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Freisener Nachrichten
Ausgabe 45/2023
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 1-3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Gemeinde Freisen ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8 und § 47 Abs. 2 Nr. 4 der StVO vom 16.11.70 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsbeschränkung an.

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Verkehr wie folgt geregelt:

Gemeindestraße:

OT Grügelborn; Vollsperrung der Straße "Im Nassenstück" zwischen H.Nr. 4 und H.Nr. 10

Regelplan:

BI 15 / Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Aufstellung eines Kranes

Verantwortlicher:

A.K.V. Autokranvermietung e.K.

Herr Hüther, Tel.: 0176-31694090

Dauer der Sperrung:

am 15.11.2023

07:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Die Straße ist unter Beachtung der Bestimmungen der StVO und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA, Ausgabe August 2021) abzusichern.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3-5 StVO Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer