Am Mittwoch, dem 20.03.2024, findet um 19:30 Uhr, im Vereinshaus des MV Harmonie in Oberkirchen eine Sitzung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Oberkirchen statt.
Zu dieser Jagdgenossenschaftsversammlung sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Oberkirchen gehören, eingeladen. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Vollmacht zur Vertretung eines Jagdgenossen bedarf der Schriftform, wobei das Stimmrecht nur auf eine Person übertragen werden kann, die der Jagdgenossenschaft angehört.
Tagesordnung:
Das Grundflächenverzeichnis des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Oberkirchen sowie die Niederschrift der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung liegen in der Zeit vom 04.03.2024 bis zum 18.03.2024 beim Jagdvorsteher öffentlich aus.
Während dieser Zeit können alle Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, oder die mit Vollmacht versehenen Beauftragten Einsicht nehmen sowie eventuelle Berichtigungen bzw. Einwände gegen das Grundflächenverzeichnis vorbringen.