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Freisener Nachrichten
Ausgabe 5/2026
Kommunales näher gebracht
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Landesregierung entlastet Vereine von GEMA-Gebühren

Die Landesregierung hat einen Pauschalvertrag mit der GEMA geschlossen. Vereine und andere gemeinnützige Organisationen sollen so von Gebühren und Bürokratie entlastet werden.

Ein Signal der Wertschätzung für das Ehrenamt!

Wer profitiert und wie viel kostet das?

Organisationen mit Sitz im Saarland, die ausschließlich ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die Landesregierung stellt zunächst für die Jahre 2026 und 2027 je 500.000 Euro zur Verfügung.

Welche Förderungen gibt es noch?

Bereits seit November 2025 fördert die Landesregierung Karnevalsvereine mit 85.000 Euro, um z.B. die Steigerung der GEMA-Kosten, z.B. bei Umzügen, abzufedern. Die Förderung wird durch den VSK ausgereicht. Manche Verbände haben zudem bereits Pauschalverträge mit der GEMA, etwa der Landessportverband. Auch hier hat das Land schon mehrfach die Kosten übernommen.

Bedingungen – und warum?

Vier Veranstaltungen pro Organisation pro Jahr

Diese Regelung gilt für alle Bundesländer, mit denen die GEMA einen Pauschalvertrag abgeschlossen hat und stellt eine einheitliche Umsetzung sowie die Gleichbehandlung aller Beteiligten sicher.

Weniger als 500qm Veranstaltungsfläche

Es geht um kleine Veranstaltungen etwa von Kultur-, Feuerwehr- oder Heimatvereinen. Vereinsheime oder Dorfgemeinschaftshäuser werden hiermit umfasst - sogar mit Außenbereich. Große Hallenveranstaltungen haben andere Voraussetzungen, andere Finanzierungs- und auch Fördermöglichkeiten.

Kein Eintritt

Veranstaltungen, die Eintritt erheben, konkurrieren mit kommerziellen Veranstaltern. Eine Schlechterstellung kommerzieller Veranstalter war daher zu vermeiden.

Veranstaltung muss vorab über das GEMA-Portal gemeldet werden

Die GEMA muss die Veranstaltungen administrieren und abrechnen können. Der Pauschalvertrag erspart jedoch Aufwand im Nachhinein.

Warum diese Bedingungen?

Die Eckpunkte des Pauschalvertrages entsprechen denen des Pauschalvertrages, den die GEMA auch mit Hessen, Bayern, Thüringen und Niedersachsen geschlossen hat. Andere Bedingungen hätten zum Teil deutlich höhere Kosten bedeutet und waren mit Blick auf die Einheitlichkeit der Verträge von der GEMA auch nicht erwünscht.

In Hessen wurden in den ersten acht Monaten bereits rund 3.000 Veranstaltungen von mehr als 1.900 Vereinen abgerechnet, das Land übernahm über 200.000 Euro. Die hessischen Erfahrungen zeigen also die Entlastungswirkung – wie auch in anderen Ländern.

Was nicht umfasst ist – und warum?

Bewegte Veranstaltungen wie Umzüge.

Hier gilt der Pauschalvertrag nicht, die Landesregierung entlastet aber bei den GEMA-Gebühren über den VSK.

Sportveranstaltungen

Hier gilt bereits ein Pauschalvertrag. Die Sportvereine werden durch den LSVS von Kosten entlastet. Die Landesregierung wiederum übernimmt die Kosten des LSVS.

Konzerte o.ä.

Der Pauschalvertrag erleichtert Vereinen den Zugang zu Musik für ihre alltäglichen Aktivitäten – vom Sommerfest bis zur Mitgliederversammlung. Konzerte fallen nicht darunter, weil hier die Musik selbst im Mittelpunkt steht und die Werke der Künstlerinnen und Künstler der Hauptgrund für den Besuch sind. Gerade aus Respekt vor diesen kreativen Leistungen werden Konzertaufführungen nach den regulären GEMA-Tarifen lizenziert.

Online- und Streamingveranstaltungen

Hier gilt ein anderer GEMA-Tarif, z.B. wegen potenziell unbegrenzter Zuhörer-Zahl.

Weihnachtsmärkte o.ä., sofern nicht komplett ehrenamtlich

Hier werden kommerzielle Zwecke verfolgt, daher rechnet die GEMA hier auch ab.

Dauerbeschallung ohne Veranstaltungscharakter

Hier ist keine konkrete Veranstaltung abgrenzbar.

Warum überhaupt GEMA-Gebühren?

Musik begleitet viele Veranstaltungen – von kleinen Vereinsfesten bis hin zu großen Stadtfesten. Damit die Menschen, die diese Musik schreiben und produzieren, für ihre Arbeit fair vergütet werden, sorgt die GEMA für eine zentrale Rechteverwaltung.

Wie machen das andere Bundesländer?

Aktuell helfen nur die Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen und Thüringen – neben dem Saarland – ihren Vereinen mittels Pauschalvertrag bei den GEMA-Gebühren. Die Bedingungen sind deckungsgleich.