Am Samstag, dem 20.12.2025, findet um 20:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Eitzweiler eine Sitzung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Eitzweiler statt.
Zu dieser Jagdgenossenschaftsversammlung sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Eitzweiler gehören, eingeladen.
Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Die Vollmacht zur Vertretung eines Jagdgenossen in der Versammlung bedarf der Schriftform.
Das Stimmrecht kann nur auf eine Person übertragen werden, die der Jagdgenossenschaft angehört.
| Tagesordnung: | |
| Punkt 1 | Eröffnung und Begrüßung, sowie Feststellung des Stimmrechtes. |
| Punkt 2 | Beratung und Beschlussfassung über die Rechnungslegung für das abgelaufene Jagdjahr 2024 |
| Punkt 3 | Bericht des Genossenschaftsausschusses über die Kassenprüfung. |
| Punkt 4 | Entlastung des Jagdvorstehers und Kassenverwalters. |
| Punkt 5 | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachterlöses, sowie die Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2025 |
| Punkt 6 | Verschiedenes |
Das Grundflächenverzeichnis des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Eitzweiler, liegt in der Zeit von Freitag, 28.11. bis Freitag, 12.12.2025 bei dem Jagdvorsteher öffentlich aus.
Während dieser Zeit können alle Eigentümer, Nutzungsberechtigte oder ihre mit Vollmacht versehenen Beauftragten Einsicht nehmen und evtl. Einwendungen gegen das Grundflächenverzeichnis vorbringen. Bei Interesse an der Einsichtnahme kontaktieren Sie bitte den Jagdvorsteher vorab zur Terminabsprache unter der Telefonnummer: 01575 4687465.