Am Mittwoch, dem 19.03.2026, findet um 19:30 Uhr, im Vereinshaus des MV Harmonie in Oberkirchen, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Oberkirchen statt.
Zu dieser Jagdgenossenschaftsversammlung sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Oberkirchen gehören, eingeladen. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Vollmacht zur Vertretung eines Jagdgenossen bedarf der Schriftform, wobei der Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft, durch seinen Ehepartner oder durch volljährige Verwandte in gerader Linie ausüben lassen kann.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers zu dem Rechnungsjahr 2025 |
| 3. | Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Jagdvorstandes |
| 4. | Wahl eines Versammlungsleiters |
| 5. | Neuwahl des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher, stellv. Jagdvorsteher, Kassenführer, Schriftführer, ein Beisitzer) |
| 6. | Wahl von zwei Kassenprüfern |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachterlöses sowie Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2026 |
| 8. | Verschiedenes |
Das Grundflächenverzeichnis des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Oberkirchen sowie die Niederschrift der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung liegen in der Zeit vom 10.03.2026 bis zum 24.03.2026 beim Jagdvorsteher öffentlich aus.
Während dieser Zeit können alle Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, oder die mit Vollmacht versehenen Beauftragten Einsicht nehmen sowie eventuelle Berichtigungen bzw. Einwände gegen das Grundflächenverzeichnis vorbringen.