| Sitzungstermin: | Donnerstag, 13.11.2025 |
| Sitzungsbeginn: | 18:03 Uhr |
| Sitzungsende: | 18:40 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen |
Anwesend
Vorsitz
Karl-Josef Scheer
Mitglieder
Ralf Alles
Annette Euler
Claudia Hornig
Jörg Janes
David Kebrich
Bernd-Jürgen Kreutz
Anton Lehnert
Gerald Linn
Matthias Sauer
Thorsten Schmidt
Alexander Becker
Joachim Bonenberger
Isolde Born
Wilhelm Ernst
Christian Lange
Rica Schmitt
Matthias Bottelberger
Jochen Schmitt
Philipp Wagner
Eugen Schander
Abwesend
Mitglieder
| Jannik Bettinger | fehlt entschuldigt |
| Thomas Haßdenteufel | fehlt entschuldigt |
| Oliver Kastel | fehlt entschuldigt |
| Alois Pongratz | fehlt entschuldigt |
| Ruben Schwan | fehlt entschuldigt |
| Gerd Peter Werle | fehlt entschuldigt |
Verwaltung
Andrea Greif-Bausch
Christian Alles
Timo Fleisch
Maiko Stohmann
Schriftführung
Olivia Fleisch
Isabell Schnur
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Eröffnung der Sitzung | |
| 2 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 04.09.2025 |
|
| 3 | Verabschiedung des ausgeschiedenen Mitglieds des Gemeinderates, Herr KarstenHaßdenteufel | FB1-182/25 |
| 4 | Information über den Wirtschaftsplan 2026 des EVS und Beschlussfassung überdas Abstimmverhalten des Bürgermeisters | FB1-179/25 |
Öffentlicher Teil
1 | Eröffnung der Sitzung |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
2 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Nie derschrift vom 04.09.2025 |
Ohne Aussprache wird der öffentliche Teil der Niederschrift genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
3 | Verabschiedung des ausgeschiedenen Mitglieds des Gemeinderates, Herr Karsten Haßdenteufel — FB1-182/25 |
Sachverhalt:
Herr Karsten Haßdenteufel hat mit Schreiben vom 17.10.2025 mitgeteilt, dass er umgezogen ist und seit 12.10.2025 nicht mehr in der Gemeinde Freisen wohnt. Somit scheidet er nach § 30 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in Verbindung mit § 16 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ab diesem Zeitpunkt als Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Freisen aus.
Herr Haßdenteufel gehörte dem Gemeinderat seit 03.07.2024 an.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Haßdenteufel mit einer Ehrenurkunde und bedankt sich für die geleistete Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Freisen.
4 | Information über den Wirtschaftsplan 2026 des EVS und Beschlussfassung über das Abstimmverhalten des Bürgermeisters — FB1-179/25 |
Sachverhalt:
Wie in den EVS Regionalforen am 28. und 29.10.2025 vorgestellt und erläutert, wird in der Verbandsversammlung des EVS am 09.12.2025 über den Wirtschaftsplan 2026 sowie über die Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags und des einjährigen Kalkulationszeitraums entschieden.
Begründung:
zu 1:
EVS-Abfallwirtschaft
Bereits in der Verbandsversammlung am 10.12.2024 wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2025 eine Gebührenerhöhung von 3,9% (im Mittel über alle Abfallgefäße) für das Jahr 2026 beschlossen.
Aufwandsseitig ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr – mit Ausnahme von inflationsbedingten Kostensteigerungen - keine wesentlichen Veränderungen.
Als Ergebnistreiber in der Sparte Abfall ist grundsätzlich die im Jahr 2024 erstmals eingeführte CO2-Bepreisung von Abfallbrennstoffen gem. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu nennen. Für das Jahr 2026 fallen bei einem Zertifikatspreis zwischen 55,00 EUR und 65,00 EUR Mehrkosten gegenüber dem Jahr 2023 von rd. 7,5 Mio. EUR (brutto) an.
Weitere Mehraufwendungen ergeben sich bei den Aufwendungen für das „Einsammeln und Befördern“ sowie bei den Zinsaufwendungen – im Wesentlichen bedingt durch den Bau des neuen BioMasseZentrums am Standort Velsen.
Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von rd. - 6,7 Mio. EUR.
Der Jahresfehlbetrag kann handelsrechtlich durch bestehende Gewinnvorträge gedeckt werden. Gebührenrechtlich werden zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages bestehende Gebührenüberdeckungen eingesetzt.
Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2026 weist Investitionen in Höhe von rd. 6,4 Mio. EUR brutto aus.
Die 5-jährige Finanzplanung der Sparte Abfallwirtschaft zeigt bis zum Jahr 2029 trotz moderater Gebührenerhöhungen in Höhe von 3,9% p.a. in allen dargestellten Jahren der Höhe nach abnehmen de Jahresfehlbeträge. Diese können durch bestehende Gebührenüberdeckungen in voller Höhe ausgeglichen werden.
EVS-Abwasserwirtschaft
Im Jahr 2023 erfolgte erstmals seit 2012 eine Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrages um 3% um die bestehenden finanziellen Risiken (insbesondere infolge des Ukraine-Krieges) sowie den damaligen Rückgang der Frischwassermenge zu kompensieren.
Der Erhöhungspfad wurde auch in den Folgejahren (2024 und 2025) mit jeweils einer Steigerung von 6,8% p.a. vollzogen, um bei deutlich gestiegenen Aufwendungen (insbesondere Energieaufwand, Zinsaufwand), die Tragfähigkeit des Verbandes zu gewährleisten.
Um die weiterhin anfallenden, erhöhten Aufwendungen auch in den Folgejahren tragen zu können, muss der eingeschlagene Erhöhungspfad auch im Wirtschaftsplan 2026 fortgeführt werden. Der einheitliche Verbandsbeitrag erhöht sich auch für das Jahr 2026 von EUR 3,588 um weitere 6,8% auf EUR 3,832 pro Kubikmeter Frischwasser.
Aktuell ist davon auszugehen, dass sich der eingeschlagene Erhöhungspfad ab dem Jahr 2027 deutlich abflacht. So zeigt die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft im Wirtschaftsplan 2026 eine weitere stufenweise Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrags um jeweils 2,5% p.a. für die Jahre 2027 und 2028.
Wesentliche Ergebnistreiber im Wirtschaftsplan 2026 sind weiterhin das hohe Strompreisniveau, vergleichsweise hohe, inflationsbedingte Tarifabschlüsse sowie die allgemeine Preissteigerung vor allem in den Bereichen Unterhaltung und Reparatur.
Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresüberschuss von rd. 2,2 Mio. EUR.
Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2026 weist der EVS eine Investitionssumme von rd. 106,3 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 85,5 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 11,6 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 1,7 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 7,5 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeit zinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.
zu 2:
Der Einheitliche Verbandsbeitrag (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) steigt zum 01.01.2026 (Kalkulationszeitraum: 1 Jahr) um 6,8 Prozent - von 3,588 Euro um 24,4 Cent auf 3,832 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 0,915 Euro pro Bürger(in) und Monat.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden ausführlich erläutert.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt,
| 1. | dem Wirtschaftsplan 2026 des EVS und |
| 2. | der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums |
in der Verbandsversammlung des EVS am 09.12.2025 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 20, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 0
Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 18:40 Uhr.