Die erste Kalenderwoche des Jahres 2023, KW 01, macht eine Vorverlegung erforderlich:
Annahmeschluss für die KW 01 ist:
Wir bitten Sie, Ihre Beiträge rechtzeitig zu o.g. Termin einzureichen. Später eingehende Berichte können nicht mehr veröffentlicht werden!Um Beachtung wird gebeten!
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