St. Wendeler Land gründen zu können, müssen die Gremien der beteiligten Gemeinden des Landkreises St. Wendel, der Kreisstadt St. Wendel sowie des Landkreises St. Wendel den Beitritt ihrer Gebietskörperschaft formell und grundsätzlich beschließen.
Im Anschluss werden die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden und der Kreisstadt sowie der Landrat des Landkreises St. Wendel eventuell erforderliche Änderungen in den Satzungsentwurf einarbeiten. Die finale Satzung soll im Rahmen einer Gründungsversammlung des Zweckverbandes möglichst im vierten Quartal 2023 beschlossen werden. Die Bürgermeister sowie der Landrat werden ihre zuständigen Gremien über diese weiteren Schritte fortlaufend informieren.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Für die SPD-Fraktion nimmt Herr Gerald Linn wie folgt Stellung:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Ratskolleginnen und -kollegen, seit 6 Jahren versucht die Arbeitsgruppe IKZ Feuerwehren im Landkreis St. Wendel, die Zusammenarbeit der Feuerwehren in allen relevanten Aufgabenschwerpunkten zu verbessern. Dabei ist es Ziel, das Ehrenamt von Aufgaben im Bereich der Gerätevorhaltung und Gerätewartung sowie der technischen Hilfe zu entlasten, um die Attraktivität für das Ehrenamt bei der Feuerwehr und auch die Qualität des Brandschutzes durch Professionalisierung und Kostenreduzierung zu steigern. Denn: die Aufgaben der Feuerwehr werden immer umfangreicher und teurer. Gleichzeitig fehlt es vielerorts an Nachwuchskräften. Ein zu gründender Zweckverband soll hier im Landkreis St. Wendel Abhilfe schaffen. Das Grundgerüst dazu steht nun. Es fehlt aber noch eine Menge Fleisch an den Knochen. Eine Zusammenarbeit auf Kreisebene ist durchaus sinnvoll – aber nicht auf Kosten der gemeindlichen Wehr und der gemeindlichen Finanzen. Im Hinblick auf die Gleichstellung und Nicht-Schlechter-Stellung unserer Wehr stemmt sich die SPD-Fraktion nicht entgegen. Aber es müssen noch viele Detailfragen geklärt werden. Zunächst soll nur ein Geschäftsführer eingestellt werden. Wir alle wissen, dass der Geschäftsführer nicht alleine bleiben wird. Unklar ist der später zu erwartende Personalbestand. Wie wirkt sich die Personalentwicklung finanziell auf die Verpflichtung aus, die wir nun eingehen? Dazu fehlen weitergehende Informationen. Genauso offen ist die Frage, wo das Personal gegebenenfalls vorgehalten wird. Wir sollten mitmachen bei der geplanten Solidargemeinschaft des Rettungs- und Hilfeleistungswesens, auch wenn der Nutzen zuerst nicht auf unserer Seite liegen sollte. Wir erwarten aber zeitnah einen Mehrwert für unsere Wehr. Die SPD-Fraktion steht dem Beitritt der Gemeinde Freisen zur Gründung des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land nicht im Weg und wünscht sich eine enge Einbindung bei dem weiteren Geschehen.“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt,
| 1. | dem noch zu gründenden „Feuerwehrzweckverband St. Wendeler Land“ beizutreten. |
| 2. | Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 2 beigefügten Entwurf der Satzung des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land entsprechend der Beratungsergebnisse der beteiligten Gremien final zu verhandeln und bei der Gründungsversammlung des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land dieser Satzung zuzustimmen. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 0 | 0 |
| 9 | Unterrichtung des Gemeinderates über den Stand des Haushaltsvollzuges zum Stichtag 30.06.2023, gemäß § 23 Abs. 1 KommHVO | FB2-030/23 |
Sachverhalt:
Gemäß § 23 Abs. 1 KommHVO ist nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde der Gemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs (Erreichung der Finanz- und Leistungsziele) zu unterrichten.
Zur Information der Gremien ist jeweils ein Zwischenbericht der Ergebnisrechnung und der Investitionen als Anlage beigefügt.
Wortprotokoll:
Es gibt keine weiteren Fragen zum Sachverhalt.
| 10 | Bekanntgabe des Zwischenberichts für das 1. Halbjahr 2023 für das Abwasserwerk der Gemeinde Freisen | FB2-032/23 |
Sachverhalt:
Gemäß § 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 08.12.2021 (Amtsbl. S. 2629), hat die Werkleitung den Werksausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich oder elektronisch zu unterrichten.
Die für die Gremien erforderlichen Informationen sind dem beiliegenden Zwischenbericht zu entnehmen.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Der Tagesordnungspunkt dient lediglich der Information des Gemeinderates.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erörtert, welche Maßnahmen aktuell noch durchgeführt werden.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 18:29 Uhr.
| Vorsitz: | Schriftführung: | Die Mitglieder |
| Karl-Josef Scheer | Olivia Fleisch |