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Freisener Nachrichten
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung:

Gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 1 bis 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Fassung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 24 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I S. 411) wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße:

OT Freisen, Wirtschaftsweg Verlängerung zu der Straße „Siedlung“

Art der Sperrung:

Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Sanierung von Gasschiebern

Dauer der Sperrung:

28.01.2026 bis 27.02.2026

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung können ggf. eine Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 49 StVO darstellen und entsprechend geahndet werden.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer