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Freisener Nachrichten
Ausgabe 48/2023
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 1 - 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Gemeinde Freisen ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8 und § 47 Abs. 2 Nr. 4 der StVO vom 16.11.70 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsbeschränkung an.

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Verkehr wie folgt geregelt:

Ort:

66629 Freisen, Ortsteil Grügelborn,

Gemeindestraße:

Teilsperrung der Lindenbornstraße

Höhe Anwesen Nr. 12

Regelplan:

BI / 2 Teilsperrung

Grund der Sperrung:

Dacharbeiten

Verantwortlicher:

Enpal Montage GmbH

Frau Werner, Tel.: 0171/5243845

Dauer der Sperrung:

vom 05.12. bis 12.12.2023

Die Straße ist unter Beachtung der Bestimmungen der StVO und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA, Ausgabe August 2021) abzusichern.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3 - 5 StVO Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer