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Freisener Nachrichten
Ausgabe 49/2023
Amtlicher Teil
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Anmeldeverpflichtung zur Hundesteuer 2024

Es wird immer wieder festgestellt, dass Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. In diesem Zusammenhang wird eindringlich auf die Anmeldeverpflichtung gemäß der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Freisen hingewiesen.

Wer seinen Hund bisher noch nicht zur Steuer angemeldet hat, kann dies bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus, Zimmer 26 (Tel. 06855/9754) oder Zimmer 27 (Tel. 06855/9755) bzw. mit dem nachstehend abgedruckten Anmeldeformular bis zum 31.01.2024 nachholen.

Die verspätete oder unterlassene Anmeldung eines Hundes kann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens sowie eines Strafverfahrens wegen Abgabenhinterziehung auslösen.

Für jeden angemeldeten Hund wird eine eindeutig zuordnungsfähige

Hundemarke ausgegeben, die außerhalb des eigenen Grundstücks gut sichtbar am gehaltenen Hund angebracht werden muss. Die Hundemarke wird der Hundehalterin/dem Hundehalter nach Anmeldung übermittelt. Die Erstausgabe erfolgt kostenlos.

Bei Verlust ist eine Ersatzmarke zu beantragen; hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von 5,-- € je verlorener Marke erhoben.

Die Gültigkeit der Hundesteuermarke ist zeitlich nicht begrenzt. Sie behält ihre Gültigkeit bis zur Abmeldung des Hundes.

Bei Abmeldung eines Hundes ist die zugeordnete Steuermarke der Gemeindeverwaltung zurückzugeben.

Freisen, den 07.12.2023
Der Bürgermeister
Karl-Josef Scheer