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Amtsblatt Staufenberg
Ausgabe 10/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Information zu den neuen Grundsteuerbescheiden ab 2025

Nach der fristgerechten Einreichung der abgegebenen Grundsteuererklärungen, werden z.Zt. die neuen Grundsteuermessbetrags-Mitteilungen vom Finanzamt Gießen - gültig ab 2025 – verschickt.

Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich ausschließlich an das Finanzamt Gießen (0641 / 4800-100). Die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Staufenberg können Ihnen zu den neuen Mitteilungen keinerlei Auskunft geben.

Eventuelle Unklarheiten könnten sein:

- Der Bodenrichtwert ist zu hoch (dieser kann unter www.boris.hessen.de mit den Angaben des Finanzamtes verglichen werden).

- Ihre eingereichten Angaben stimmen nicht mit dem Messbescheid des Finanzamtes überein

Der tatsächlich zu zahlende Grundsteuerbetrag wird Ihnen - in Form eines neuen Bescheides - erst 2024 mitgeteilt, da die gültigen Hebesätze der Stadt Staufenberg ab 2025 noch festgesetzt werden müssen.

Magistrat der Stadt Staufenberg
Peter Gefeller
Bürgermeister