Am Samstag, dem 07.12.2024, findet um 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus in Eitzweiler, eine Sitzung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdberzirks Eitzweiler statt.
Zu dieser Jagdgenossenschaftsversammlung sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Eitzweiler gehören, eingeladen.
Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Die Vollmacht zur Vertretung eines Jagdgenossen in der Versammlung bedarf der Schriftform.
Das Stimmrecht kann nur auf eine Person übertragen werden, die der Jagdgenossenschaft angehört.
Tagesordnung:
Das Grundflächenverzeichnis des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Eitzweiler, liegt in der Zeit von Freitag, 22.11. bis Freitag, 06.12.2024 beim Jagdvorsteher öffentlich aus. Während dieser Zeit können alle Eigentümer, Nutzungsberechtigte oder ihre mit Vollmacht versehenen Beauftragten Einsicht nehmen und evtl. Einwendungen gegen das Grundflächenverzeichnis vorbringen.