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Freisener Nachrichten
Ausgabe 46/2025
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße:

OT Eitzweiler, Hinterwiesstraße

Regelplan Nr.

RSA 21 BI/15 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Netzausbau der energis GmbH

Verantwortlicher:

Herr Pfeifer Tel.: 01706598474

Dauer der Sperrung:

17.11.2025 bis 19.12.2025

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer