Für den Inhalt von Wahlwerbung nach dem inhaltlichen Ende des Amtsblattes sind die jeweils Werbenden und der Verlag verantwortlich. Der Magistrat der Stadt Staufenberg und die besondere Wahlleitung weisen darauf hin, dass sowohl der Magistrat als auch die besondere Wahlleitung der Neutralität verpflichtet sind und keinen Einfluss auf die freien Werbeflächen nach dem Ende des offiziellen Amtsblattes haben. Weder der Magistrat noch die Wahlleitung geben Wahlwerbung im offiziellen Teil des Amtsblatts frei.