| Sitzungstermin: | Donnerstag, 20.07.2023 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:15 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen |
Anwesend:
Vorsitz
Karl-Josef Scheer
Mitglieder:
Matthias Bottelberger
Ralf Alles
Daniel Erbes
David Kebrich
Peter Berwanger
Jannik Bettinger
Harald Borger
Claudia Hornig
Jörg Janes
Anton Lehnert
Gerald Linn
Matthias Sauer
Thorsten Schmidt
Ernst Später
Alexander Becker
Gerhard Bier
Joachim Bonenberger
Isolde Born
Wilhelm Ernst
Stefan Haupenthal
Sandra Morgenstern
Alois Pongratz
Jochen Schmitt
Gerd Peter Werle
Abwesend:
Mitglieder:
| Paul Haupenthal | fehlt entschuldigt |
| Christoph Rudolphy | fehlt entschuldigt |
| Jens Scheer | fehlt entschuldigt |
Verwaltung:
Maiko Stohmann
Christian Alles
Andrea Greif-Bausch
Schriftführung:
Isabell Schnur
Öffentlicher Teil
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Den anwesenden Vertretern der Feuerwehren spricht er seinen Dank für den Einsatz in Asweiler aus. Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Freisen 20.07.2023
2. Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 09.03.2023
Die CDU-Fraktion stimmt der Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift nicht zu. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Alexander Becker erklärt zur Niederschrift:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen,
die CDU-Fraktion wird der Niederschrift aus der Haushaltssitzung vom 09.03.2023 nicht zustimmen. Dies hat folgenden Grund. Im Rahmen unserer Stellungnahme zur Niederschrift haben wir die Aufstockung des Haushaltstitel „Ausfinanzierung Straßenendausbau“ auf 500.000€ pro Jahr beantragt. In meinen Worten, so steht es nun auch im Protokoll, habe ich erklärt, dass die Finanzierung evtl. beispielsweise aus den Rücklagen der Gemeinde finanziert werden kann. Ich habe und das ist mir ausdrücklich wichtig nicht gesagt, dass dies ausschließlich aus Rücklagen finanziert hätte werden können! Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe der Fraktion mögliche Finanzierungsschritte und Überlegungen vorzulegen. Als Beleg, lesen Sie bitte die Forderungen der Freien Wähler Fraktion! Dort wurden Dinge wie Feuerwehrrente, Bürgerbus, Aufstockung der OPB gefordert. Ohne ein Wort der Finanzierung wurde dies von Ihnen Herr Bürgermeister angenommen. Alleine aus der Tatsache, dass wir beispielsweise und eventuell als Wörter benutzt haben, ist der Antrag von uns nicht rechtswidrig! Auch der Umstand, dass Sie im Nachgang über diesen Antrag haben abstimmen lassen, lässt für uns den Eindruck als naheliegend erscheinen, dass Sie selbst nicht sicher waren, ob der Antrag rechtswidrig ist oder nicht. Darüber hinaus kommt ein weiterer Fehler in der Abhandlung dieses Tagesordnungspunkt. In der uns selbst gegebenen Geschäftsordnung haben wir als Gemeinderat der Gemeinde Freisen festgelegt, dass wir über Anträge, die weiter gehen, als der Vorschlag der Verwaltung zuerst abstimmen. Dies haben sie in der damaligen Sitzung ebenfalls nicht gemacht. Vielmehr haben Sie, so meine Meinung, aufgrund parteipolitischer Taktik zuerst über den Verwaltungsentwurf abstimmen lassen und dann über unseren Antrag. Unsere Fraktion hat dies in dieser Angelegenheit eine kommunaljuristische Meinung eingeholt. Allein aus dem Umstand heraus, dass die CDU-Fraktion dem Beschluss aus der Sitzung nicht widersprochen hat, liegt darin, dass wir die gesamten Maßnahmen im Investitionsprogramm keinen Aufschub haben zulassen wollen und der Gemeinde Freisen eine spätere Haushaltsberatung und Entscheidung haben zumuten wollen. Wir werden wie bereits erwähnt, dieser Niederschrift nicht zustimmen. Darüber hinaus erwarten wir für künftige Haushaltsberatungen auch eine klarere Beratungsabfolge. Wir haben in den letzten Jahren immer zuerst über das Zahlenwerk und die Haushaltssatzung abgestimmt und im Nachgang über Stellenplan und Investitionsprogramm. Wir bitten die Verwaltung künftig, zuerst über Investitionsprogramm und Stellenpläne abstimmen zu lassen und abschließend über die Haushaltssatzung. Allein der verwaltungsrechtlich logische Weg ist dieser. Grundsätzlich kann eine Haushaltsberatung auch unter einem Tagesordnungspunkt mit entsprechender Reihenfolge vorgenommen werden.
Daraufhin merkt Herr Gerald Linn an, dass man diesen Tagesordnungspunkt schon in der Ausschusssitzung hätte ansprechen können. Der Vorsitzende geht erneut auf die Position der Verwaltung ein. Der Antrag der CDU-Fraktion war kommunalrechtlich nicht machbar und deshalb nicht zur Abstimmung gestellt worden. Dieser Tagesordnungspunkt wird mehrheitlich so beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 17 | 7 | 0 |
3. Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 25.05.2023 Ohne Aussprache wird der öffentliche Teil der Niederschrift genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | 0 | 0 |
4. Änderung des Gesellschaftsvertrags der LEG Kommunal GmbH FB1-102/23
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 27.01.2022 hat der Gemeinderat entschieden, zum 01.01.2022 einen Anteil in Höhe von 500,-- € an der LEG Kommunal zu erwerben. Mit Schreiben vom 16.05.2023 hat die LEG Kommunal mitgeteilt, dass eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erforderlich ist. Der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag sowie das Schreiben der LEG Kommunal mit den erforderlichen Änderungen ist als Anlage beigefügt.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt ist jedem bekannt und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Es ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags entsprechend der beigefügten Anlage zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | 0 | 0 |
5. Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde FB1-098/23 Freisen ab 01.08.2023
Sachverhalt:
Gemäß des Kita-Beitragsfreiheitsgesetzes vom 26.04.2023 werden die Kita-Beiträge bis zum 01. Januar 2027 vollständig abgebaut. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) vor. Beginnend ab dem 01. August 2023 werden die Kita-Beiträge schrittweise um jeweils 2,5 Prozentpunkte gesenkt.
| Träger | Kreis | Land | Eltern | |
| bis 31.07.2023 | 10,0 % | 36,0 % | 41,5 % | 12,5 % |
| ab 01.08.2023 | 10,0 % | 36,0 % | 44,0 % | 10,0 % |
| ab 01.08.2024 | 10,0 % | 36,0 % | 46,5 % | 7,5 % |
| ab 01.08.2025 | 10,0 % | 36,0 % | 49,0 % | 5,0 % |
| ab 01.08.2026 | 10,0 % | 36,0 % | 51,5 % | 2,5 % |
| ab 01.01.2027 | 10,0 % | 36,0 % | 54,0 % | 0,0 % |
Der Beitrag der Erziehungsberechtigten ist hierbei so zu bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge den entsprechenden Prozentsatz der Personalkosten nicht übersteigt. Dementsprechend sind die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 mit 10,0 % der Personalkosten ab 01.08.2023 neu festzusetzen.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden ausführlich dargestellt.
Herr Gerald Linn von der SPD-Fraktion erklärt zur Niederschrift:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Ratskolleginnen und -kollegen,
der 1. August in diesem Jahr ist wieder ein guter Tag für die Eltern im Saarland: Mit der fünften Stufe sinkt nun der Elternanteil an den Personalkosten der Kitas von 12,5 auf 10 Prozent. Das spüren auch die Eltern in unserer Gemeinde trotz Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst für die Beschäftigten in den Kitas deutlich im Portemonnaie. Das sind beispielsweise für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen von 8 bis 14 Uhr 10 Euro (20 Prozent) monatlich weniger für das 1. Kind, für den Besuch der Krippe in Freisen und Schwarzerden von 8 bis 14 Uhr 20 Euro (14 Prozent) monatlich weniger für das 1. Kind und für den Besuch des Hortes 10 Euro (20 Prozent) monatlich weniger. Zusätzlich erbringt die Gemeinde Freisen weiterhin freiwillige Leistungen wie die kostenlose Zubringerfahrten für die Kinder aus unseren Ortsteilen sowie die seit vielen Jahr preislich unveränderte, kostengünstige Zubereitung von frischem Essen. Obwohl vieles teurer wird und die Inflationsrate hoch ist, halten wir Wort und senken die Beiträge. Bereits seit Beginn des Kindergartenjahres 2019/20 gehen die Elternbeiträge kontinuierlich nach unten. Im Gegenzug erhöhte sich der Anteil der Landesförderung an den Personalkosten entsprechend, so dass für die Träger keine Finanzierungslücke entstanden ist. Das Land erhöht seinen Zuschuss zu den Personalkosten der Kitas von aktuell 155 Millionen Euro um bis zu 45 Millionen Euro im Jahr. Gebührenfreie Bildung von Anfang an ist ein zentrales und wichtiges Vorhaben der Sozialdemokratie. Die SPD-Landesregierung schafft bis 2027 stufenweise die kompletten Gebühren ab. Das bedeutet:
Vollständig kostenfrei wird der Kita-Besuch ab 1. Januar 2027 sein. Somit wird dem Wunsch des Rates der Gemeinde Freisen entsprochen, die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen für die Eltern schrittweise beitragsfrei zu stellen. Gute Betreuung hängt künftig nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern ab. Das vom Landtag im Frühjahr beschlossene Gesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit und eine echte Entlastung von Familien. Frauen und Alleinerziehenden wird es so ermöglicht, wieder arbeiten zu gehen - das ist nicht nur für die Bekämpfung der Altersarmut wichtig, sondern angesichts des Fachkräftemangels auch im wirtschaftlichen Interesse des Landes. Kita-Beiträge schaden uns im Wettbewerb um Fachkräfte. Die Ausbildungszahlen für Erzieherinnen und Erzieher steigen seit mehreren Jahren jeweils um zehn Prozent. Es ist ein Dreiklang aus Beitragsfreiheit, Platz-Ausbau und mehr Qualität. Die Gemeinde Freisen hat bei den Elternbeiträgen bereits früh eine Vorreiterrolle im Landkreis übernommen. Denn der Gemeinderat hatte 2016 bereits einen sogenannten politischen Beitrag in Höhe von etwa 21 Prozent erhoben und dabei keine 25 Prozent auf die Eltern umgelegt. Damit sollten die Gebührenanpassungen für die Betreuungsangebote moderater und die Elternbeiträge erträglicher gestaltet werden, um eine hohe Akzeptanz zu erzeugen. Das ist bis heute auch gelungen. Im Bereich des Qualitätsmanagements und der Fachberatung in den Kindertagesstätten nimmt die Gemeinde Freisen eine vorbildliche Rolle ein, so dass hier nicht viel nachgesteuert werden muss. Unsere Gemeinde ist eine familienfreundliche Kommune und wird es mit diesen Beiträgen auch bleiben.
Gerald Linn
Es folgt eine Erklärung von Alexander Becker, CDU-Fraktion:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen,
die CDU-Fraktion stimmt der Neufestsetzung der Elternbeiträge zum 01.08.2023 zu. Das von der CDU-geführten Vorgängerregierung angestoßene „Gute-Kita-Gesetz“ hat den Weg zu einer beitragsreduzierten Kita-Nutzung angestoßen. Die nun alleinige SPD-Regierung hat konsequenterweise das Gesetz weitergedacht und den Weg freigemacht für eine beitragsfreie Kita-Nutzung ab dem 01.01.2027! Wo vor Jahren noch 21 und mehr Prozent Elternbeitrag Monat für Monat mussten, bezahlt werden, liegen wir nun zum 01.08.2023 bei noch 10% der Personalkosten. Für unsere Fraktion ist es von elementarer Bedeutung, dass die Qualität in den Kitas unter dem neuen Beitragsgesetz nicht schwinden darf. Qualität im Umgang mit den jüngsten unserer Gesellschaft ist das Fundament der Zukunft. Auch muss Bildung kostenlos sein. Wie bereits in den Jahren zuvor, beginnt für unsere Fraktion Bildung bereits im Kindergarten. Aus diesem Grunde ist es für uns folgerichtig, dass wir den Weg zur Beitragsbefreiung mitgehen. Für die Sitzungsperiode ab dem Herbst beantragt unsere Fraktion, dass seitens der Kita-Leitungen ein pädagogischer Bericht über die Arbeit in den Kitas mit Projekten und Aktionen vorgestellt wird. Wir interessieren uns für die Arbeit in den Kitas unserer Gemeinde und würden uns freuen, wenn unserem Antrag zur Berichterstattung der Arbeit in den Kitas, vorgestellt durch die entsprechenden Leitungen, Rechnung getragen wird. Ich bitte um Aufnahme in die Niederschrift.
Erklärung der FWG Freisen zur Niederschrift:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Ratskolleginnen- und kollegen!
Das Licht am Ende des Tunnels wird immer größer! Auch wenn es nun noch ein paar Jahre dauern wird, bis die Erhebung der Zwangsbeiträge endlich komplett abgeschafft sein wird, so stehen die Chancen inzwischen doch ziemlich gut, daß die langjährige* Forderung der Freien Wähler bald erfolgreich umgesetzt wird. (*Anmerkung: Bereits 2014, als wir zum ersten Mal in den Gemeinderat gewählt wurden, stellten wir die Forderung diese Zwangsbeiträge abzuschaffen!) Wir unterstützen natürlich den vorliegenden TOP 5 auf nur noch 10 % Beteiligung, auch wenn wir uns eine frühere Abschaffung, im Sinne der betroffenen Eltern, nach wir vor wünschen! Danke für eure Aufmerksamkeit!
Bitte zur Niederschrift!
Wortmeldung von Thorsten Schmidt, SPD-Fraktion:
Es entspricht nicht der Wahrheit, dass die CDU das „Gute-Kita-Gesetz“ angeschoben hat, wie in der vorangehenden Erklärung dargestellt. Die Wahrheit ist, dass die SPD lange dafür gekämpft hat, das „Gute-Kita-Gesetz“ auf den Weg zu bringen, die Kitabeiträge schrittweise zu senken und bis 2027 komplett abzuschaffen.
Daraufhin erklärt Herr Alexander Becker, CDU-Fraktion:
Die CDU-Fraktion beteuert, dass der Inhalt der Erklärung der Wahrheit entspricht und führt dies näher aus. Nach einer regen Diskussion bedankt sich der Vorsitzende bei den Sachbearbeitern der Gemeinde, die diese umfangreiche Sitzungsvorlage mit viel Herzblut erstellt haben. Es ergeht folgender
Beschluss:
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) beschließt der Gemeinderat als Anlage zur Satzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen das beigefügte Verzeichnis über die Festsetzung der Elternbeiträge zum Besuch der Kindertageseinrichtungen (gültig ab 01.08.2023).
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | 0 | 0 |
6. Antrag der SPD- und FWG-Fraktion gemäß § 41 Abs. 1 KSVG: Anpassung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige auf die Höchst- FB1-103/23 sätze sowie Gewährung von Dauerkarten für das Weiselbergbad
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.06.2023 beantragen die SPD- und FWG-Fraktion im Gemeinderat die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes. Das Schreiben ist in der Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
| a) | Freier Eintritt für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Weiselbergbad. Die Verwaltung schlägt vor, den Mitgliedern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Freisen, den Eintritt in das Weiselbergbad, gleich den Betriebssportgruppen zu ermöglichen. Hierbei melden sich die Mitglieder der Einsatzabteilung bei der Badeaufsicht, wo sie sich dann in ein bereitliegendes Formblatt mit Namen, Vorname und Löschbezirk eintragen. Dieses wird jeden Monat zur Abrechnung an die Verwaltung gegeben. So kann eine ordnungsgemäße Zuordnung der Kosten, vor allem im Hinblick der abzuführenden Umsatzsteuer, auf die jeweiligen Produkte erfolgen. |
| b) | Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Funktionen der Freiwilligen Feuerwehr |
| Die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die einzelnen Funktionen der Freiwilligen Feuerwehr sind in der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung des Saarlandes (aktuelle Fassung, 17.09.2014) festgelegt. Während hier die Aufwandsentschädigung für die Wehrführung gem. §6 Abs. 1 Feuerwehr-Entschädigungsverordnung klar geregelt ist, ist die Höhe der Aufwandsentschädigung für die anderen Funktionen gem. §6 Abs. 6 Feuerwehr-Entschädigungsverordnung durch das zuständige Beschlussorgan festzusetzen. Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwandsentschädigung gemäß der in der Anlage beigefügten Aufstellung anzupassen. |
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt ausführlich dar.
a) Er schlägt vor, dass die Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der First Responder, im Rahmen des Betriebssportes das Weiselbergbad ab 21.07.2023 kostenlos nutzen können.
b) Die Aufwandsentschädigung für die einzelnen Funktionen der Freiwilligen Feuerwehr soll ab dem 01.10.2023 gezahlt werden. Dies soll in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen werden.
Erklärung von Gerald Linn, SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Ratskolleginnen und -kollegen,
es wird immer schwieriger, auch als Folge der Corona-Pandemie, Menschen für ein Ehrenamt zu gewinnen. Wenn wir bei der Feuerwehr nicht genügend Ehrenamtliche haben, müssen wir eine Pflichtfeuerwehr schaffen. Wir brauchen einen Anreiz für die Aktiven, um Nachwuchs zu generieren. Daneben geht es auch um Wertschätzung für das Engagement zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir schlagen vor, unsere Einrichtungen zu nutzen - und da Feuerwehrler auch fit sein müssen, liegt der freie Eintritt im Rahmen des Betriebssportes zur Fitness und Gesunderhaltung im wandelbaren Schwimmbad nahe. Der kostenlose Eintritt zum Bad soll, so lange die Feuerwehrler aktiv sind, ab sofort gelten, also für die Einsatzabteilung von 16 bis 67 Jahren. Die Feuerwehrjugend kann im Rahmen der Gruppenstunde auch daran teilnehmen. Eine Anerkennung, die nicht nur eine Wertschätzung für das herausragende Engagement sein soll, sondern auch ein Anreiz, sich ehrenamtlich bei einer der sechs Löschbezirke in unserer Gemeinde zu engagieren. Die Gewitterfallböe letzte Woche in Asweiler hat ganz deutlich gemacht, wie wichtig eine gute Ausstattung unserer Feuerwehren und das prima Engagement der Feuerwehrangehörigen ist. Die geplanten Dauerkarten und die Aufstockung der Aufwandsentschädigung sind damit gut und richtig angelegte Mittel unserer Gemeinde. Auch wenn in unserem Weiselbergbad alljährlich ein Verlust eingefahren wird und die höheren Energiekosten nun noch hinzukommen, halten wir das dennoch für gerechtfertigt. Die Aktiven müssen 24 Stunden in Bereitschaft sein, sieben Mal die Woche. Wir wollen damit eine tolle Leistung anerkennen. Daneben beauftragen die beiden Fraktionen SPD und Freie Wähler im Gemeinderat die Gemeindeverwaltung, im Rahmen der Aufwandsentschädigung den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen die Höchstbeträge gemäß Feuerwehr-Entschädigungsverordnung auszuzahlen, wenn es geht, so schnell als möglich. Die Gemeinde wendet dann 19.740 € pro Jahr mehr auf im Vergleich zu heute. Diese beiden Projekte können in unserem Zuständigkeitsbereich ermöglicht werden. Die Feuerwehrrente, die aktuell auch diskutiert wird, sollte unserer Ansicht nach landesweit auf den Weg gebracht werden. Hier ist unser Bürgermeister in Gesprächen mit dem saarländischen Innenminister. Wünschen wir ihm eine glückliche Hand bei den Verhandlungen.
Gerald Linn
CDU-Fraktion, Alexander Becker erklärt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen,
lassen Sie mich zum vorliegenden Antrag der Mehrheitskoalition im Gemeinderat der Gemeinde Freisen ein paar Worte sagen. Seit je her, so erkläre ich für unsere Fraktion, ist die Feuerwehr unsere Lebensversicherung. Nicht zuletzt letzte Woche haben wir kennen und schätzen gelernt, was die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr getreu „Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr“ Tag für Tag, Nacht für Nacht leisten. Immer wenn man sie braucht, sind sie da. An dieser Stelle sei der Feuerwehr in unserer Gemeinde unter dem Wehrführer Jochen Becker und seinem Stellvertreter Andreas Reisdorf unsere größte Wertschätzung und Dankbarkeit Ausdruck erbracht. Allein aus diesem Grunde, wird die CDU-Fraktion dem Antrag der Mehrheitskoalition zustimmen. Wir würden uns auch freuen, wenn die von der Freien Wählergemeinschaft geforderte Feuerwehrrente mit diesem Antrag heute nicht Schall und Rauch wird oder in Vergessenheit gerät. Hinsichtlich der Nutzung unseres Weiselbergbad freuen wir uns, dass die Kameradinnen und Kameraden, gerade jetzt in der Sommerzeit das Schwimmbad nutzen dürfen. Auch die Nutzung der Jugendfeuerwehr wurde uns bestätigt, sodass auch diese neben Gruppenstunden und Übungen auch mal Spaß und Spannung im Schwimmbad haben können. Uns ist bekannt, dass die Feuerwehr einer Gemeinde eine Pflichtaufgabe ist und wir als Gemeinde auch für die Feuerwehren der Gemeinde verantwortlich zeichnen. Wir haben zu diesem Tagesordnungspunkt jedoch noch einen Änderungsantrag. Die CDU Fraktion beantragt, dass neben den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr in der Gemeinde Freisen auch die Helferinnen und Helfer des THW, Deutschen Roten Kreuz, Malteser und First Responder in den Genuss des freien Schwimmbad-Eintrittes kommen. Jede der Hilfsorganisationen leistet Dienst im Sinne des Nächsten und bringt sich ehrenamtlich engagiert zum Wohle und zur Sicherheit unserer Bevölkerung ein. Nicht zuletzt letzte Woche in Asweiler hat man gesehen, und darauf sind wir stolz, dass unsere Hilfsorganisationen gemeinsam Hand in Hand arbeiten. Auch aus diesem Grunde beantragen wir die Ergänzung zu diesem Tagesordnungspunkt. Da der freie Schwimmbadbesuch grundsätzlich eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde ist, haben wir auch hier die Möglichkeit frei zu handeln und frei zu entscheiden. Wo, wenn nicht in diesem Punkt sind Gelder gut investiertes Geld. Wir bitten daher um Beschlussfassung zu unserem Ergänzungsantrag. Lassen Sie mich zu guter Letzt noch ein paar Worte über das wie bzgl. des Antrages sagen! Es lässt für uns den Eindruck als naheliegend erscheinen, dass SPD und Freie Wähler doch gemeinsame Sache machen. Ja, in weniger als einem Jahr findet die nächste Kommunalwahl statt. Scheinbar hat für die beiden Fraktionen SPD und FWG der Wahlkampf bereits begonnen. Einerseits glücklich können sich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Freisen schätzen. Sie wissen nun, dass SPD und FWG eine Koalition bilden und gemeinsame Politik für die Gemeinde machen. Wir als CDU waren und sind seit dem Beginn der Legislatur die gefühlte Oppositionspartei im Gemeinderat der Gemeinde Freisen. Wir haben an vielen Stellen versucht unsere Anliegen
in den Rat der Gemeinde einzubringen. Wo an anderer Stelle nahezu kommentarlos abgestimmt wird, wird bei der CDU -Fraktion immer das negative und immer das unmögliche gesucht. Eine traurige Entwicklung, die weder erfahren noch fair ist.
Ich bitte um Aufnahme in die Niederschrift.
Die Fraktion der FWG, Gerd-Peter Werle erklärt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Ratskolleginnen- und Kollegen! Ich möchte zu dem in den vergangenen Minuten gesagten drei Pünktchen mitteilen: 1.
2. Manchmal kann man sich nur noch wundern! Offenbar ist euch (CDU) und eurem Fraktionsvorsitzenden der Inhalt der Niederschrift vom 09.03.23, die soeben beschlossen wurde, nicht geläufig. Das ist sehr schade, da es den Stellenwert zeigt, was andere Vorschläge und Meinungen für euch bedeuten! Ich darf zitieren, die NS v. 09.03.23, Seite 17 - dort steht u.a. geschrieben: z. B. Feuerwehr und andere Vorschläge: "Wäre nett, wenn ihr euch darüber mal ein paar Gedanken machen würdet und uns wissen lasst, wie ihr darüber denkt!" Die SPD-Fraktion hat zugehört und es offenbar auch verstanden, denn sie haben sich bei uns gemeldet - daraus resultiert der vorliegende Antrag. Von euch jedoch ist diesbezüglich in den vergangenen vier Monaten nichts, aber auch gar nichts gekommen! Dann eine solche Bemerkung hier zu Protokoll zu geben ist nicht nur traurig, sondern einfach peinlich! 3. Bereits seit 2019, versuchst der CDU-Fraktionsvorsitzende den Menschen einzureden, daß wir eine Koalition mit der SPD hätten. Dies ist nicht der Fall. Ich sollte es wissen, da ich der Vorsitzende bin. Weiterhin müsste eine sogenannte Koalition der Verwaltung angezeigt werden. Dies haben wir nicht getan und meines Wissens auch die SPD nicht - wie auch. Nochmal ganz deutlich. Wir haben keine Koalition mit der SPD und auch keine mit der CDU. Nur weil man immer wieder etwas Falsches behauptet, wird es deshalb nicht richtiger! Ich bitte dies endlich zur Kenntnis zu nehmen! Danke für eure Aufmerksamkeit!
Bitte zur Niederschrift!
Der Vorsitzende erklärt, dass natürlich auch andere Hilfsorganisationen das Weiselbergbad für ihren Betriebssport nutzen können. Die Träger sollten dann die Kosten dafür übernehmen. Dem stimmen sowohl die SPD-Fraktion als auch die Fraktion der FWG zu. Es folgt eine kurze Diskussion. Danach lässt der Vorsitzende zunächst über den weitergehenden Antrag der CDU-Fraktion abstimmen, auch anderen Hilfsorganisationen, wie THW, DRK, Malteser und First Responder, ab 21.07.2023 freien Eintritt zum Weiselbergbad zu gewähren. Entsprechend Abstimmungsergebnis a) ist der Antrag somit mehrheitlich abgelehnt. Über den gemeinsamen Antrag der SPD und der Freien Wähler wird unter Abstimmung b) entschieden. Es ergeht folgender
Beschluss:
| a) | Änderungsantrag der CDU-Fraktion, auch anderen Hilfsorganisationen, wie THW, DRK, Malteser und First Responder, ab 21.07.2023 freien Eintritt zum Weiselbergbad zu gewähren. |
| b) | Der Gemeinderat beschließt die kostenlose Nutzung des Weiselbergbades für Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, einschließlich der First Responder, im Rahmen des Betriebssportes ab 21.07.2023. Bei Nutzung des Weiselbergbades sind Name, Vorname und Löschbezirk in ein bereitliegendes Formblatt einzutragen. |
| c) | Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Funktionen der Freiwilligen Feuerwehr wird in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen. Damit sind alle Ratsmitglieder einverstanden. |
Abstimmungsergebnis:
| a) | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | 16 | 1 | |
| b) | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | 0 | 0 |
7. Antrag auf Förderung zur Sanierung der Grundschule Freisen-Oberkirchen im Rahmen des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG-, Kapitel 2: Finanzhilfen FB3-110/23 zur Verbessung der Schulinfrastruktur"
Sachverhalt:
Die Gemeinde Freisen war anhand des Verteilungsschlüssels des Landes mit Mitteln in Höhe von 462.000,00 € (zuwendungsfähige Kosten) in vorgenanntes Programm aufgenommen worden. Zu diesen förderfähigen Kosten wird ein Zuschuss in Höhe von 90 % (= 415.800,00 €) insgesamt gewährt. Die Maßnahme „Sanierung der Grundschule Freisen-Oberkirchen“ war bereits im Investitionsprogramm 2018 ff. eingestellt. In einem ersten Schritt wurde das Nebengebäude (Altbau) saniert. Diese Sanierungsarbeiten (Sanitär, Lüftung, Heizung, Elektro, Innenwände, Brandschutz) sind inzwischen abgeschlossen und damit ist ein Teil der Mittel verausgabt. Es stehen noch Restmittel in Höhe von 209.070,34 € zur Verfügung. Diese sollen eingesetzt werden, um die beiden WC-Anlagen im Untergeschoss (zugängig von der Pausenhalle) zu sanieren und einen Fluchtweg (Durchbruch mit Außentür) in der Außenwand der Schulturnhalle herzustellen. Die geplanten Maßnahmen wurden mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport vorab abgestimmt und sind im Rahmen des Programms förderfähig. Zur Einreichung des entsprechenden Förderantrages ist ein formeller Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Die Maßnahme ist nach positivem schriftlichen Bescheid durch das Ministerium geplant.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Seitens der Gemeinde wurden schon Vorbereitungen getroffen, sodass in der nächsten Sitzung eventuell schon Ausschreibungsergebnisse vorliegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Stellung des Förderantrages zur Sanierung der Grundschule Freisen-Oberkirchen im Rahmen des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Kapitel 2“.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | 0 | 0 |
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Schneider von der Presse und den Vertreter der Feuerwehren und verabschiedet diese. Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19:15 Uhr.
| Vorsitz: | Schriftführung: | Die Mitglieder |
| Karl-Josef Scheer | Isabell Schnur |