Titel Logo
Freisener Nachrichten
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 1-3 STVO

Die Gemeinde Freisen erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8, § 47 Abs. 2 Nr. 4 der StVO vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsbeschränkung an.

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Verkehr auf folgender

Gemeindestraße:

Vollsperrung der Schulstraße, Remigusstraße und Bahnhofstraße

Regelplan Nr.

BI/17 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Rosenmontagsumzug Freisen

Verantwortlicher:

Matthias Bottelberger

Dauer der Sperrung:

Am 20.02.2023 in der Zeit von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Die Straße ist unter Beachtung der Bestimmungen der StVO und der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA, Ausgabe Juli 1995) abzusichern.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Die VRA ist mitzuführen und auf Verlangen den mit der Überwachung des Verkehrs beauftragten Personen zur Prüfung auszuhändigen.

Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3-5 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetzes.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer