Der Landrat des Landkreises St. Wendel ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast, der Polizeiinspektion St. Wendel und der Gemeinde Freisen gem. § 44 Abs. 1 StVO in Verbindung mit § 45 Abs. 1 und 3 StVO in der zurzeit geltenden Fassung, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, folgende Verkehrsbeschränkung an:
Folgende Straßen werden in Freisen am 16.02.2026 ab ca. 13.30 Uhr für die Dauer der o. a. Veranstaltung für den Gesamtverkehr gesperrt:
Die Baumholderstraße und die Bahnhofstraße (L 133) sind nach beigefügtem Sperrplan mit VZ 600 StVO (Absperrschranken) und VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu sperren. Ebenso die Ringstraße und die Schulstraße. An einmündenden Nebenstraßen ist ebenfalls eine Sperrung mit VZ 600 StVO (Absperrschranke) und VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) einzurichten.
Die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung wird der Bauhof der Gemeinde Freisen (Ansprechpartner: Herr Roland Klein) übernehmen.
Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i.S. des § 24 StVG geahndet.