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Freisener Nachrichten
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße:

OT Oberkirchen, Nelkenweg und Akazienweg

Regelplan Nr.

RSA 21 BI/15 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Aufbau eines Stations-Platzes für die Energis

Verantwortlicher:

Trebs Mike Tel.: 01707057376

Dauer der Sperrung:

19.02.2024 – 19.04.2024

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer